Martin Wolff (Rechtswissenschaftler)

Martin Wolff (* 26. September 1872 in Berlin; † 20. Juli 1953 in London) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer, der aufgrund seiner jüdischen Abstammung 1934 von seinem Lehrstuhl an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin verdrängt wurde. 1938 wurde er gezwungen, Deutschland zu verlassen und lebte dann in Großbritannien.

Leben

Kindheit und universitäre Ausbildung (1872–1903)

Wolff wurde am 26. September 1872 in Berlin in eine jüdische Kaufmannsfamilie als Sohn von Wilhelm Wolff und Lehna Wolff (geborene Ball) geboren und in jüdischem Glauben erzogen.[1] Er besuchte das Französische Gymnasium Berlin und studierte anschließend in Berlin Rechtswissenschaft. Im Jahr 1894 wurde er von der juristischen Fakultät mit der Arbeit Das beneficium excussionis realis promoviert. 1900 habilitierte er sich in Berlin mit der Schrift Der Bau auf fremdem Boden, insbesondere der Grenzüberbau nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche für das deutsche Reich auf geschichtlicher Grundlage.[2]

Universitäre Karriere (1903–1938)

1903 wurde er dort zum außerordentlichen Professor ernannt. Aus dieser Zeit stammt sein Beitrag zum Sachenrecht im Enneccerus-Kipp-Wolff, der fast ein halbes Jahrhundert lang zum Standardwerk wurde und 1937 ins Spanische übersetzt wurde. 1907 wurde sein Sohn Konrad Wolff geboren, der später ein bekannter Pianist wurde. Erst 1914 erhielt er in Marburg eine ordentliche Professur. 1919 wechselte er nach Bonn, bis er 1921 wieder nach Berlin zurückkehrte; er erhielt den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Internationales Privatrecht. Wolff galt als begnadeter akademischer Lehrer, dessen Vorlesungen stets überfüllt waren.[2] Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten kam es bald zu Störungen seiner Vorlesungen: Am 4. und 5. Mai 1933 unterbrachen studentische SA-Männer seine Vorlesung und bedrohten Studenten, die daran teilnehmen wollten. Als Wolff zu lesen anfing, war er nicht zu hören. Mehr als Hundert Randalierer pfiffen auf Hausschlüsseln und schrieen „Juda verrecke“.[3] Erst nach einer Intervention des Universitätsrektors Eduard Kohlrausch, der Wolff nach eigener Aussage als einziger Universitätslehrer unterstützte, konnte der Vorlesungsbetrieb wieder ungestört verlaufen. Aber auch in der folgenden Zeit kam es zu Vorlesungsstörungen bei Wolff.[1]

Zusammen mit seinem Kollegen Ernst Rabel wurde Wolff in Berlin 1935 seiner jüdischen Herkunft wegen von dem neuen Dekan der Juristischen Fakultät, dem fanatischen Nationalsozialisten Graf von Gleispach von seinem Lehrstuhl verdrängt, obwohl beide nicht unter die Ausgrenzung des Berufsbeamtengesetzes fielen, weil sie schon vor 1914 verbeamtet worden waren. Die Absetzung wurde schließlich vom Kultusministerium verfügt, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gab.

Emigration nach England (1938–1953)

Im Jahr 1938 emigrierte er schließlich nach England; er sollte Deutschland nie wieder betreten. Er wurde Fellow im All Souls College in Oxford. 1945 veröffentlichte er dort Private International Law eine umfassende Darstellung des englischen internationalen Privatrechts. 1947 wurde er britischer Staatsbürger.[1] 1953 erhielt er die Ehrendoktorwürde der Universität Oxford. Er starb am 20. Juli 1953 in London.

Werke

Wolff verfasste zahlreiche Abhandlungen zum Handels-, Aktien-, Familien-, Sachen- und Versicherungsrecht. Ebenso auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts. Besonders seine Lehrbücher zum Familien- und Erbrecht hatten großen Erfolg und wurden immer wieder aufgelegt. Das Lehrbuch des Sachenrechts wurde von seinem Schüler Ludwig Raiser fortgeführt.

