Liste der Örtlichen Schutzgebiete in Vorarlberg

Die Liste der Örtlichen Schutzgebiete in Vorarlberg enthält die neun Schutzgebiete, die in Übereinstimmung mit dem Vorarlberger Naturschutzrechts von acht verschiedenen Vorarlberger Gemeinden bestimmt wurden. Die Gesamtfläche dieser Gebiete beträgt etwa 62 Hektar.

Gesetzliche Grundlagen

Das Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung[1] sieht vor, dass Gemeinden im Rahmen der Gemeindeplanung eigene Schutzauszeichnungen vornehmen können:

„Für Gebiete und Bereiche im Sinne des § 26 Abs. 1, denen vor allem örtliche Bedeutung zukommt, kann die Gemeindevertretung nach Anhörung der Landesregierung durch Verordnung Schutzbestimmungen erlassen.“

§ 29 (1) Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung[2]

Diese örtlichen Schutzgebiete – und die entsprechend noch im § 29 Abs. 2 geklärten Örtlichen Naturdenkmale – stellen eine Besonderheit des Vorarlberger Naturschutzrechtes dar.[3]

Liste der Örtlichen Schutzgebiete

FotoNameID

BezirkStandortBeschreibung

FlächeDatum
0BWPapels KGFeldkirchRankweil
Standort
2,94 ha1997
0BWSonderbergFeldkirchGötzis
Standort
2,47 ha1999
0BWGasserweiherFeldkirchGötzis
Standort
0,95 ha1999
0BWBengerparkBregenzBregenz
Standort
0,22 ha1999
0BWSchollaschopfDornbirnHohenems
Standort
3,18 ha2000
0BWHalbensteinBregenzHörbranz
Standort
10,91 ha2002
0BWLangwiesFeldkirchGöfis
Standort
1,43 ha2003
0BWLangenegg NordBregenzLangenegg
Standort
Besteht aus mehreren Einzelflächen. Liegt im Naturpark Nagelfluhkette.38,86 ha2003
0BWBrunnengartenBludenzLudesch
Standort
Liegt im Europaschutzgebiet Ludescherberg.1,44 ha2003

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung i.d.g.F.
  2. § 29 Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung i.d.g.F.
  3. Es gibt solche Kategorien sonst noch als Geschütztes Naturgebilde von örtlicher Bedeutung in Salzburg (§ 10 Sbg. NSchG) und als Örtliches Naturdenkmal in Kärnten (§ 32a K-NSG)

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