Leihwagen

Ein Leihwagen (amtlich korrekt: Mietwagen für Selbstfahrer) ist ein Fahrzeug, zumeist ein Personenkraftwagen, seltener ein Lieferwagen, LKW oder auch ein Anhänger, der zum Zweck der Vermietung im Eigentum einer Gesellschaft, der Autovermietung, steht und gegen ein Entgelt auf bestimmte Zeit an einen Mieter vermietet wird. Der jeweilige Mietpreis richtet sich nach der Mietwagenklassifizierung.

Neben Leihwagen gibt es auch Leih-Motorräder, Leih-Trikes und viele andere Fahrzeugarten (Boote, Motorroller, Fahrräder etc.), die in ähnlicher Weise vermietet werden.

Rechtsfragen

Das Wort „Leihwagen“ ist rechtlich falsch, denn die Leihe ist unentgeltlich (§ 598 BGB). Nur die Miete ist eine Gebrauchsüberlassung, für die der Mieter nach § 535 Abs. 2 BGB eine Miete zu entrichten hat. Deshalb finden auf „Leihwagen“ die Vorschriften des Mietrechts entsprechende Anwendung. Sie unterliegen darüber hinaus besonderen Bestimmungen. Zum Beispiel müssen sie ihrem Einsatzzweck entsprechend zu Prämien versichert werden, die höher liegen als in der Regel von Dauernutzern für eigene Fahrzeuge zu zahlen sind. Sie unterliegen einer stärkeren technischen Überwachung: die Frist zwischen zwei technischen Hauptuntersuchungen ist in aller Regel halbiert. Das heißt, dass ein Leihwagen in der Regel nach 12 Monaten anstatt erst nach 24 Monaten neu geprüft werden muss. Zudem muss ein Leihwagen als „Selbstfahrervermietfahrzeug“ zugelassen werden.

Der Vermieter ist verpflichtet, genaue Aufzeichnungen zu führen, die es erlauben, z. B. im Falle von Verkehrsverstößen den oder die Fahrer namhaft zu machen.

Die bundesrechtlich maßgebliche Regelung für Kraftfahrzeugvermietung ist die Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeuge und Anhänger vom 21. Juli 1969 (BGBl. I S. 875).

Verwendung

Unfall- und Reparaturüberbrückung

Von Versicherungen getragene Schäden an einem Fahrzeug sind auch oft die Auslöser für das Zurverfügungstellen oder Inanspruchnehmen von Leihwagen: der eigene Pkw ist zum Beispiel wegen eines Unfalls nicht nutzbar und während der Reparaturdauer nutzt der Pkw-Fahrer einen Leihwagen. Dieser darf nach aller Regel die gleiche Fahrzeugklasse wie der eigene Wagen aufweisen. Da aber die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers einwenden kann, der zwischenzeitlich nicht genutzte eigene PKW stelle einen gegenrechenbaren Vorteil dar (da er nicht verschleißt), so ist man als Unfallgeschädigter gut beraten, den eventuellen Leihwagen eine Klasse kleiner zu wählen, um nicht einen Anteil unerstatteter Kosten selbst bezahlen zu müssen. Zu beachten ist auch, dass jemand, der äußerst wenig fährt, unter Umständen sich in einem nicht selbstverschuldeten Schadensfall darauf hinweisen lassen muss, dass Taxifahren bei nur wenigen Fahrten günstiger sei, als ein Mietwagen über die komplette Reparaturzeit hinweg. Dieses ist immer häufiger ein Grund für die Verweigerung einer kompletten Mietwagen-Kostenübernahme seitens der Versicherungen.

Auch können Reparaturen des eigenen Autos auslösen, in dieser Zeit per Leihwagen mobil sein zu wollen, sei es allein der eigene Wunsch, oder sei es im Rechtsanspruch aus einer der immer geläufigeren „Mobilitätsgarantien“ der Fahrzeughersteller. Je nach Nutzungsverhalten können Leihwagen günstiger sein als Taxifahrten.

