Liste der Ständigen Vertreter Österreichs bei den Vereinten Nationen

Liste der Ständigen Vertreter Österreichs bei den Vereinten Nationen in New York, Genf und Wien.

1955 erfolgte der Beitritt Österreichs in die Vereinten Nationen.[1]

Ständige Vertreter

Ständige Vertreter in New York

Die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in New York (ONONY) befindet sich im Hochhaus 600 Third Avenue im New Yorker Stadtbezirk Manhattan. Hier finden sich neben der Generalversammlung, UN-Sekretariat, Wirtschafts- und Sozialrat und Treuhandrat auch UNICEF, UNDEP und UNFPA.

Ständige Vertreter in Genf

Die Ständige Vertretung Österreichs beim Büro der Vereinten Nationen (ONOG) und den Spezialorganisationen in Genf befindet sich in 35–37 Avenue-Giuseppe-Motta in Genf. Die Vertretung umfasst UNHRC, UNCTAD, UNCD, UNDRO, UNITAR; WHO, ILO, ITU, WIPO, WMO und die UN-Vertragsorgane. Dazu gehört auch die Abteilung WTO für die Welttourismusorganisation,[2] deren Hauptsitz die Ständige Vertretung Madrid ist.

Ständige Vertreter in Wien

Die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in Wien (ONOV) befindet sich im Andromeda-Tower im 22. Wiener Gemeindebezirk Donaustadt. Sie umfasst auch die Ständige Vertretung bei der IAEO, UNIDO und CTBTO.[3] Mitbetraut sind die Wiener Büros von UNOV, UNODC, UNCITRAL; UN-OOSA; SE4All.[4]

  • 1987–1994: Richard Wotava (* 1933)
  • 1994–2001: Ferdinand Mayrhofer-Grünbühel (* 1945)
  • 2001–2008: Thomas Stelzer (* 1955)
  • 2008–2012: Helmut Böck (* 1956)
  • 2012–2018: Christine Stix-Hackl (1957–2018[5])
  • Seit 2018: Gabriela Sellner

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Österreich und die UNO. Austria Presse Agentur (APA), archiviert vom Original am 31. März 2016; abgerufen am 1. November 2018.
  2. Issues and Responsibilities. Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres / Permanent Mission of Austria in Geneva, abgerufen am 1. November 2018 (englisch).
  3. Verzeichnis der Österreichischen Vertretungsbehörden. (pdf, 973 kB) Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, 1. November 2018, S. 167, abgerufen am 1. November 2018.
  4. Tasks of a Permanent Mission. Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres / Permanent Mission of Austria to the United Nations Vienna, abgerufen am 1. November 2018.
  5. Oliver Grimm, Benedikt Kommenda: Botschafterin Stix-Hackl verstorben. In: DiePresse.com. 30. Oktober 2018, abgerufen am 30. Oktober 2018.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.