Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Westfalen (1. Sitzungsperiode)

Diese Liste gibt einen Überblick über die Mitglieder des Provinziallandtags der preußischen Provinz Westfalen in der ersten Sitzungsperiode 1826. Die Wahldauer betrug sechs Jahre. Alle drei Jahre wurde die Hälfte der Abgeordneten neu gewählt. Da dies der erste Landtag war, wurden die ausscheidenden Abgeordneten nach drei Jahren durch das Los bestimmt. Daher waren die Abgeordneten des ersten Landtags auch die Abgeordneten der zweiten Sitzungsperiode 1828.

Die erste Wahl zum Provinziallandtag

Rechtsgrundlage für die Wahl des ersten Provinzallandtags war das „Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände für die Provinz Westfalen“ vom 27. März 1824[1]. Dieses enthielt grundsätzliche Regelungen über Zusammensetzung des Parlamentes und die Wählbarkeit in den einzelnen Kurien. Genau Regelungen über die Durchführung der Wahl fehlten aber. Die Ausführungsvorschriften wurden aber erst am 13. Juli 1827 veröffentlicht. Daher gab es mehrere Verordnungen des Königs, der Immediatskommission für die ständischen Angelegenheiten oder des Oberpräsidenten, die durch die Amtsblätter der Regierungen veröffentlicht wurden und die Details zur Wahl regelten.

Am 14. November 1825 wurde Oberpräsident Ludwig von Vincke zum königlichen Landtagskommissar ernannt. Am gleichen Tag wurden die "Vorschriften für die Einberufung der Provinzialstände" durch das Staatsministerium veröffentlicht. Diese Vorschriften regelten das Vorgehen bezüglich der Wähler und der Gewählten. Am 19. November 1925 folgen die "Instruktionen für den kgl. Landtagskommissarius" mit Regelungen bezüglich der Wahldurchführung. Am 14. Dezember 1825 ernannte von Vincke die Landräte zu Wahlkommissaren und ließ am 17. Dezember die "Vorschriften" und weitere Regelungen in den Amtsblättern der Regierungen Arnsberg, Minden und Münster veröffentlichen.

Besonders konfliktbehaftet waren die Wahlen im Ritterstand. Das Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände hatte in § 8 bestimmt, dass einerseits die Besitzer ehemaliger landtagsfähiger Güter mit einer Jahresgrundsteuer von 75 Talern (Absatz 1) und andererseits alle Gutsbesitzer mit einer Jahresgrundsteuer von 150 Talern wahlberechtigt sein sollten (Absatz 2). Hintergrund war, dass nicht in allen Teilen der Provinz früher Landstände bestanden hatten. Ohne den Absatz 2 wäre die Ritterschaft dieser Landesteile dann nicht auf dem Landtag vertreten gewesen. Der reduzierte Zensus für die ehemals landtagsfähigen Güter sollte dazu dienen, dass möglichst alle davon auch nun wahlberechtigt waren.

Diese Regelungen waren mehrfach dazu geeignet, Unfriede zu stiften. Die Grundsteuer erwies sich als schlechter Anknüpfungspunkt für einen Zensus: In den Vorgängerstaaten waren sehr unterschiedliche Steuermodelle im Einsatz gewesen. Zur Vereinheitlichung der Grundsteuer sollte eine Katastrierung des Grundbesitzes in der Provinz erfolgen. Diese war aber nicht abgeschlossen (die Ergebnisse sollten gemäß Kabinettsorde vom 4. September und 7. Oktober jeweils den Provinzialständen zur Beratung vorgelegt werden). Es war auch nicht geregelt, auf welches Jahr sich die Steuer beziehen sollte (später wurde 1824 als Normaljahr festgelegt). So war z. B. einer der zweitgrößte Grundeigentümer des Regierungsbezirks Minden, Karl von der Horst, formal nicht wahlberechtigt: Er war Eigentümer der beiden für den Mindener Landtag früher berechtigten Rittergüter Halden und Hollwinkel. Keines der beiden war aber in der Franzosenzeit mit 75 Talern besteuert worden. In einer Einzelfallentscheidung erklärte der König ihn dennoch für wahlberechtigt.

Noch größeren Unmut rief die Ungleichheit des Zensus von Absatz 1 und Absatz 2 hervor. Die "Vorschriften" erklärten daher den Absatz 2 für aufgehoben, wahlberechtigt waren Gutsbesitzer nur nach Absatz 1. Damit sank die Zahl der Güter, deren Besitz zur Wahl berechtigte auf 371. Da viele Gutsbesitzer mehrere Güter besaßen, waren 193 Gutsbesitzer übrig, von denen nur 121 Wahlberechtigte übrig blieben, nachdem die persönlichen Wahlberechtigungen (30 Jahre Mindestalter, christliche Konfession, Besitz des Gutes über 10 Jahre) angewendet wurden. Diese 121 Wahlberechtigten wählen bis Ende Januar 1826 in direkter und geheimer Wahl 20 Abgeordnete und 20 Stellvertreter. Etwa ein Drittel der Wahlberechtigten nahm an der Wahl nicht teil.