Urlaubsreisen

Entfernte Länder werden heute oftmals per Flugzeug aufgesucht. Um vor Ort im Urlaub mobil zu sein, suchen Reisende eine örtliche Autovermietung auf. Die Miete wird entweder für einzelne Tage vereinbart oder aber für mehrere Tage, Wochen oder gar die komplette Urlaubszeit. Letzteres bietet sich insbesondere bei Selbstversorgern mit einer Urlaubs- oder Ferienwohnung an. Sie sind damit in der Lage, jederzeit Lebensmittel einzukaufen und zu einem gegebenenfalls entlegenen Haus zu fahren. Ein Fahrzeug kann auch direkt in einem Arrangement eines Reiseveranstalters enthalten sein.

Geschäftsreisen

International gängige Praxis ist die Verwendung von an Flughäfen ansässigen Autovermietungen als Basis vieler Leihwagengeschäfte. National und international fliegende Geschäftsleute holen sich bei Ankunft am Flughafen bei einer Autovermietung einen Leihwagen, reisen mit diesem Fahrzeug zu ihren Geschäftspartnern, und geben den Leihwagen vor ihrem Rückflug wieder am Flughafen zurück.

Abgrenzung des Begriffs

Unterschiede zu Leasing

Leihwagen müssen von Leasingfahrzeugen abgegrenzt werden, obwohl zunächst das Prinzip ähnlich erscheint: auch eine Leasinggesellschaft erwirbt ein Fahrzeug, um es gegen Nutzungsentgelt auszuleihen. Bei Leasingfahrzeugen muss zusätzlich vertraglich genauestens abgegrenzt werden, welcher vertragsschließende Teil die Kosten und Aufwendungen für Versicherung, Wartung und Steuern übernimmt. Dieses ist bei Leihfahrzeugen weitaus einfacher: diese Kosten trägt immer die leihgebende Gesellschaft. Zahlen muss der Nutzer lediglich eine zeitbezogene Nutzungspauschale, in der Regel einen Tagessatz, an den jedoch Auflagen und Zusatzkosten geknüpft sein können wie das Nicht-Überschreiten bestimmter Entfernungen.

Privat verliehene Fahrzeuge

Von einem „Leihwagen“ spricht man in der Regel nicht, wenn ein Fahrzeug nur von privat an privat ohne entstehende Kosten ausgeliehen wird. Sprachlich korrekt wäre es andererseits jedoch, denn die Leihe ist in ihrer Wortbedeutung ein zeitweiliges, kostenloses Überlassen von Gegenständen oder ähnlichem.

Mietwagen mit Fahrer

Auch müssen Mietwagen bzw. „Funkmietwagen“ sauber gegen „Leihwagen“, bzw. Mietwagen für Selbstfahrer, abgegrenzt werden. Mietwagen sind im gesetzlichen Sinne Fahrzeuge, deren Einsatz gemietet wird einschließlich der Fahrer-Dienste.

Mietwagen für Selbstfahrer hingegen, jener umgangssprachlich genannte „Leihwagen“, ist ein amtlich genutzter Begriff, der auch in Versicherungsunterlagen verwendet wird.

Wichtige, marktübliche Bedingungen

Tankfüllung bei Übergabe

Es ist in Europa üblich, dass Leihwagen vollgetankt übernommen und zum Ablauf der Entleihfrist ebenso vollgetankt zurückgegeben werden (Full/Full). Tut dies der Mieter nicht, stellt der Vermieter meist neben den eigentlichen Tankkosten eine weitere Aufwandsentschädigung in Rechnung, die in der Regel im Vertrag genannt wird. Nicht in allen Ländern wird unter Full/Full verstanden, dass das Fahrzeug bei Anmietung wirklich vollgetankt ist.[1] Dort wird der Tankstand im Übernahmeprotokoll bzw. Mietvertrag notiert und darf bei Rückgabe nicht unterschritten werden.[2] Der Mieter sollte dann so tanken, dass der Tankinhalt bei Rückgabe weder zu klein (Nachzahlung an den Vermieter) noch zu groß (Treibstoff wird „verschenkt“) ist. Dies ist allerdings schwieriger als ein anfangs vollgetanktes Auto kurz vor der Rückgabe vollzutanken. Vergleichsportale fassen diese Varianten von Full/Full oft als gute oder faire Tankregelung zusammen.

