Liste der deutschen Orden und Ehrenzeichen

Diese Liste der deutschen Orden und Ehrenzeichen verzeichnet die von deutschen Staaten vergebenen Orden und Ehrenzeichen.

Wappen der Bundesrepublik Deutschland

Orden und Ehrenzeichen des Bundes

Verleihung durch den Bundespräsidenten

Verleihung durch den Bundesminister des Innern

Verleihung gemeinsam durch den BMI und BMVg

Von nichtstaatlichen Stellen verliehene anerkannte Ehrenzeichen

Orden und Ehrenzeichen der Bundesländer

Ein jedes der 16 Bundesländer verleiht eigene Orden und Ehrenzeichen, mit Ausnahme der Hansestädte (s. Hanseat #Auszeichnungen). Einen Überblick hierzu geben folgende Listen:

  • Liste der Orden und Ehrenzeichen Baden-Württembergs
  • Liste der bayerischen Orden und Ehrenzeichen
  • Liste der Orden und Ehrenzeichen des Landes Berlin
  • Liste der brandenburgischen Orden und Ehrenzeichen
  • Liste der Bremer Ehrenzeichen
  • Liste staatlicher Hamburger Auszeichnungen
  • Liste der hessischen Orden und Ehrenzeichen
  • Liste der Orden und Ehrenzeichen Mecklenburg-Vorpommerns
  • Liste der niedersächsischen Orden und Ehrenzeichen
  • Liste der Orden und Ehrenzeichen Nordrhein-Westfalens
  • Liste der Orden und Ehrenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz
  • Liste der saarländischen Orden und Ehrenzeichen
  • Liste der sächsischen Orden und Ehrenzeichen
  • Liste der Orden und Ehrenzeichen Sachsen-Anhalts
  • Liste der Orden und Ehrenzeichen Schleswig-Holsteins
  • Liste der Thüringer Orden und Ehrenzeichen

Heiliges Römisches Reich

Die ältesten deutschen Orden waren geistliche Ritterorden, die ihren Großmeister selbst wählten, die ab dem 16. Jahrhundert selbst die Stellung eines Reichsfürsten innehatten:

Das Heilige Römische Reich selbst verlieh keine Orden und Ehrenzeichen, der Kaiser ernannte jedoch Ritter vom Goldenen Sporn und stiftete im 18. Jahrhundert Orden und Ehrenzeichen für die Reichsritterschaft:

Die von den Kaisern aus dem Haus Habsburg verliehenen Orden und Ehrenzeichen sind in der Liste der österreichischen Orden und Ehrenzeichen aufgeführt.

Deutsches Reich bis 1918

Wappen des Deutschen Reiches bis 1918. Das Preußische Wappen ist mit der Collane des Schwarzen Adlerordens umhangen

Das Deutsche Kaiserreich kannte keine eigenen Orden. Verleihung von Titeln sowie Stiftung und Verleihung von Orden waren Reservatrechte der Landesherren und die zahlreichen Orden des Kaiserreiches waren die Orden der einzelnen Bundesstaaten. Zwar haben sowohl Wilhelm I. als auch Wilhelm II. in ihrer Eigenschaft als deutsche Kaiser Gedenkmünzen und Ehrenzeichen gestiftet, Stiftungen und Verleihungen von Orden jedoch nahmen sie ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Könige von Preußen vor (siehe Liste der preußischen Orden und Ehrenzeichen).[3]

  • Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870–71 (1871)
  • Seewart-Medaille (1881)
  • Kriegerverdienstmedaille (1892)
  • Jerusalem-Kreuz (1898)
  • China-Denkmünze (1901)
  • Südwestafrika-Denkmünze (1907)
  • Kolonial-Denkmünze (1912)
  • Helvetia Benigna-Medaille (1917)
  • Kreuz für Verdienste um das Militär-Brieftaubenwesen (1917)

Ehrenzeichen von Truppenteilen bis 1918

  • Souville-Abzeichen (Souville-Eichenblatt), Reserve-Infanterie-Regiment 81 (1916)
  • Souville-Abzeichen (Souville-Knopf), Reserve-Infanterie-Regiment 88 (1916)
Wappen des
Deutschen Reichs
(1920–1935)

