Oldenburg (Land)

Flagge des Großherzogtums Oldenburg ab 1871
Freistaat Oldenburg im Deutschen Reich 1925
Historische Briefmarke des Landes Oldenburg
Großherzogtum Oldenburg – Grenzstein in Hassendorf

Oldenburg ist ein historisches Territorium im Nordwesten Deutschlands; Hauptstadt war Oldenburg. Seine Staatlichkeit erlangte das Gebiet im Hochmittelalter. Als unabhängiges Gebiet überstand es die napoleonischen Kriege, war Teil des Deutschen Bundes und wurde 1871 Gliedstaat des Deutschen Reiches (bis 1946).

Geographie: Oldenburger Land

Das oldenburgische Staatswesen war zeitweise mit zahlreichen fernab gelegenen Exklaven verbunden. Ferner wurde das Land lange Zeit durch dänische Statthalter regiert. Als Oldenburger Land bezeichnet man im engeren Sinne den nördlichen, älteren Teil des Großherzogtums, insbesondere das Gebiet der alten Grafschaft Oldenburg. Der 1803 hinzugekommene Südteil des Landes wird Oldenburger Münsterland genannt. Hinzu kam das östlich der Weser gelegene Landwürden. In keinem Fall eingeschlossen sind unter dem Begriff Oldenburger Land allerdings die bis 1937 zu Oldenburg gehörenden Exklaven, also das seit 1773 oldenburgische Fürstentum Lübeck (der spätere Kreis Eutin im heutigen Ostholstein) und das seit 1817 oldenburgische Fürstentum Birkenfeld (im Nahegebiet).

Geschichte

Grafschaft Oldenburg 1108–1774

Oldenburg war im Heiligen Römischen Reich eine Grafschaft, die sich rund um die 1108 erstmals erwähnte Siedlung Oldenburg entwickelte und im Laufe der Geschichte größere Gebiete hinzugewinnen konnte. Die Oldenburger Grafen entstammten einem friesischen Fürstenhaus. Anfangs noch Vasallen des sächsischen Welfenfürsten Heinrichs des Löwen, nutzten sie dessen Entmachtung durch Kaiser Barbarossa zur Selbständigkeit. Die ersten Oldenburger gehörten dem Stamm der Rüstringer Friesen an. 1234 wurde das Land der ebenfalls friesischen Stedinger erworben, später weitere friesische Gebiete (Butjadingen, Rüstringen, Wurden) und zuletzt 1575 durch Erbschaft die Herrschaft Jever. Bedeutung erlangte Oldenburg, als Graf Dietrich von Oldenburg († 1440) eine Tochter Gerhards VI. von Schleswig-Holstein-Rendsburg heiratete. Dietrichs jüngerer Sohn führte die gräflich-oldenburgische Linie weiter, die 1667 erlosch. Dietrichs älterer Sohn Christian wurde 1448 als Christian I. zum König von Dänemark und 1460 zum Landesherrn der Herzogtümer Schleswig und Holstein gewählt. 1667 erbte diese Linie auch Oldenburg, das somit in Personalunion mit der Krone Dänemarks verbunden war. Die Herrschaften Jever und Kniphausen waren davon nicht betroffen. Die Herrschaft Jever kam testamentarisch an das Fürstentum Anhalt-Zerbst und fiel nach der Zerbster Teilung 1795 als sogenanntes Kunkellehen an die russische Zarin Katharina die Große.

Herzogtum Oldenburg 1774–1810

Durch Ländertausch gelangte die Grafschaft Oldenburg im Vertrag von Zarskoje Selo am 27. August 1773 an das Oberhaupt des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorf, den späteren Zaren Paul, der das Land vier Tage später seinem Vetter Friedrich August, dem Fürstbischof von Lübeck, abtrat, der daraufhin von Kaiser Joseph II. 1774/1777 in den Herzogsstand erhoben wurde. Das Herzogtum bestand somit aus zwei räumlich getrennten Teilgebieten: Oldenburg selbst und das Hochstift Lübeck mit der Residenzstadt Eutin. 1785 starb Friedrich August. Sein Neffe Peter Friedrich Ludwig übernahm für den geistesschwachen leiblichen Sohn Peter Friedrich Wilhelm als Koadjutor Nachfolge und Amtsgeschäfte. Unter ihm wurde Oldenburg wieder zur Residenzstadt. 1803 erlangte Oldenburg im Reichsdeputationshauptschluss im Tausch gegen den Elsflether Weserzoll als Entschädigung das hannoversche Amt Wildeshausen sowie aus dem aufgelösten Hochstift Münster die Ämter Vechta und Cloppenburg. Das Hochstift Lübeck wurde in ein erbliches Fürstentum umgewandelt. Obwohl das Land dem Rheinbund beigetreten war, wurde es von Napoleon Bonaparte 1810 Frankreich zugeschlagen. Der Herzog emigrierte nach Russland zu seinem Sohn Georg, der mit der Tochter des Zaren (Katharina Pawlowna) verheiratet war.

