Mario Ferrari-Brunnenfeld

Mario Ferrari-Brunnenfeld (* 23. Mai 1932 in Klagenfurt; † 28. Juli 2001 ebenda) war ein österreichischer Politiker (FPÖ, später FDP Österreich).

Leben

Ferrari-Brunnenfeld folgte seinem Vater in den Beruf des Arztes. Während seines Studiums wurde er 1952 Mitglied der Burschenschaft Stiria Graz. Nach Studium in Graz und einer Stelle in Feldbach kehrte er Ende der Sechzigerjahre in seine Kärntner Heimat zurück, wo sein jüngerer Bruder, der Jurist Gero Ferrari-Brunnenfeld, bereits in der Gemeindepolitik[1] aktiv war. Sein erstes politisches Amt trat er 1973 an, als er in den Klagenfurter Gemeinderat gewählt wurde. Ab 1975 war er Kärntner Landtagsabgeordneter und Landesrat, bis er von Jörg Haider 1983 als Gesundheitsstaatssekretär in die Bundesregierung weggelobt[2] wurde. Dieses Amt übte er bis Jänner 1987 aus[3]. Wegen eines Konfliktes mit Jörg Haider verließ er die FPÖ 1989 und war später einer der Mitbegründer der FDP (später Die Demokraten).

Regierungen und Landtage, denen Ferrari-Brunnenfeld angehörte

Literatur

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 7: Supplement A–K. Winter, Heidelberg 2013, ISBN 978-3-8253-6050-4, S. 315–316.

Belege

  1. Ehemaliger Stadtrat Dr. Gero Ferrari-Brunnenfeld feierte 75. Geburtstag - September - 2009 - StadtPresse-Aussendungen - Medien Presse - Im Rathaus - Klagenfurt am Wörthersee. In: klagenfurt.at. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 8. November 2015.
  2. Aus der Kurve des Lebens getragen. Die Presse, 12. Oktober 2008, abgerufen am 9. April 2012.
  3. Biografie von Dr. Mario Ferrari-Brunnenfeld. Österreichischer Nationalrat, abgerufen am 9. April 2013.

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.