Autovermietungen bieten aber auch an, Tankfüllungen im Voraus zu bezahlen, was in der Regel wirtschaftlich für den Kunden ungünstig ist. In manchen Urlaubsländern ist es üblich, die Fahrzeuge jeweils mit leerem Tank zu übergeben. Pumpt der Vermieter den Tank bei Rückgabe nahezu leer, verdient er damit zusätzlich, da der Mieter meist eine gewisse Sicherheitsreserve im Tank belässt. Die FF (Full/Full)-Option ist daher für den Mieter die beste, wenn man einen Leihwagen mietet.

Übersicht Tankregelungen

  • FF (Full/Full) = Es fallen keine Zusatzkosten an, wenn der Tankstand bei Rückgabe (mindestens) dem bei Anmietung entspricht.
  • FE (Full/Empty) = Die erste Tankfüllung ist nicht enthalten und muss vor Ort bei Fahrzeugübergabe bezahlt werden. Restbenzin wird nicht erstattet.
  • FP (Full Paid) = Die erste Tankfüllung ist im Mietpreis inklusive. Die Rückgabe erfolgt mit leerem Tank.

Mindestalter zum Fahren eines Leihwagens

Das Mindestalter für die Anmietung eines Leihwagens hängt von der Mietwagenkategorie, der Autovermietung und dem Anmietland ab und liegt oft zwischen 21 und 25 Jahren.[3] Für luxuriöse Autos kann das Mindestalter noch höher liegen.[4] Oftmals ist gegen Zahlung einer Jungfahrergebühr (pro Tag) eine Anmietung von Klein- und Kompaktfahrzeugen bereits ab 18 Jahren möglich. Auch ein Höchstalter ist bei manchen Autovermietungen üblich.[5]

Darüber hinaus ist in den Mietbedingungen vieler Vermieter eine Mindestdauer für den Führerscheinbesitz des Mieters angegeben. Diese wird oft bei ein oder zwei Jahren angesetzt.[5]

Diese Regelungen gelten nicht nur für den Hauptfahrer, sondern auch für alle vor Ort angemeldeten Zusatzfahrer.[6]

Zusatzfahrer

Grundsätzlich muss jeder Fahrer, nicht nur der Hauptfahrer, bei der Abholung des Leihwagens beim Vermieter angemeldet werden. Zusatzfahrer müssen sich genau wie der Hauptfahrer vor Ort ausweisen, einen Führerschein vorlegen und das Mindestalter erreicht haben bzw. eine entsprechende Jungfahrergebühr entrichten. Während bei manchen Anbietern ein oder mehrere Zusatzfahrer inklusive sind, erheben viele Vermieter eine Tagesgebühr pro zusätzlichem Fahrer.[7]

Lässt der Mieter einen nicht angemeldeten Fahrer ans Steuer des Leihwagens, greift der zuvor gebuchte Versicherungsschutz nicht. Im Schadensfall bleibt der Mieter dann auf den Kosten sitzen.[8]

Kaution und Kreditkarte

Ein Großteil der Autovermietungen erhebt für die Abholung eines Leihwagens eine Kaution. Das gängigste Zahlungsmittel hierfür ist die (echte) Kreditkarte. Prepaid- sowie Debit-Produkte auch von den großen Kreditkartenanbietern[9], Debit-Karten, EC-Karten, Barzahlungen oder Zahlungen per Lastschriftverfahren werden nur in Ausnahmen akzeptiert.[10] Für sehr hochwertige Fahrzeugklassen, vor allem für Sportwagen, werden häufig zwei Kreditkarten für die Hinterlegung der Kaution verlangt.[4] Teilweise kann die Kaution vermieden werden, wenn direkt beim Vermieter eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird.[11]

Die Kreditkarte muss aus versicherungsrechtlichen Gründen auf den Hauptfahrer ausgeschrieben sein. Sie muss zudem über einen ausreichend großen Kreditrahmen verfügen, um die Kaution hinterlegen zu können. Andernfalls kann die Autovermietung die Übergabe des gebuchten Leihwagens verweigern.[12]

Falls bei der Rückgabe des Leihwagens Mängel festgestellt werden, kann die Kaution von der Autovermietung teilweise oder vollständig zum Beispiel für die Kostenbegleichung von Schäden (in Höhe der Selbstbeteiligung), Bußgeldern und fehlendem Kraftstoff einbehalten werden.[13]

Direktanbieter, Veranstalter, Preisvergleich

Ein Leihwagen kann direkt am Anmietort oder vorab online gebucht werden.