Das Sachenrecht (1910)

Wolffs Sachenrecht erschien erstmals 1910 und wurde bald zum Standardwerk. Es erschien zwischen 1910 und 1932 in neun Auflagen mit 37.000 verkauften Exemplaren und wurde 1957 von Ludwig Raiser erneut publiziert. Es zeichnet sich durch dogmatische Strenge und systematische Geschlossenheit aus. Zugleich wurde Wolff auch vorgeworfen, er blende wirtschaftliche und historische Zusammenhänge, wie auch die Bezüge zum öffentlichen Recht aus. Methodische Diskussionen nahm Wolff „eher gelangweilt“ zur Kenntnis.[1]

Private International Law (1945)

Wolffs Private International Law wurde in England sehr positiv aufgenommen und weithin rezipiert. Gleichwohl war für englische Leser die typisch kontinentale, strenge Systematik befremdlich; insbesondere die ausführliche Behandlung von Problemen, die im englischen Case Law bisher nicht aufgetreten waren, stießen auf Kritik:

“Dr. Wolff is more at home in discussing unsolved problems than in handling English case law.”

J.H.C Morris[4]

Gerade dies machte es aber für die englischen Gerichte relevant, wenn es darum ging Rechtslücken zu füllen. So wird Wolffs Buch auch in Entscheidungen des House of Lords zitiert.[1]

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Der Bau auf fremdem Boden, insbesondere der Grenzüberbau. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich auf geschichtlicher Grundlage (= Abhandlungen zum Privatrecht und Civilprozeß des Deutschen Reiches. Bd. 6, Heft 2, ISSN 0174-8106). Fischer, Jena 1900.
  • Das Sachenrecht (= Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts. Bd. 2, Abt. 1). Elwert, Marburg 1910.
  • Reichsverfassung und Eigentum. Mohr, Tübingen 1923.
  • Internationales Privatrecht (= Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Bd. 15). Springer, Berlin 1933.
  • Private International Law. Oxford University Press, London u. a. 1945.
  • mit Pierre Arminjon und Boris Nolde: Traité de droit comparé. 3 Bände. Pichon & Durand-Auzias, Paris 1950–1951.

Ehrungen

Literatur

  • Gerhard Dannemann: Martin Wolff (1872-1953). In: Stefan Grundmann u. a.: Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Geschichte, Gegenwart, Zukunft. De Gruyter, Berlin 2010, ISBN 3-89949-630-2.
  • Werner Röder; Herbert A. Strauss (Hrsg.): International Biographical Dictionary of Central European Emigrés 1933–1945. Band 2,2. München : Saur, 1983 ISBN 3-598-10089-2, S. 1263
  • Dieter Medicus: Martin Wolff. Ein Meister an Klarheit. In: Helmut Heinrichs, Harald Franzki, Klaus Schmalz, Michael Stolleis (Hrsg.): Deutsche Juristen jüdischer Herkunft. C. H. Beck, München 1993, ISBN 3-406-36960-X, S. 543–554.
  • Gerhard Dannemann: Martin Wolff (1872–1953). In: Jeack Beatson, Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Jurists Uprooted. German-speaking Émigré Lawyers in Twentieth-century Britain. Oxford University Press, Oxford u. a. 2004, ISBN 0-19-927058-9, S. 441–462.
  • Martin Wolff im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
  • Ulrich Falk: Martin Wolff. In: Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen. Ein biographisches Lexikon. Von der Antike bis zum 20. Jahrhundert (= Beck’sche Reihe. Nr. 1417). C. H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-45957-9, S. 676.
  • Gerhard Dannemann: Rechtsvergleichung im Exil. Martin Wolff und das englische Recht. Antrittsvorlesung, 1. Juli 2003, Humboldt-Universität zu Berlin, Großbritannien-Zentrum (= Humboldt-Universität zu Berlin. Öffentliche Vorlesungen. H. 135). Humboldt-Universität, Berlin 2004, ISBN 3-86004-181-9 (PDF; 304 kB).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e Gerhard Dannemann: Martin Wolff (1872–1953). In: Jeack Beatson, Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Jurists Uprooted. German-speaking Émigré Lawyers in Twentieth-century Britain. Oxford University Press, Oxford u. a. 2003, ISBN 0-19-927058-9, S. 441–462.
  2. a b Dieter Medicus: Martin Wolff. Ein Meister an Klarheit. In: Helmut Heinrichs, Harald Franzki, Klaus Schmalz, Michael Stolleis (Hrsg.): Deutsche Juristen jüdischer Herkunft. C. H. Beck, München 1993, ISBN 3-406-36960-X, S. 543–554.
  3. s. Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der Nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. 26). Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 132, (Zugleich: Berlin, Humboldt-Universität, Dissertation, 1998/1999).
  4. Zitiert nach Gerhard Dannemann: Martin Wolff (1872–1953). In: Jeack Beatson, Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Jurists Uprooted. German-speaking Émigré Lawyers in Twentieth-century Britain. Oxford University Press, Oxford u. a. 2003, ISBN 0-19-927058-9, S. 441–462, hier S. 451.