Oberweimar (Hessen)

Oberweimar
Gemeinde Weimar (Lahn)
Koordinaten: 50° 45′ 28″ N, 8° 42′ 11″ O
Höhe: 204 m ü. NHN
Fläche:6,32 km²[1]
Einwohner:638 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte:101 Einwohner/km²
Eingemeindung:1. Februar 1971
Postleitzahl:35096
Vorwahl:06421
Alter Ortskern mit Wehrkirche – Ansicht von Norden

Oberweimar ist ein Ortsteil der Gemeinde Weimar (Lahn) im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Der Ort liegt 215 m ü. NN am Wenkbach und wird von der B 255 passiert.

Geschichte

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Weimar erfolgte unter dem Namen Wimare im Jahr 1138/39. Dabei ist aber nicht klar ob es sich um Ober- oder Niederweimar handelt. Die älteste bekannte Erwähnung von Oberweimar unter dem Namen Oberwimere stammt aus dem Jahr 1313.[1]

Etwa ein Kilometer nördlich des Ortskerns von Oberweimar liegt das Gut Germershausen. Es wurde im Jahre 1324 erstmals erwähnt. Der Marburger Kaufmann Johann Heydwolff erwarb es und erhielt daraufhin die Adelsanerkennung. Das Gut ist seitdem im Besitz seiner Nachkommen.[3] In der Umgebung von Germershausen befinden sich neun spätmerowingische Grabhügel, die auf eine frühe Besiedlung dieser Gegend hindeuten.

Gemeinsam mit den bis dahin ebenfalls selbständigen Gemeinden Niederweimar und Allna war Oberweimar im Zuge der Gebietsreform in Hessen am 1. Februar 1971 auf freiwilliger Basis Gründungsort der neuen Großgemeinde Weimar (Lahn),[4] die inzwischen aus zwölf Ortsteilen besteht.[5] Für Oberweimar wurde wie für die übrigen Ortsteile von Weimar ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[6] Als Verwaltungssitz wurde der Ortsteil Niederweimar bestimmt.

Territorial- und Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Oberweimar lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7]

Gerichte seit 1821

Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. In Marburg wurde der Kreis Marburg für die Verwaltung eingerichtet und das Landgericht Marburg war als Gericht in erster Instanz für Oberweimar zuständig. 1850 wurde das Landgericht in Justizamt Marburg umbenannt.[12] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg.[13][14] Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Oberweimar 621 Einwohner. Darunter waren 9 (1,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 144 Einwohner unter 18 Jahren, 267 zwischen 18 und 49, 99 zwischen 50 und 64 und 114 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 237 Haushalten. Davon waren 51 Singlehaushalte, 57 Paare ohne Kinder und 108 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 45 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 156 Haushaltungen leben keine Senioren/-innen.[2]

Einwohnerentwicklung

Quelle:Historisches Ortslexikon[1]
• 1467:14 Hausgesesse
• 1577:21 Hausgesesse
• 1630:9 hausgesessene Mannschaften (2 dreispännige, 1 zweispännige Ackerleute, 6 Einläuftige)
• 1681:8 hausgesessene Mannschaften
• 1746:Erwerbspersonen: 1 Wirt, 1 Branntweinbrenner, 1 Schneider, 3 Zimmerleute, 1 Maurer, 5 Tagelöhner(-innen).
• 1838:276 Einwohner (Familien: 13 nutzungsberechtigte, 26 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger)
Oberweimar: Einwohnerzahlen von 1746 bis 2011
Jahr  Einwohner
1746
  
97
1800
  
?
1834
  
258
1840
  
282
1846
  
298
1852
  
321
1858
  
343
1864
  
345
1871
  
303
1875
  
303
1885
  
273
1895
  
296
1905
  
299
1910
  
303
1925
  
341
1939
  
333
1946
  
509
1950
  
521
1956
  
420
1961
  
411
1967
  
438
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
661
2005
  
682
2010
  
638
2011
  
621
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; nach 1970: Gemeinde Weimar:[15]; Zensus 2011[2]

Historische Religionszugehörigkeit

Quelle:Historisches Ortslexikon[1]
• 1861:326 evangelisch-lutherische, ein römisch-katholischer, ein jüdische Einwohner
• 1885:248 evangelische (= 100,00 %) Einwohner
• 1961:367 evangelische (= 89,29 %), 41 katholische (= 9,98 %) Einwohner

Erwerbstätigkeit

Quelle:Historisches Ortslexikon[1]
• 1746:Erwerbspersonen: 1 Wirt, 1 Branntweinbrenner, 1 Schneider, 3 Zimmerleute, 1 Maurer, 5 Tagelöhner(-innen).
• 1838:Familien: 9 Ackerbau, 24 Gewerbe, 6 Tagelöhner.
• 1961:367 evangelische, 41 römisch-katholische Einwohner. Erwerbspersonen: 108 Land- und Forstwirtschaft, 64 Produzierendes Gewerbe, 33 Handel und Verkehr, 19 Dienstleistungen und Sonstiges.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Bauwerke

Wichtigste Sehenswürdigkeit von Oberweimar ist die 1733 eingeweihte Kirche im Zentrum des Ortes, die auf eine Vorgängerkirche zurückgeht, die dem Hl. Martin geweiht war.

Vereine

In Oberweimar existieren diverse Vereine verschiedener Art. So zum Beispiel eine Freiwillige Feuerwehr, die Burschen- und Mädchenschaft „Die Österreicher“, der Wanderclub „Frohsinn“ sowie einige Musikvereine wie der Blockflötenchor und der Männergesangverein.

Regelmäßige Veranstaltungen

In Oberweimar finden verschiedene jährliche Veranstaltungen statt. So zum Beispiel der Mai-Frühschoppen der Burschen- und Mädchenschaft am 1. Mai, das Oktoberfest der Selbigen und der Wandertag des Wanderclubs im Juni.

Literatur

Weblinks

Commons: Oberweimar (Hessen) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Oberweimar, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 2. Juli 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b c d Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 32 und 72;.
  3. Ein bekanntes Familienmitglied ist Friedrich von Heydwolff.
  4. Gemeindegebietsreform: Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 20. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 6, S. 248, Punkt 328; Abs. 6 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,2 MB]).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 402.
  6. Hauptsatzung. (PDF; 18 kB) §; 7. In: Webauftritt. Gemeinde Weimar, abgerufen im Februar 2019.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: treemagic.org.
  8. Georg Landau: Beschreibung des Kurfürstenthums Hessen. T. Fischer, Kassel 1842, S. 370 (online bei HathiTrust’s digital library).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Marburg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 107 f. (online bei Google Books).
  11. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
  12. Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158 ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
  13. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  14. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20221%E2%80%93224~PUR%3D)
  15. Einwohnerzahlen. In: Webauftritt. Gemeinde Weimar, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.

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