Marilies Flemming

Marilies Flemming

Marilies Flemming (* 16. Dezember 1933 in Wiener Neustadt; † 9. Juli 2023[1]) war eine österreichische Juristin und Politikerin (ÖVP). Sie war u. a. österreichische Frauen- und Umweltministerin. Als Abgeordnete zum Europäischen Parlament verwendete sie den Namen Marialiese Flemming.[2]

Leben

Marilies Oertl besuchte zuerst ein Gymnasium in Salzburg (1945–1948), danach ein Bundesrealgymnasium in Wien (1948–1952), nach der Matura studierte sie von 1952 bis 1959 Rechtswissenschaften an der Universität Wien. In den Jahren 1953 bis 1954 machte sie Sprachstudien in Paris und an der Universität Cambridge.

1963 heiratete sie Wulf Flemming, einen Filmproduzenten. 1964 und 1966 wurden ihre beiden Kinder geboren. Von 1972 bis 1991 war sie als Geschäftsführerin und Gesellschafterin seiner Filmproduktionsfirma tätig.

Von 1973 bis 1987 war sie Abgeordnete zum Wiener Landtag.[3] 1987 wurde sie Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie.[3] Flemming hatte sich stets für Umweltbelange eingesetzt – sie war an der Besetzung der Hainburger Au beteiligt gewesen und hatte sich öffentlich als Gegnerin des Kernkraftwerks Zwentendorf profiliert. Während ihrer Amtszeit als Ministerin wurden das Chemikaliengesetz, das Luftreinhaltegesetz und das Smogalarmgesetz beschlossen.

Nach der Nationalratswahl 1990 zog sie erneut in die Regierung ein. 1991 trat sie aufgrund massiver Kritik der Opposition zurück – bei ihrer Angelobung hatte sie dem Unvereinbarkeitsausschuss nicht gemeldet, dass sie an der Filmproduktionsfirma ihres Mannes beteiligt war. Die Firma hatte während Flemmings Amtszeit mehrere Aufträge vom ORF bekommen. Ihre Nachfolgerin wurde Ruth Feldgrill-Zankel.[4]

Von 1987 bis 1993 war sie Präsidentin der Europäischen Frauen-Union, von 1996 bis 2004 Mitglied des Europäischen Parlaments.[3] Ab 1995 war sie stellvertretende Obfrau des Österreichischen Seniorenbundes.[3] 2004 wurde sie Vizepräsidentin der Europäischen Senioren-Union (ESU).[5]

Marilies Flemming starb im Juli 2023 im Alter von 89 Jahren.[3]

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. https://www.parlament.gv.at/person/292
  2. Flemming auf der Website des Europäischen Parlaments
  3. a b c d e APA: Ex-ÖVP-Ministerin Marilies Flemming gestorben. In: DerStandard.at. 13. Juli 2023, abgerufen am 13. Juli 2023.
  4. Karin Leitner: Keine Aufträge an Karmasins Ehemann. In: kurier.at. 19. September 2014, abgerufen am 14. Juli 2023: „Eine ÖVP-Frau kostete eine Privatbetriebssache das Amt. Umweltministerin Marilies Flemming hatte 1990, nach ihrer Wiederbestellung, dem Unvereinbarkeitsausschuss nicht gemeldet, dass sie an der Filmproduktionsfirma ihres Mannes beteiligt ist …“
  5. Ingrid Korosec zum Tod von Marilies Flemming: „Pionierin und Vorbild – als Politikerin und als Mensch“. In: ots.at. Österreichischer Seniorenbund, 13. Juli 2023, abgerufen am 14. Juli 2023.
  6. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB).

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.