Die Wahl für die Vertreter der Städte wurde in indirekter Wahl durchgeführt. Die "Vorschriften" regelten, dass in den Städten, die alleine einen Abgeordneten stellten wurden je 50 wahlberechtigte Einwohner ein Wahlmann gewählt wurde. Diejenigen Einwohner waren für Wahl der Wahlmänner stimmberechtigt, die 2 Taler Grundsteuer oder 5 Taler Gewerbesteuer gezahlt hatten. In den gemeinschaftlichen Städten wurde je ein Wahlmann auf 150 Einwohner gewählt. Hier lag der Zensus höher und betrug je nach Steuerklasse der Städte zwischen 8 und 24 Talern.

Hier waren eine Reihe von Einzelfragen offen geblieben. Dem Wortlaut der Vorschriften nach waren Frauen nicht von der Wahl ausgeschlossen. Entsprechend wurde von Vincke die Frage vorgelegt, wie mit dem Wahlrecht von Frauen, die die persönlichen Voraussetzungen (30 Jahr, unbescholten, christliche Konfession und Erfüllung des Zensus) erfüllten, umgegangen werden solle. Wie in der damaligen Zeit üblich wurden diese Frauen nicht zur Wahl eingeladen, auch ihre Ehemänner konnten nicht an ihrer Stelle die Wahl ausüben (es sei den, die Eheleute hatten den Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt). Strittig war das Wahlrecht von Unternehmern, die gemeinsam ein Unternehmen betrieben und das gemeinsame Unternehmen den Zensus erfüllte. Die Stadt Rittberg erhob keine Grundsteuer, sondern finanzierte sich durch andere Abgaben. Rein formal gab es damit dort keine Wähler, die den Zensus erfüllten.

Die Wahlen im vierten Stand wurden zweistufig ausgeführt. Je 50 Einwohner wurde zunächst ein Wähler gewählt. Die Wähler (Zensus: 6 Reichstaler) wählten Bezirkswähler (je 10 Wähler einen). Diese Bezirkswähler mussten einen Zensus von 12 Talern erfüllen und reisten in die Kreisstadt, um dort den Abgeordneten zu wählen (hier waren 25 Taler gefordert). Da dies sehr aufwändig war, verordnete von Vincke, dass die Zwischenstufe der Bezirkswähler ausfallen sollte. Diese Maßnahme wurde aber vom Staatsministerium aufgehoben; es blieb bei der Zweistufigkeit. Auch hier waren Einzelfragen zu klären: So zahlten Bergwerksbesitzer keine Gewerbesteuer, sondern einen Zehnten und Freituxe. Sie gehörten zwar zu den Reichsten, waren aber so nicht wahlberechtigt. Im vierten Stand, der ja erstmals auf Landtagen vertreten war, lag die Wahlbeteiligung am höchsten. Mitte Mai 1826 waren die Wahlen abgeschlossen.[2]

