Liste der Bodendenkmäler in Mark (gemeindefreies Gebiet)

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler des mittelfränkischen gemeindefreien Gebietes Mark (gemeindefreies Gebiet) zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

LageObjektAkten-Nr.Bild
Mark
()
Begräbnisplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügel und endneolithischen Steinsetzungen als Grabhügelbegrenzung sowie Bestattungen der Hallstatt- und Latènezeit.D-5-6331-0014
Mark
()
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügel.D-5-6331-0016
Mark
()
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügel.D-5-6331-0019
Mark
()
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügeln.D-5-6331-0020
Mark
()
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügeln.D-5-6331-0021
Mark
()
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügel.D-5-6331-0022
Mark
()
Begräbnisplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügel mit Brandbestattung der Hallstattzeit und Nachbestattungen der Latènezeit.D-5-6331-0023
Mark
()
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügel.D-5-6331-0024
Mark
()
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügeln.D-5-6331-0025
Mark
()
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügeln.D-5-6331-0026
Mark
()
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügel.D-5-6331-0027
Mark
()
Verhüttungsplatz vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung oder des Mittelalters.D-5-6331-0029
Mark
()
Siedlung der Bronzezeit.D-5-6331-0030
Mark
(Standort)
Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügeln.D-5-6331-0073[1]BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Mark (gemeindefreies Gebiet) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. BLfD Denkmaldatenbank D-5-6331-0073. BayLfD, abgerufen am 7. April 2021.

Auf dieser Seite verwendete Medien