Oberfinanzdirektion

Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland.

Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter und andere Behörden wie beispielsweise Bauämter in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Finanzämter sind nachgeordnete Ämter, allerdings findet sich der Begriff Oberfinanzdirektion heutzutage nur noch in wenigen Behördenbezeichnungen.

Übergeordnete Behörde ist die Landesfinanzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Ursprünglich war die OFD eine Doppelbehörde von Landesfinanzverwaltung (Steuer) und Bundesfinanzverwaltung (Zoll). Im Zuge einer Verwaltungsreform wurde 2001 das Finanzverwaltungsgesetz geändert. Es schrieb die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend vor und ermöglichte den Verzicht auf eine Mittelbehörde und damit auf eine OFD. Viele Bundesländer – Bayern, Berlin, Brandenburg,[1] Bremen, Hamburg,[2] Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Schleswig-Holstein – lösten die Landesabteilungen der Oberfinanzdirektionen auf. Deren Aufgabengebiete wurden direkt in die jeweilige Landesfinanzverwaltung oder als Abteilung in das Finanzministerium eingegliedert. In Thüringen wurde zum Beispiel die ehemalige OFD Erfurt in die Thüringer Landesfinanzdirektion überführt. In Bayern wurden die vorigen OFD München und OFD Nürnberg zum Bayerischen Landesamt für Steuern zusammengelegt.

Bis zum 31. Dezember 2007 waren die Oberfinanzdirektionen auch Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung und als solche den Hauptzollämtern übergeordnet (→Mischverwaltung). Die entsprechenden Bundesabteilungen wurden aufgelöst und fünf Bundesfinanzdirektionen eingerichtet. Die Hauptzollämter wurden diesen Bundesfinanzdirektionen, mit zum Teil geänderter Zuständigkeit, angegliedert. Die verbliebenen Oberfinanzdirektionen wurden dadurch reine Landesbehörden.[3] Zum 1. Januar 2016 gingen die bis dahin eigenständigen Bundesfinanzdirektionen – im Zuge einer neuerlichen Strukturreform der Bundeszollverwaltung – in der neu gegründeten Generalzolldirektion auf, innerhalb derer sie die Direktionen III bis VII bilden.

Oberfinanzdirektionen und Zuständigkeiten

LandBehördeWeblink
Baden-WürttembergOberfinanzdirektion KarlsruheOberfinanzdirektion Karlsruhe
BayernBayerisches Landesamt für SteuernBayerisches Landesamt für Steuern
BerlinSenatsverwaltung für FinanzenSenatsverwaltung für Finanzen
BrandenburgFinanzministeriumMinisterium der Finanzen und für Europa
BremenSenator für Finanzen BremenSenator für Finanzen
HamburgFinanzbehörde HamburgFinanzbehörde Hamburg
HessenOberfinanzdirektion Frankfurt am MainOberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Mecklenburg-VorpommernFinanzministeriumFinanzministerium
NiedersachsenLandesamt für Steuern NiedersachsenLandesamt für Steuern Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenOberfinanzdirektion Nordrhein-WestfalenOberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzLandesamt für Steuern in KoblenzLandesamt für Steuern
SaarlandFinanzministeriumMinisterium für Finanzen und Europa
SachsenLandesamt für Steuern und FinanzenLandesamt für Steuern und Finanzen
Sachsen-AnhaltFinanzministeriumMinisterium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinFinanzministeriumLandesregierung
ThüringenThüringer LandesfinanzdirektionThüringer Landesfinanzdirektion

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Neustrukturierung der brandenburgischen Steuerverwaltung (Memento desOriginals vom 15. Juni 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.brandenburg.de, Landesportal Brandenburg vom 27. August 2003, offline
  2. Verordnung über den Verzicht auf die Mittelbehörde in der Hamburger Steuerverwaltung. In: landesrecht-hamburg.de. 24. Juni 2003, abgerufen am 1. September 2013.
  3. BGBl 2007, I, S. 2897.

Literatur