Martin Polaschek

Martin Polaschek (2023)

Martin F. Polaschek (* 22. November[1] 1965 in Bruck an der Mur[2]) ist ein österreichischer Rechtswissenschaftler, Rechtshistoriker und seit 6. Dezember 2021 Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.[3] Ab 2003 war er Vizerektor und von Oktober 2019 bis Dezember 2021 Rektor der Universität Graz.[4]

Leben

Martin Polaschek begann nach der Matura 1984 am BG und BRG Bruck an der Mur[5] ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz, das er 1988 als Magister abschloss.[6] 1992 promovierte er an der Uni Graz zum Doktor der Rechte, 2000 habilitierte er sich und wurde zum außerordentlichen Universitätsprofessor am Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz ernannt.[2]

Ab 2003 war er Studiendirektor sowie Vizerektor für Studium und Lehre der Universität Graz. Er war Mitglied der Expertengruppe zur Zukunft der Lehrerbildung und Sprecher der österreichischen Vizerektoren für Lehre. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen der rechtlichen Zeitgeschichte sowie der Föderalismus- und Kommunalforschung.[2]

Ab 2006 war er Präsident der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz; er gilt als Experte für Entnazifizierung.[7]

Anfang 2019 wurde er vom Universitätsrat zum Rektor der Universität Graz gewählt. Er folgte in dieser Funktion mit Oktober 2019 Christa Neuper nach.[4]

Im Rahmen der Regierungsumbildung im Dezember 2021 wurde Polaschek als parteifreier Nachfolger von Heinz Faßmann zum Minister für Bildung und Wissenschaft in der Bundesregierung Nehammer ernannt.[8] Die Leitung der Universität Graz übernahm der bisherige Vizerektor Peter Riedler.[9]

Im Herbst 2023 kündigte Anton Polivka, Vorsitzender der Salzburger Pflichtschullehrergewerkschaft, Kampfmaßnahmen aufgrund von Lehrermangel und Missständen an.[10][11][12] Polaschek vereinbarte Stillschweigen.[13] „Das Ministerium hat zwar schon mehrfach Entlastungen angekündigt, laut dem obersten Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) wurden diese aber nicht an die Schulen weitergegeben.“[13] In Vorarlberg würden sowohl in den Pflichtschulen als auch in den Bundesschulen kurz vor dem Schulstart noch Lehrerinnen und Lehrer fehlen.[14] Dabei sind Volks- und Mittelschulen in Österreich anders als AHS und BHS meist Angelegenheit der Gemeinde.[15] Das Schuljahr 2023/2024 zeige, dass immer öfter junge Lehramtsstudierende in den Schulklassen als Lehrkräfte eingesetzt werden.[16] Freizeitpädagogen sollen zu „Assistenz- und Freizeitpädagogen“ werden, die auch Lernzeiten übernehmen bzw. auch im Unterricht mithelfen.[17]

„For Future“-Organisationen begrüßten die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den im Herbst 2023 in Kraft getretenen neuen Lehrplänen.[18]

Auszeichnungen

Publikationen

  • 1992: Die Rechtsentwicklung in der ersten Republik. Die Gesetzgebung im Verfassungs- und Strafrecht von 1918 bis 1933, dbv-Verlag für die Technische Universität, Dissertation 1992, ISBN 978-3-7041-9048-2
  • 1997: Die Bezirksvertretungen in der Steiermark zwischen 1918 und 1938. Demokratische Selbstverwaltung oder überflüssige Behörde?, Steiermärkisches Landesarchiv, Graz 1997
  • 1998: Im Namen der Republik Österreich! Die Volksgerichte in der Steiermark 1945 bis 1955, Steiermärkisches Landesarchiv, Graz 1998, ISBN 978-3-901938-01-6
  • 1999: Föderalismus als Wert? Eine Studie zu Reformmöglichkeiten des österreichischen Bundesstaates, erstellt im Auftrag des Modell Steiermark, Aktion Vision Modell Steiermark, Graz 1999, ISBN 978-3-9501048-0-6
  • 2002: Die Zukunft der Gemeinden im Bundesstaat: eine Umfrage unter Österreichs Bürgermeistern, gemeinsam mit Herbert Schwetz, Leykam, Graz 2002, ISBN 978-3-7011-7456-0

Weblinks

Commons: Martin Polaschek – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Polaschek
  2. a b c Das Rektorat der Universität Graz: Vizerektor Polaschek (Memento vom 27. Juli 2019 im Internet Archive). Abgerufen am 8. Februar 2019.
  3. „Ich gelobe“: Nehammer ist neuer Bundeskanzler. Abgerufen am 6. Dezember 2021.
  4. a b orf.at: Polaschek zum neuen Rektor der Uni Graz gekürt. Artikel vom 8. Februar 2019.
  5. AHS Bruck an der Mur -   . Abgerufen am 2. April 2022.
  6. Uni Graz: Das ist der neue Rektor!. Artikel vom 8. Februar 2019, abgerufen am 8. Februar 2019.
  7. Martin Polaschek - lange erprobter Vizerektor übernimmt an Uni Graz, Salzburger Nachrichten am 15. Februar 2019
  8. ORF at/Agenturen red: Neues Regierungsteam: ÖVP macht Nehammer zum Kanzler. 3. Dezember 2021, abgerufen am 3. Dezember 2021.
  9. Nach Polaschek-Abgang: Peter Riedler: Das ist der neue Grazer Uni-Rektor. In: krone.at. 4. Dezember 2021, abgerufen am 6. Dezember 2021.
  10. salzburg ORF at red: Lehrergewerkschafter droht Minister. 6. September 2023, abgerufen am 6. September 2023.
  11. GÖD: Maßnahmen gegen massive Überlastung der Lehrer/innen. Abgerufen am 6. September 2023.
  12. PFG - Der parteifreie Salzburger Lehrer_innenverein SALVE fordert den sofortigen Stopp des „Bürokratiewahnsinns“ an unseren Schulen! Abgerufen am 6. September 2023.
  13. a b ORF at/Agenturen red: Bürokratie: Bildungsministerium und Gewerkschaft verhandeln. 6. September 2023, abgerufen am 6. September 2023.
  14. vorarlberg ORF at red: Lehrermangel: Freifächer werden zum Teil gestrichen. 6. September 2023, abgerufen am 6. September 2023.
  15. Christina Vogler, ORF.at/Agenturen: Freund und Feind: KI fordert Schulen heraus. 11. September 2023, abgerufen am 12. September 2023.
  16. wien ORF at red: Kritik an Studierenden als Lehrkräfte. 12. September 2023, abgerufen am 13. September 2023.
  17. ORF at/Agenturen red: Freizeitpädagogen protestieren kommende Woche wieder. 15. September 2023, abgerufen am 15. September 2023.
  18. ORF at/Agenturen red: Offener Brief: Klimabeauftragte an allen Schulen gefordert. 12. September 2023, abgerufen am 12. September 2023.
  19. Preisträger der Forschungspreise des Landes Steiermark. Abgerufen am 8. Februar 2019.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Martin Polaschek (a).JPG
Autor/Urheber: C.Stadler/Bwag, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Der österreichische Rechtswissenschaftler und Bundesminister Martin Polaschek bei der Eröffnung des Wasserbaulabors der BOKU am 12. Juni 2023 im 20. Wiener Gemeindebezirk Brigittenau.
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.