Mein Heimatvolk, mein Heimatland

Mein Heimatvolk, mein Heimatland sind die ersten Worte der burgenländischen Landeshymne. Sie wurde zur Zeit des Austrofaschismus und 14 Jahre nach dem Anschluss des Burgenlandes an Österreich von der Landesregierung in Auftrag gegeben und ist auch heute noch die offizielle Hymne des Burgenlandes.

Entstehung und Geschichte

Die burgenländische Landeshymne wurde durch die Landesleitung der Einheitspartei Vaterländische Front des Ständestaates im Oktober 1935, in der Parteizeitung Burgenländisches Volksblatt durch einen Wettbewerb zur Komposition einer burgenländischen Landeshymne ausgeschrieben. Die Hymne sollte laut Ausschreibung „Freude und Stolz auf die burgenländische Heimat und die Zugehörigkeit zum burgenländischen Volk“ und „die Verbundenheit mit dem großen österreichischen Vaterland“ ausdrücken.

Mit dieser patriotischen Aktion wollte die Regierung des Ständestaates die inneren Konflikte, die im Burgenland mit den Schüssen von Schattendorf 1927 offenbar wurden, aber auch die nationalsozialistische Bedrohung durch den deutschen Nachbarn überwinden.

In der ersten Projektphase wurde der Text ausgeschrieben, der in der zweiten Ausschreibung vertont werden sollte. Zwei Jurys mit 13 Herren aus Wien und dem Burgenland wurden nominiert. Es handelte sich dabei um Lehrer, Kulturbeamte aus Bund und Land, hohe Funktionäre der Vaterländischen Front, den Volksbildungsreferenten der burgenländischen Landesregierung, hochrangige Vertreter des Katholischen Schriftstellerverbandes, Sachverständige für Volksliedforschung und -pflege usw. Unter 105 Einsendungen wurde der Text „Mein Heimatvolk, mein Heimatland“ von Ernst Joseph Görlich, Lehrer an der katholischen Lehrerinnenbildungsanstalt in Steinberg, ausgewählt.

Die Melodie solle „künstlerisch wertvoll, leicht sangbar und volkstümlich“ sein, und am 30. April 1936 wurde aus 283 Bewerbungen die Einsendung von Peter Zauner ausgewählt. 1886 in Pöttsching als Sohn eines Landwirts und Schuhmachermeisters geboren, hatte er während seiner Militärzeit in Wien ab 1903 Musikunterricht erhalten und später die Geige in der Kapelle des Carl Michael Ziehrer gespielt. Das Siegerprojekt wurde von der Partei durch alle Instanzen der Gesetzgebung getragen und vom burgenländischen Landtag als Landeshymne beschlossen.

Die Hymne hatte jedoch nur zwei Jahre Bestand, da mit Wirkung vom 1. Oktober 1938 das Burgenland auf die nunmehrigen Reichsgaue Niederdonau und Steiermark aufgeteilt wurde. 1949 nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Landeshymne mit Genehmigung der sowjetischen Militäradministration wieder per Gesetz eingeführt.

Im Juni 2023 forderte die IG Autorinnen Autoren in einem offenen Brief eine neue Landeshymne für das Burgenland, nachdem neu ausgewertete Quellen belegen würde, dass Komponist Peter Zauner NSDAP-Mitglied gewesen sei.[1]

Text

1. Mein Heimatvolk, mein Heimatland, mit Österreich verbunden!
Auf Dir ruht Gottes Vaterhand, Du hast sie oft empfunden.
Du bist gestählt in hartem Streit zu Treue, Fleiß und Redlichkeit.
𝄆 Am Bett der Raab, am Heiderand, Du bist mein teures Burgenland! 𝄇

2. Rot-Gold flammt Dir das Fahnentuch, Rot-Gold sind Deine Farben!
Rot war der heißen Herzen Spruch, die für die Heimat starben!
Gold ist der Zukunft Sonnenlicht, das strahlend auf Dich niederbricht!
𝄆 Stolz trägt das Volk Dein Wappenband: Du bist mein teures Burgenland! 𝄇

3. Mein Heimatvolk, mein Heimatland! Mit Öst’reichs Länderbunde
hält dich verknüpft das Bruderband schon manche gute Stunde!
An Kraft und Treue allen gleich, Du jüngstes Kind von Österreich.
𝄆 Zu Dir steh’ ich mit Herz und Hand: Du bleibst mein teures Burgenland! 𝄇

Melodie

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kritik an burgenländischer Hymne. In: ORF.at. 12. Juni 2023, abgerufen am 12. Juni 2023.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.