Großherzogtum Oldenburg 1814–1918

Nach dem Sturz Napoleons kehrte der Herzog 1814 in sein Land zurück. Auf dem Wiener Kongress 1815 folgte die Erhebung zum Großherzogtum. Zusätzlich erhielt Oldenburg als weitere Exklave das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe, so dass das Staatsgebiet nunmehr drei Teile umfasste. 1818 erhielt Oldenburg die Herrschaft Jever vom russischen Zaren Alexander I. zurück. Nach dem Tode Peter Friedrich Ludwigs 1829 übernahm sein Sohn Paul Friedrich August die Regierung und nannte sich erstmals Großherzog. Im Zuge der Deutschen Revolution trat am 28. Februar 1849 das Staatsgrundgesetz, die erste oldenburgische Verfassung, in Kraft. Es wurde bereits 1852 wieder revidiert. 1853 wurde Nikolaus Friedrich Peter Großherzog von Oldenburg. Unter seiner Regierung wurde 1854 die Herrschaft In- und Kniphausen zurückerworben. Im selben Jahr trat Oldenburg dem Deutschen Zollverein und 1867 dem Norddeutschen Bund bei. Im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 blieb Oldenburg neutral. Im Deutschen Krieg 1866 kämpften oldenburgische Truppen auf Seiten Preußens gegen Österreich. Ebenfalls auf preußischer Seite nahm oldenburgisches Militär am Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 teil. Nach 47 Jahren Regierungszeit starb Nikolaus Friedrich Peter im Jahr 1900. Ihm folgte sein Sohn Friedrich August.

Freistaat Oldenburg 1918–1946

Oldenburgischer Landtag
Oldenburgisches Staatsministerium, 1946 bis 2004 Sitz des Regierungspräsidenten

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Thronverzicht des Großherzogs Friedrich August wurde Oldenburg zur Republik. Als Freistaat Oldenburg blieb es ein Land des Deutschen Reichs. Die Demokratie hielt aber nur für kurze Zeit. Bereits zu den Landtagswahlen 1931 wurde die NSDAP die stärkste Fraktion und stellte 1932 den Ministerpräsidenten in einer Koalitionsregierung. In den folgenden Jahren wurde der Freistaat gleichgeschaltet. Mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ wurde das Land Oldenburg dem Land Hannover als Verwaltungsbezirk Oldenburg eingegliedert.

Gescheiterte Wiederherstellung der Eigenständigkeit

In einem Volksentscheid 1956 und am 19. Januar 1975 stimmten die Bürger gegen den Verbleib Oldenburgs im Land Niedersachsen und für die Eigenständigkeit.[1] Der Bundestag lehnte es mit dem Gesetz vom 9. Januar 1976 jedoch ab, das Land Oldenburg wiederherzustellen.[2]

Heutige Situation

Für die kulturellen Belange im Oldenburger Land (einschließlich des Oldenburger Münsterlandes) ist die Oldenburgische Landschaft zuständig. Die Geschichte des Landes Oldenburg wird unter anderem im Schloss Oldenburg museal dargestellt.

Die Gebiete der ehemaligen Landesteile des Staates Oldenburg sind gegenwärtig auf fünf Bundesländer verteilt:

Wappen und Landesfarben

Im 19. Jahrhundert wurde folgendes Wappen geführt: Ein quergeteilter Schild, oben gespalten, unten durch eine aufsteigende Spitze gespalten. Im ersten Feld sind zwei rote Querbalken in Gold (Oldenburg), im zweiten in Blau ein schwebendes goldenes Kreuz (Delmenhorst)‚ im dritten im blauen Feld ein schwebendes mit der Bischofsmütze bedecktes goldenes Kreuz (Fürstentum Lübeck), im vierten ein rot und weiß geschachtes Feld (Birkenfeld), in der Spitze im blauen Feld ein goldener gekrönter Löwe (Jever).

Die Landesfarben waren blau-rot, die Flagge blau mit einem roten Kreuz.