In der Regel werden drei Anbieter-Typen unterschieden:

Direktanbieter / Autovermieter

Direktanbieter verfügen über eine oder mehrere eigene Mietstationen sowie über eine eigene Fahrzeugflotte. Es gibt sowohl Vermieter, die zu großen, internationalen Ketten gehören (beispielsweise Avis, Hertz, Europcar, Sixt und Alamo), als auch kleinere, lokal und unabhängig agierende Vermieter.

Leihwagen-Broker / Veranstalter

Leihwagen-Broker wie Auto Europe, CarDelMar, Sunny Cars und TUI CARS haben im Gegensatz zu Direktanbietern keine eigene Mietflotte, sondern vermitteln die Fahrzeuge lediglich weiter. Häufig arbeiten sie mit Reiseveranstaltern zusammen und nehmen Direktanbietern ein großes Fahrzeugkontingent ab. Dafür erhalten Leihwagen-Broker meist einen Mengenrabatt, der sich oftmals auch in einem geringeren Endpreis für den Kunden widerspiegelt. Veranstalter bieten oft Versicherungen an (siehe unten), die günstiger als die des Vermieters sein können. Diskussionen mit dem Vermieter und die Notwendigkeit des Hinterlegens einer Kaution kommen dennoch vor,[11] auch wenn Veranstalter einen oft ein Dokument in Landessprache des Vermieters ausstellen, das auf die abgeschlossenen Versicherungen hinweist.

Leihwagen-Preisvergleiche

Vergleichsportale verfügen nicht über eine eigene Fahrzeugflotte und zählen auch nicht zu den Leihwagen-Brokern. Vielmehr stellen sie die Angebote und Preise mehrerer Vermieter und/oder Broker mit direkter Buchungsmöglichkeit gegenüber.

Unterschiede für Mieter

Bei einer Online-Buchung erhält der Mieter meist einen so genannten Mietwagen-Voucher. Das ist ein Abholschein, der die Zahlung des Leihwagens belegt und dem Vermieter bei der Abholung vor Ort vorgelegt werden muss.[12]

Eine Buchung direkt vor Ort kann in vielen Fällen teurer werden als eine Prepaid-Buchung. Online-Buchungen haben für den Kunden aber auch weitere Vorteile. Wird ein Leihwagen für ein ausländisches Reiseziel vorab über einen deutschen Anbieter gebucht, wird ein deutscher Vertrag abgeschlossen. Die teilweise sehr umfassenden und komplizierten Mietbedingungen des Vermieters bzw. Veranstalters sind dadurch für den Mieter transparenter.[14] Wer einen Leihwagen erst vor Ort buchen will, riskiert zudem gerade in der Reise-Hauptsaison eine geringe Fahrzeugverfügbarkeit.[15]

Mietwagen-Portale stehen häufig in der Kritik, "im Hinblick auf zentrale Faktoren wie die Eigenständigkeit des Vergleichs, die Breite der Marktabdeckung, das Ranking der Angebote, die Hinweise auf Verfügbarkeiten oder den Umgang mit Bewertungen nicht hinreichend neutral bzw. transparent" zu sein, wie es in einem Bericht des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2019 heißt.

