Ludwig Adamovich senior

Ludwig Adamovich senior (* 30. April 1890 in Osijek, Königreich Kroatien und Slawonien, Österreich-Ungarn; † 23. September 1955 in Wien) war österreichischer Rechtswissenschaftler, Richter und Politiker.

Leben

Ludwig Adamovich studierte an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und wurde 1913 zum Doktor beider Rechte promoviert. Er nahm am Ersten Weltkrieg teil und trat dann in den Verwaltungsdienst des Landes Niederösterreich; ab 1920 war er im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes tätig. 1924 habilitierte er sich als Privatdozent für allgemeine Staatslehre und österreichisches Verwaltungsrecht an der Wiener Universität.

Adamovich wurde 1927 als außerordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an die Deutsche Universität Prag, 1928 als ordentlicher Professor für diese Lehrfächer an die Universität Graz, 1934 in gleicher Eigenschaft an die Universität Wien berufen. Von 1930 bis 1937 erschien unter seiner Leitung (gemeinsam mit Emmerich Coreth, ab 1931 auch mit Wilhelm Reidl) die Wiener-Zeitung-Beilage Österreichisches Verwaltungsblatt.[1][2]

Er war von 1930 bis 1934 Mitglied und ständiger Referent des Verfassungsgerichtshofes. 1933 bewog die Bundesregierung Dollfuß I allerdings alle konservativen Richter des Gerichtshofes zum Rücktritt, sodass der Gerichtshof nicht mehr beschlussfähig war. Adamovich beteiligte sich erfolglos an einer Initiative der verbliebenen Richter, dies zu ändern.[3] Der Verfassungsgerichtshof wurde später durch die diktatorische Maiverfassung 1934 formal aufgelöst.

Im „Ständestaat“ wurde er als Mitglied des Staatsrats und des Bundestags berufen. 1935 war Adamovich maßgeblich an der Formulierung des austrofaschistischen Hochschulerziehungsgesetzes beteiligt.[4] Ab 16. Februar 1938 war er Justizminister in der letzten austrofaschistischen Bundesregierung, Schuschnigg IV, die am 11. März 1938, zu Beginn des „Anschlusses“ an NS-Deutschland, zurücktrat. Nach dem „Anschluss“ wurde er von den Nationalsozialisten als Universitätsprofessor, ohne Erlaubnis einer anderen Beschäftigung, in den Ruhestand versetzt.[5]

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges übernahm er wieder sein Lehramt und wurde mit 1. Mai 1945 zum Rektor der Wiener Universität gewählt. Er hatte diese Funktion bis zum Herbst 1947 inne und beteiligte sich maßgeblich am Wiederaufbau der Universität. Adamovich war 1945 außerdem Berater der provisorischen Staatsregierung Karl Renners in Verfassungsfragen und arbeitete die Verfassungsvorlagen zur Wiederherstellung des österreichischen Rechtssystems aus.

Ludwig Adamovich sen. wurde nach Wiedererrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit, die im Herbst 1945 stattfand, zum Vizepräsidenten und 1946 zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes ernannt. Dieses Amt übte er bis zu seinem Tod 1955 aus.

Er ruht in einem ehrenhalber gewidmeten Grab auf dem Wiener Zentralfriedhof (Gr. 33A, R. 2, Nr. 5).

Sein Sohn Ludwig Adamovich junior war 1984–2002 ebenfalls Präsident des Verfassungsgerichtshofes.

Auszeichnungen

Publikationen

  • Die österreichischen Verfassungsgesetze des Bundes und der Länder, Wien 1925
  • Grundriß des österreichischen Verfassungsrechtes, Wien 1947

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Jahresauswahl – Österreichisches Verwaltungsblatt auf alex.onb.ac.at
  2. 300 Jahre Wiener Zeitung. 1703–2003. Eine Festschrift, mit einem Begleitteil zur Ausstellung „Zeiten auf Seiten“ in der Österreichischen Nationalbobliothek (Wien 2003), S. 110.
  3. Heinz Fischer: Ludwig Adamovich senior – Der Konservative demokratischer Gesinnung. In: Website der Wiener Zeitung vom 21. September 2015.
  4. Klaus Taschwer: Universität Wien Ende April 1945: Die verpasste Stunde null. In: derStandard.at, 1. Mai 2020.
  5. Wiener Rathauskorrespondenz: 28.4.1950: Ludwig Adamovich 60 Jahre alt.
  6. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.