Liste der Abgeordneten

KurieWahlbezirkWahlkreisAbgeordneterAnmerkungStellvertreter
Stand der Herren und Fürsten./.Herzog von ArenbergProsper Ludwig (Arenberg)
Stand der Herren und Fürsten./.Salm-SalmKonstantin zu Salm-SalmNachdem Friedrich IV. zu Salm-Kyrburg seine Hoheitsrechte 1825 an Salm-Salm abgetreten hatte, entfiel die eigentlich vorgesehene Virilstimme für Salm-Kyrburg
Stand der Herren und Fürsten./.Fürst von Sayn-Wittgenstein-BerleburgAlbrecht zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg
Stand der Herren und Fürsten./.Sayn-Wittgenstein-WittgensteinFürst Friedrich Karl zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Stand der Herren und Fürsten./.Kaunitz-RietbergFürst Aloys von Kaunitz-Rietberg
Stand der Herren und Fürsten./.Bentheim-TecklenburgFürst Emil Friedrich I. von Bentheim-Tecklenburg
Stand der Herren und Fürsten./.Bentheim-SteinfurtFürst Alexius zu Bentheim und Steinfurt
Stand der Herren und Fürsten./.Salm-HorstmarFürst Wilhelm Friedrich zu Salm-Horstmar
Stand der Herren und Fürsten./.Herzog von LoozHerzog Joseph Arnold von Looz-Corswarem
Stand der Herren und Fürsten./.Herzog von CroyAlfred von Croÿ
Stand der Herren und Fürsten./.Herrschaften Cappenberg und SchedaGraf Heinrich Friedrich Karl vom und zum SteinProvinziallandtagsmarschall
RitterschaftMinden-Ravensberg./. Karl von der Horstzu HaldemFranz von Borries zu Bielefeld
RitterschaftMinden-Ravensberg./. Graf Franz von Korff gen. Schmising-Kerssenbrockzu Brimckevon der Busche-Münch-Benkhausen
RitterschaftPaderborn./. Philipp von Wolff gen. Metternichzu Wehrdenvon Brenken zu Erpernburg
RitterschaftPaderborn./. Graf Wilhelm von Mengersenzu RehderRinteln zu Borgholz
RitterschaftPaderborn./. Graf Hermann von Bocholtz-Asseburgzu Hinnenburgvon der Borch zu Holzhausen
RitterschaftHerzogtum Westfalen./. Friedrich Wilhelm von Schorlemerzu Heringshausenvon Hörde zu Schwarzenraben
RitterschaftHerzogtum Westfalen./. Friedrich von Wredezu Meschedevon Droste-Padberg zu Padberg
RitterschaftHerzogtum Westfalen./. Franz Egon Philipp von Fürstenberg-Herdringenzu Herdringenvon Schade zu Ahausen
RitterschaftMark./. Friedrich von Hövelzu Herbeckvon Berswordt-Wallrabe zu Weitmar
RitterschaftMark./. Heinrich Friedrich Karl vom und zum Steinzu Cappenberg, ab dem zweiten Landtag verfügte er über eine Virilstimme (siehe Eintrag oben)Clemens von Lilien-Borg zu Borg, nahm daher ab 1828 an den Provinziallandtagen teil
RitterschaftMark./. Gisbert von Rombergzu Brünninghausenvon Sydow zu Westhusen
RitterschaftMark./. Gisbert von Bodelschwingh-Plettenbergzu BodelschwinghGraf Recke von Dolmarstein zu Overdyk
RitterschaftMark./. Friedrich von Sybergzu Buschvon Asbeck zu Leithe
RitterschaftOst-Münster./. Freiherr Friedrich Anton Johann Nepomuk von Korffzu Harkottenvon Droste-Hülshof zu Hülshof
RitterschaftOst-Münster./. Ferdinand August Graf von Merveldtzu Lembeckvon Droste-Senden zu Senden
RitterschaftOst-Münster./. Maximilian von Kettelerzu Harkottenvon Twickel zu Rorup
RitterschaftOst-Münster./. Maximilian Frederik Hendrik von Korff gen. Schmisingzu Lettevon Heeremann zu Surenburg
RitterschaftWest-Münster./. Adolf Heidenreich Droste zu VischeringErbdrost zu DarfeldGraf Wilhelm von und zu Westerholt und Gysenberg nahm 1826 nach dem Tod von Droste zu Vischering als Stellvertreter und 1828 als reguläres Mitglied am Landtag teil
RitterschaftWest-Münster./. Clemens August von Twickelzu Havixbeckvon Oer zu Engelborg
RitterschaftWest-Münster./. Ignaz von Landsberg-Velen und Gemenzu Vehlenvon Merode zu Merfeld
StädteMinden-RavensbergStadt Minden Friedrich Wilhelm Seidel (Seydel)aus MindenJ. Hempel aus Minden
StädteMinden-RavensbergStadt Herford Friedrich Wilhelm Schreweaus Herford, nicht am Landtag 1826 teilgenommenJohann Diedrich Kielbeck aus Herford, hat als Stellvertreter am Landtag 1826 teilgenommen
StädteMinden-RavensbergStadt Bielefeld Johann Daniel Deliusaus BielefeldBertelsmann aus Bielefeld
