Liste der Baudenkmäler in Eitensheim

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Eitensheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Innenraum von St. Salvator in Eitensheim

Baudenkmäler

LageObjektBeschreibungAkten-Nr.Bild
Breitenweg 2
(Standort)
KreuzsteinMittelalterlich; bei Breitenweg 2.D-1-76-124-5BW
Eichstätter Straße 8
(Standort)
GutshofRechteckige Hofanlage; zweigeschossiges Gutshaus mit Schopfmansarddach, 1774; nördlich ehemaliges Brauereigebäude, bestehend aus Malz- und Sudhaus, dreigeschossiger Satteldachbau mit zwei Zwerchgiebeln (bezeichnet mit dem Jahr 1901), daran angebaut ehemaliges Sudhaus, traufständiger Steildachbau mit zwei großen Toröffnungen, östlich quer dazu anschließend ehemaliges Lager- und Wohngebäude, zweigeschossiger Steilgiebelbau, erste Hälfte 19. Jahrhundert; Nebengebäude, ehemaliger Tanzsaal, zweigeschossiger Satteldachbau, 19. Jahrhundert, nördlich des Gutshauses; Wirtschaftsgebäude, zweigeschossiger Satteldachbau mit Segmentbogenfenstern, 19. Jahrhundert, südlich des Gutshauses; Torbögen zwischen Gutshaus, Wirtschaftsgebäude und Nebengebäude.D-1-76-124-1Gutshof
Gaimersheimer Straße 9
(Standort)
GasthausBreitgelagerter, giebelseitig erschlossener zweigeschossiger Flachsatteldachbau, spätes 18. Jahrhundert, teilweise überformt im 19. Jahrhundert.D-1-76-124-12BW
Nördlich der Straße nach Eichstätt im Gemeindewald Eitensheim
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GrenzsteinSteinpfeiler mit fürstbischöflichem Wappen, bezeichnet mit dem Jahr 1615.D-1-76-124-9
An der Straße nach Buxheim
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GrenzsteinSteinpfeiler mit fürstbischöflichem und bayerischem Wappen, 17. Jahrhundert.D-1-76-124-10
Hofwiesenstraße
(Standort)
FeldkreuzKalksteinpfeiler mit Gusseisenkruzifix, bezeichnet mit dem Jahr 1848 und 1909; südlich der Straße nach Gaimersheim unter zwei Linden.D-1-76-124-11BW
Kirchplatz 4
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. AndreasSaalkirche mit Steildach, im Kern um 1859, Erweiterung unter Einbezug von Teilen des neugotischen Vorgängerbaus 1959-1960 durch Ingolstädter Architekten Ludwig Geith; mit historischer AusstattungD-1-76-124-2Katholische Pfarrkirche St. Andreas
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Am Lippertshofener Weg beim Grenzacker
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KreuzsteinBezeichnet mit dem Jahr 1535.D-1-76-124-7
An der Straße nach Eichstätt vor Abzweigung zum Heiligenfeld, im Wald
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KreuzsteinMittelalterlich.D-1-76-124-6
Salvatoräcker
(Standort)
BildstockSteinpfeiler mit tabernakelförmigem Abschluss und Reliefdarstellungen, bezeichnet mit dem Jahr 1589; nordöstlich vom Friedhof an der Buxheimer Straße.D-1-76-124-8BW
Sebastiäcker
(Standort)
Katholische Feldkapelle St. SebastianSteildachbau mit Zwielturmdachreiter, erbaut 1713; mit Ausstattung; südlich der Straße nach Gaimersheim.D-1-76-124-4BW
An der Buxheimer Straße
(Standort)
Katholische Friedhofskapelle St. SalvatorSteildachbau mit Zwiebelturmdachreiter, erbaut 1590; mit AusstattungD-1-76-124-3Katholische Friedhofskapelle St. Salvator
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Wilhelm Neu, Volker Liedke: Oberbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band I.2). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Eitensheim – Sammlung von Bildern

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St Salvator - Eitensheim 011.jpg
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Friedhof und Friedhofskirche St Salvator in Eitensheim
GER Eitensheim Friedhof 01.jpg
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Friedhofskirche Eitensheim.
Eitensheim EI 007.jpg
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Eitensheim bei Ingolstadt
Eitensheim im Landkreis Eichstätt Pfarrkirche St. Andreas.jpg
Eitensheim im Landkreis Eichstätt, Pfarrkirche St. Andreas