Ministerialbeauftragter

Der Ministerialbeauftragte, kurz MB, ist ein vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestellter, über die ihm unterstellten Schulen aufsichtsführender Beamter.

Allgemeines

Der Ministerialbeauftragte wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Schularten des Gymnasiums und der Realschule für jeden Regierungsbezirk (wobei Oberbayern geteilt wird in die Bezirke Oberbayern-Ost und Oberbayern-West), für die Beruflichen Oberschulen Bayern für Nord-, Ost- und Südbayern, bestellt.

Aufgaben

Der Ministerialbeauftragte agiert hierbei zwischen den Schulen, die ihm zur Aufsicht unterstellt sind und denen gegenüber er weisungsbefugt ist, und dem Staatsministerium. Im Rahmen seiner Tätigkeit entscheidet er beispielsweise über Aufsichtsbeschwerden gegen Lehrkräfte oder berät die Schulleitungen in besonderen Fällen. Zudem ist der Ministerialbeauftragte an der Auswahl neuer Schulleiter beteiligt. Auch die Amtseinführung neuer Schulleiter und ihre offizielle Verabschiedung gehört zu den Aufgaben der Ministerialbeauftragten.

Fachreferenten

An seiner Dienststelle hat er Fachreferenten für jeden Fachbereich, zum Beispiel Mathematik, welche meistens parallel zu ihrer Tätigkeit beim Ministerialbeauftragten auch noch der Tätigkeit einer Lehrkraft an einer der dem Ministerialbeauftragten unterstellten Schulen nachgehen.

Weitere Dienstbezeichnungen

Der Ministerialbeauftragte trägt eine weitere Dienstbezeichnung. Häufig sind die Ministerialbeauftragten Leitende Oberstudiendirektoren (kurz Ltd. OStD), aber auch Oberstudiendirektoren (OStD) oder Leitende Realschuldirektoren (Ltd. RSD) sind zu finden. Diese Bezeichnungen hängen davon ab, ob die Ministerialbeauftragten in ihrer vorherigen beruflichen Laufbahn an einem Gymnasium oder einer Realschule eingesetzt waren.

Weblinks

Wiktionary: Ministerialbeauftragter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen