Mütter des Grundgesetzes

Elisabeth Selbert (SPD)

Frieda Nadig, Herford, Schild.jpg

Frieda Nadig (SPD)
Helene Weber (CDU)
(c) Bundesarchiv, Bild 183-17490-0004 / Herberg / CC-BY-SA 3.0
Helene Wessel (Zentrum)
Verlauf der Erwähnung von „Vätern“ (blau) und „Müttern“ (gelb) des Grundgesetzes im Corpus von Google Buch ab 1974 (rot: beide Geschlechter)

Mütter des Grundgesetzes werden die vier Frauen genannt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erstellten.

Im Corpus von Google Bücher findet sich die erste Erwähnung von „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ im Jahr 1976.[1] Nach vereinzelten Funden hierbei steigt die Erwähnung der Frauen ab 1988 merklich.

Übersicht

Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig (beide SPD) setzten gegen anfangs heftigen Widerstand, auch aus eigenen Reihen, die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in das bundesdeutsche Grundgesetz durch.

Helene Weber (CDU), die älteste der vier Frauen, hatte bereits an der Weimarer Verfassung mitgewirkt und war im Parlamentarischen Rat als Schriftführerin Mitglied des Präsidiums. Sie war von 1919 bis 1933 fast ununterbrochen und nach der Zeit des Nationalsozialismus wieder ab 1946 Parlamentsabgeordnete und reorganisierte nach 1945 die katholische Frauenbewegung.

Helene Wessel war seit 1946 stellvertretende Vorsitzende der Zentrumspartei. Durch ihre 1949 erfolgte Wahl zu deren Vorsitzender wurde sie die erste Frau an der Spitze einer Partei in Deutschland sowie die erste Fraktionsvorsitzende. Bei der Schlussabstimmung vom 8. Mai 1949 lehnte sie das Grundgesetz wegen einer unzureichenden Berücksichtigung christlicher Wertvorstellungen und des Fehlens sozialstaatlicher Grundrechte ab.

Literatur

  • Carmen Sitter: Die Rolle der vier Frauen im Parlamentarischen Rat: Die vergessenen Mütter des Grundgesetzes. Münster 1995, ISBN 3-825-82545-0.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verhandlungen des Deutschen Bundestages: Stenographische Berichte, Band 222, 1976, S. 204: „Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich etwas dabei gedacht, als sie sich für die repräsentative Demokratie entschieden haben.“

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Helene Weber, deutsche Politikerin (1881-1962)
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Frieda Nadig, Herford, Schild
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(c) Bundesarchiv, Bild 183-17490-0004 / Herberg / CC-BY-SA 3.0
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Zentralbild/Herberg

6.12.1952
Gründungsversammlung der "Gesamtdeutschen Volkspartei" am 30.11.1952 in Frankfurt/Main
Am 30.11.1952 fand in Frankfurt am Main die Gründungsversammlung der "Gesamtdeutschen Volkspartei" statt.

UBz: Die Bonner Bundestagsabgeordnete Helene Wessel, früher Vorsitzende der Deutschen Zentrumspartei erklärte auf der Gründungsversammlung: "Der Generalvertrag vertieft nicht nur die Spaltung Deutschlands, sondern auch die Europas. Denn die Ostpolitik hatte für das deutsche Volk seit je schicksalhafte Bedeutung. Wir müssen deshalb eine eigenständige deutsche Ostpolitik fordern, die uns durch den Generalvertrag verwehrt werden soll. Wir wollen nicht Feindschaft, sondern Freundschaft."
Väter Mütter des Grundgesetzes.png
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Abfrage aus Google Buch zu "Väter / Väter und Mütter & Mütter und Väter / Mütter // des Grundgesetzes / des GG"
Ab 1948 sprach man von den "Vätern (Gründungsvätern / Verfassungsvätern) des Grundgesetzes". Neben den 61 Männern waren auch 4 Frauen anwesend. Über die "Mütter des Grundgesetzes" sprach man aber erst viel später, als die Frauenbewegung wieder aufkam.
"Die Fixierung der G. in Art. 3 Abs. 2 GG ist ein Erfolg der wenigen „Mütter des Grundgesetzes", allen voran der SPD-Politikerin Elisabeth Selbert."
Beispiele von besonderen Schreibungen, die auch enthalten sind:
  • "Väter" des Grundgesetzes
  • Väter (und Mütter) des Grundgesetzes
  • "Vätern" (und Müttern) des Grundgesetzes
  • Gründungsvätern (und Müttern) des Grundgesetzes
  • Verfassungsväter und -mütter des Grundgesetzes
  • Vätern (und Müttern) des Grundgesetzes
  • Väter (und Mütter) des GG
  • Als die vielen „Väter“ und wenigen „Mütter“ des Grundgesetzes ... (zählt bei Nur-Mütter, aber solche Sonderkonstruktionen sind sehr selten.)