Staatliche Auszeichnungen in der Weimarer Republik

Nicht-Staatliche Auszeichnungen in der Weimarer Republik

  • Kolonialauszeichnung (Löwenorden)
  • Flandernkreuz
  • Deutsche Ehrendenkmünze des Weltkriegs (Deutsche Ehrenlegion)
  • Kriegsehrenkreuz (Ehrenbund deutscher Weltkriegsteilnehmer)

Freikorpsauszeichnungen

  • Rettungsmedaille (1927)
  • Erinnerungszeichen für Verdienst um das Feuerlöschwesen (1932)
  • Feuerwehr-Ehrenzeichen
  • Treuedienst-Ehrenzeichen
  • Polizei-Dienstauszeichnung
  • Danziger Kreuz (1939)
  • Ehrenzeichen des Roten Kreuzes (bis 1934)
  • Verdienstkreuz des Roten Kreuzes (ab 1934)
  • Verdienstplakette der Freien Stadt Danzig
  • Flak-Erinnerungsabzeichen der Stadt Danzig
  • Ehrennadel der SS-Heimwehr Danzig (1939)

Kriegsauszeichnungen des Zweiten Weltkriegs dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne nationalsozialistische Embleme in der 1957 festgelegten Fassung getragen werden. Andere Auszeichnungen aus der NS-Zeit dürfen gemäß dem „Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen“ von 1957 nicht getragen werden.

Auszeichnungen der NSDAP

Öffentliche Verwaltung

Wappen der DDR von 1955 bis 1990

Orden

Preise

Ehrentitel

Staatliche Medaillen

Anmerkungen

(1) Bei diesen Ehrenzeichen darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe getragen werden.
(2) Nach Verleihung einer höheren Stufe braucht die niedrigere nicht abgelegt zu werden.
(3) Die Einsatzmedaille „OSZE“ mit Zahl auf der Spange darf nur mit der höchsten Zahl getragen werden.

Siehe auch

Literatur

  • C. H. v. Gelbke: Ritter-Orden und Ehrenzeichen der Königl. Preussischen Monarchie. Otto, Erfurt 1837. Digitalisat
  • Henning Volle: Die Sammlungen des Wehrgeschichtlichen Museums im Schloss Rastatt, Reihe 1: Orden und Ehrenzeichen. Freiburg 1977.
  • Deutsche Uniformabzeichen 1900–1945. Patzwall, Norderstedt 1994.
  • Friedhelm Beyreiß: Der Hausorden und die tragbaren Ehrenzeichen des Großherzogtums Oldenburg 1813–1918. Verlag Patzwall, Norderstedt 1997.
  • Friedhelm Beyreiß: Rettungsmedaillen deutscher Staaten 1782–1918. Verlag Patzwall, Norderstedt 2006.
  • Alexander von Sallach, Thomas Dachs: Die Orden und Ehrenzeichen unserer Republik. 2006, ISBN 3-937064-04-4, 604 S. (geschichtlicher Überblick über das Auszeichnungswesen in der Bundesrepublik nach dem Kriege in Bund und Ländern und vollständiges Bildmaterial aller Auszeichnungen).
  • Alexander von Sallach, Thomas Dachs: „Die Orden und Ehrenzeichen unserer Republik“ mit Vorwort von Bundespräsident Christian Wulff, 4. Auflage 2011, ISBN 978-3-86646-079-9.
  • Alexander von Sallach: „www.die-deutschen-orden.de“, Gesamtdarstellung der Auszeichnungen in Bund und Ländern seit 1945.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Weitere Ehrenzeichen. In: Bundespräsident. Amt und Funktion. Abgerufen am 10. Juni 2008.
  2. Das Silberne Lorbeerblatt. In: Bundespräsident. Amt und Funktion. Abgerufen am 10. Juni 2008.
  3. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen, 6. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4, S. 171 f.
  4. a b c Nimmergut, Feder, von der Heyde: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage, Battenberg-Verlag, 2006.

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Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
Coat of arms of East Germany (1955–1990).svg
Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik.
„Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist.“
Wappen Deutsches Reich - Reichsadler 1889.svg
Reichsadler des Preußisch-Deutschen Kaiserreiches ab 1889.