StädteMinden-Ravensbergübrige Städte Friedrich Wilhelm Deliusaus VersmoldW. Kisker zu Halle
StädtePaderbornStadt Paderborn Bartholomäus Meyeraus PaderbornSchröder aus Paderborn
StädtePaderbornübrige Städte Wilhelm Anton Ludowiciaus BrakelJoseph Wolf aus Driburg
StädteHerzogtum WestfalenStadt Siegen August Hanekrothaus SiegenH. Meinhard aus Siegen
StädteHerzogtum WestfalenStadt Hamm Heinrich Christian Quadeaus HammStrücker aus Hamm
StädteHerzogtum Westfalenübrige Städte Peter Ulrichaus BrilonSchäfer in Meschede
StädteMarkStadt Iserlohn Johann Hermann Schmidt sen.aus IserlohnJoh. Quincke in Iserlohn
StädteMarkStadt Dortmund Arnold Buchholzaus DortmundC. Feschner in Dortmund
StädteMarkStadt Soest Friedrich von Viebahnaus SoestG. Plange in Soest
StädteMarkStadt Hagen Carl Ludwig Christian Dahlenkampaus HagenD.C. Riepe in Hagen
StädteMarkübrige Städte Johann Gottfried Wilhelm Overwegaus UnnaJ.D.P Huel aus Herdecke
StädteOst-MünsterStadt Münster Johann Hermann Hüfferaus MünsterC. A. Schmedding in Münster
StädteOst-MünsterStadt Münster Ignatz Hermann Joseph Goesenaus MünsterW. Moll in Münster
StädteOst-MünsterStadt Warendorf Carl Rollmannaus WarendorfB. Zurstraßen in Warendorf
StädteOst-Münsterübrige Städte Anton Christop Böhmeraus TelgteK. Rietbrock aus Lengrich
StädteWest-MünsterStadt Recklinghausen Alois Joseph Wulffaus RecklinghausenC. Hofmann in Recklinghausen
StädteWest-Münsterübrige Städte Caspar Adolph Wintersaus BorkenR. Rothmann in Burgsteinfurt
LandgemeindenMinden-RavensbergKreis Minden Friedrich MeinertKolon in RothenuffelnKolon Voigt in Kleinenbremen
LandgemeindenMinden-RavensbergKreis Rahden Georg Friedrich Wilhelm RohlfingKolon in StröhenKolon Hovemeyer in Nettestädt
LandgemeindenMinden-RavensbergKreise Bünde und Herford Karl Friedrich MeyerKolon zu SpradowKolon Kruse in Bermbeck
LandgemeindenMinden-RavensbergKreise Bielefeld, Halle und Wiedenbrück Zacharias KahrmannKolon in UmhausenKolon Meyer in Stieghorst
LandgemeindenPaderbornKreise Paderborn und Büren Matthias Göddein BürenA. Hauptmann in Ostenland
LandgemeindenPaderbornKreise Brackel, Warburg und Höxter Franz Hermann Sarrazinin BrenkhausenWaldeyer in Schmechten
LandgemeindenHerzogtum WestfalenKreise Lippstadt und Brilon Gottfried Langenohl gen. Borgschultein MerlinghausenA. Böhmer gen. Sobberingschulte in Völlinghausen
LandgemeindenHerzogtum WestfalenKreise Wittgenstein, Siegen und Olpe Johann Friedrich Joseph Sommerin KirchhundemDietz in Netphen
LandgemeindenHerzogtum WestfalenKreise Arnsberg und Eslohe Franz Anton Thüsingin BrenschedeTerstesse in Steffe
LandgemeindenMarkKreise Soest und Hamm A. Schmitzin MeyerseFranz Schulte Kotten in Ostbühren
LandgemeindenMarkKreise Dortmund und Bochum Johann Heinrich Schulte Wittenin DorstedtKolon Lange in Leithe
LandgemeindenMarkKreise Iserlohn und Altena Friedrich Wilhelm Ebbinghausin NiederhemerDiedr. Althoff in Ergste
LandgemeindenMarkKreis Hagen Moritz Heilenbeckin HeilenbeckC. Spannagel in Dörde
LandgemeindenOst-MünsterKreis Tecklenburg Johann Rudolf WulffKolon in LotteKolon Arn. Stapenhorst in Lengrich
LandgemeindenOst-MünsterKreis Münster Johann Christian Biederlackin GrevenSchulte Osterhoff in Nienberge
LandgemeindenOst-MünsterKreise Warendorf und Beckum Johann Heinrich Schulte Twillmannin FüchtorfKolon Gravenkamp in Alt-Warendorf
LandgemeindenOst-MünsterKreis Lüdinghausen Franz Joseph Adolph Heinrich Schulze PellengahrSchulte in AschebergSchulte Forsenbeck in Lüdinghausen
LandgemeindenWest-MünsterKreis Recklinghausen Friedrich Devensauf Haus KnippenburgSchulte Drewer in Drewer
LandgemeindenWest-MünsterKreise Borken und Ahaus Christian Philipp Bispinckin WüllenEngelb. Busch in Legden
LandgemeindenWest-MünsterKreise Coesfeld und Steinfurt Caspar Bispingin MesumAugust Berning in Dülmen

Literatur

Einzelnachweise

  1. Ges.S. S. 108 ff., Digitalisat
  2. Jakob Roebers: Die Einrichtung der Provinzialstände in Westfalen und die Wahlen zum ersten westfälischen Provinziallandtag, Diss., 1914.