Literatur

  • Hans Patze, Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. 3 Bände, Lax, Hildesheim (letzter Band 3, Teil 1: 1998, ISBN 3-7752-5901-5).
  • Hermann Lübbing: Oldenburg, Historische Konturen. Heinz Holzberg Verlag, Oldenburg 1971, ISBN 3-87358-045-4.
  • Rainer Rheude, Peter Kreier: Das Oldenburger Land. Isensee, Oldenburg 2007, ISBN 978-3-89995-371-8.
  • Oldenburgische Bibliographie (16. Jahrhundert bis 1907). In der Landesbibliothek Oldenburg bearbeitet von Egbert Koolman. Lax, Hildesheim 1987 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Bd. XXXa).
  • Gerd Steinwascher: Die Oldenburger. Die Geschichte einer europäischen Dynastie. Kohlhammer, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-17-021061-5.
  • Franz Hellbernd und Heinz Möller, Oldenburg, ein heimatkundliches Nachschlagewerk. Vechtaer Druckerei und Verlag GmbH, Vechta 1965.
  • Andreas Vonderach: Kleine Geschichte des Landes Oldenburg. Isensee, Oldenburg 2015, ISBN 978-3-7308-1188-7.
  • Horst Milde: Oldenburg in Niedersachsen. Einige Erinnerungen und Betrachtungen. Ein Beitrag zum 50jährigen Bestehen des Landes Niedersachsen. In: Oldenburger Jahrbuch, Bd. 96 (1996), S. 1–23 (online).
  • Paul Kollmann: Das Herzogthum Oldenburg in seiner wirthschaftlichen Entwickelung während der letzten vierzig Jahre auf statistischer Grundlage dargestellt. Stalling, Oldenburg 1893 (Digitalisat).
  • Wolfgang Günther: Das Land Oldenburg unter nationalsozialistischer Herrschaft. In: Oldenburger Jahrbuch, Bd. 85 (1985), S. 111–130 (online).
  • Albrecht Eckhardt, Heinrich Schmidt (Hrsg.): Geschichte des Landes Oldenburg. 3. Aufl. Holzberg, Oldenburg 1998, ISBN 3-87358-285-6.
  • Rolf-Harald Wippich: Oldenburg und Ostasien. Der Schiffs- und Handelsverkehr eines norddeutschen Kleinstaates im Chinesischen Meer in der Mitte des 19. Jahrhunderts. In: Jahrbuch für europäische Überseegeschichte, Bd. 4, 2004, S. 33–62, ISSN 1436-6371.
  • Schwarting A. C.: Oldenburg unter Herzog Peter Friedrich Ludwig von 1785–1811. – Gerh. Stalling, Oldenburg, 1936. – 70 S.
  • Georg Sello: Die territoriale Entwicklung des Herzogtums Oldenburg. Neudruck der Ausgabe Göttingen 1917, Wenner, Osnabrück 1975.
  • Hans Friedl u. a. (Hrsg.): Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg. Hrsg. im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft. Isensee, Oldenburg 1992, ISBN 3-89442-135-5.

Weblinks

Commons: Duchy of Oldenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Was Napoleon respektierte. In: Der Spiegel. 27. Januar 1975, abgerufen am 10. Dezember 2013.
  2. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. August 1978

Auf dieser Seite verwendete Medien

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↑ Civil flag or Landesfarben of the Habsburg monarchy (1700-1806)
↑ Merchant ensign of the Habsburg monarchy (from 1730 to 1750)
↑ Flag of the Austrian Empire (1804-1867)
↑ Civil flag used in Cisleithania part of Austria-Hungary (1867-1918)
House colours of the House of Habsburg
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Flag of the Germans(1866-1871)
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Flagge Liechtensteins (1852-1921)
ZollvereinBIG 1834.png
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Deutscher Zollverein in den Grenzen des Deutschen Bundes 1834 (rot) mit für den Zollverein relevanten Außengrenzenänderungen (Schleswig, Luxemburg, Elsaß-Lothringen) in hellrot. In blau die Beitrittsstaaten 1834, grün weitere Beitritte bis 1866, gelb Beitritte nach 1866. Größere Staaten des Zollvereins sind beschriftet.
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Oldenburgisches Staatsministerium
Dienstflagge Elsaß-Lothringen Kaiserreich.svg

Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1897-1920).svg
Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
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Flagge der Hansestadt Lübeck
„Die Flagge ist von alters her waagerecht geteilt, oben weiß und unten rot. Sie zeigt in der der Flaggenstange zugekehrten oberen Ecke den lübeckischen Doppeladler.
Das Banner zeigt im oberen Teil auf weißem Grund den lübeckischen Doppeladler. Der untere Teil ist senkrecht geteilt, links weiß und rechts rot.“

(§ 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck, genehmigt am 22. Januar 1941)
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Flag of the Free State of Prussia (1918–1933).
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Flag of Hanover during 1837—1866.
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Coat of arms of the North German Confederation.
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Weiß-rot. Landesfarben und Landesflagge von Tirol.
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Flag of the Territory of the Saar Basin between July 28, 1920 and March 1, 1935.
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Flag of the Principality of Reuss-Lobenstein
Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1813-1897).svg
Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1813-1897; Verhältnis (2:3)
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Fahne von Hessen-Homburg
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Königreichs Sachsen; Verhältnis (2:3)
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Flag of the Principalities of Hohenzollern-Hechingen and Hohenzollern-Sigmaringen, flag found on Dutch Wikipedia [1].
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Wappen des Deutschen Bundes
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Flag of Saxony (1815-1935 and 1947-1952) 3:2
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Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
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Civil flag of Oldenburg, before 1871 and beween 1921 and 1935
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Der Grenzstein des Fuerstentums Luebeck bei Hassendorf.
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)
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Landtag des Landes Oldenburg