Empfohlene Versicherungen und Selbstbeteiligung

Viele Leihwagen-Angebote sind vermeintlich günstig, stellen sich für den Verbraucher aber als risikoreiche Kostenfalle heraus. Häufiger Grund dafür sind unzureichende Versicherungsleistungen, die den Mieter im Schadensfall nicht effektiv schützen. In einigen Ländern ist zum Beispiel die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung zu gering.[15]

Von seriösen Veranstaltern und Autovermietungen werden daher mindestens die folgenden Versicherungen empfohlen:

  • Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Diebstahl-Versicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Haftpflicht-Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro
  • Glas- und Reifenversicherung[15]

Wird eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung beim Veranstalter gebucht, behält die Autovermietung die Kaution im Schadensfall in der Regel trotzdem ein. Der Betrag wird dem Mieter nach der Fahrzeugrückgabe jedoch vom Veranstalter erstattet.[16] Bei Unfällen mit dem Leihwagen wird jedoch empfohlen, die Polizei zu verständigen, da die Selbstbeteiligung ohne entsprechenden Polizeibericht oft nicht erstattet wird.[17] Es gibt am Markt zudem Versicherungen, mit denen sich die Selbstbeteiligung extern absichern lässt. Voraussetzung ist eine bei der Autovermietung abgeschlossene Vollkaskoversicherung. So muss der Selbstbehalt im Schadensfall zunächst selbst bezahlt werden und wird dann von der Versicherung erstattet. Solche Versicherungen existieren auch als Jahresversicherungen, die sich insbesondere für Vielmieter lohnen.[18] Im Ausland kann die Haftpflicht-Deckungssumme von der heimischen Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht werden, wenn diese eine Mallorca-Police enthält.

Einwegmieten und Auslandsfahrten

Da viele Autovermietungen international agieren und auch innerhalb eines Landes oder einer Stadt über mehr als eine Mietstation verfügen, sind oftmals Einwegmieten möglich. Dabei wird der Leihwagen an einer Mietstation abgeholt und einem anderen Standort desselben Vermieters wieder abgegeben. Meist muss der Mieter dafür eine Gebühr in Kauf nehmen.[19] Viele Anbieter beschränken Einweg-Angebote auf Strecken innerhalb eines Landes, internationale Einwegstrecken werden seltener angeboten. Manche Unternehmen sparen sich die Kosten für eine Rückführung dieser Fahrzeuge dadurch, dass sie ihren Kunden günstige sogenannte One-Way-Mieten anbieten.

Auslandsfahrten mit einem Leihwagen können je nach Vermieter bzw. Veranstalter ausgeschlossen sein oder Einschränkungen unterliegen. Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind beispielsweise in der Regel nicht gestattet. Auch können grenzüberschreitende Fahrten auf bestimmte Fahrzeugklassen beschränkt sein.[20]

Kilometerbegrenzung

Üblicherweise kann der Mieter mit seinem Leihwagen so viel fahren wie er möchte. Es gibt jedoch auch Angebote mit fester Kilometerbegrenzung. Bei direkten Fahrten spielen Kilometerbegrenzungen eine untergeordnete Rolle. Wird der Leihwagen jedoch zum Reisen verwendet, ist die Grenze oft schnell erreicht. Jeder zu viel gefahrene Kilometer wird dann bei der Fahrzeugrückgabe separat abgerechnet.[21]

Abholung und Rückgabe

Bei der Abholung des Leihwagens müssen dem Vermieter in der Regel folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • eine (bzw. je nach Angebot zwei) auf den Hauptfahrer ausgestellte Kreditkarte
  • gültige Fahrerlaubnis, ggf. in Kombination mit einem internationalen Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Mietwagen-Voucher in ausgedruckter Form, falls nicht direkt bei dem Vermieter gebucht wurde[22]

Bei seriösen Anbietern wird sowohl bei der Abholung als auch bei der Rückgabe ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand des Leihwagens festgehalten wird. Mietern wird zudem empfohlen, zur eigenen Absicherung gut erkennbare Fotos von dem Fahrzeug anzufertigen.[23]

Je nach Standort und Anbieter ist die Abholung und Rückgabe des Leihwagens auch außerhalb der Öffnungszeiten einer Mietstation möglich. Dafür berechnet der Vermieter in der Regel eine zusätzliche Gebühr.[24] An manchen Flughäfen (z. B. Palma) befinden sich viele lokale und günstigere Anbieter in einigen Kilometern Entfernung, weshalb sie einen kostenlosen Transfer zwischen ihrer Station und dem Flughafen anbieten.[11]

Für die Rückgabe befindet sich an manchen Stationen eine Dropbox, in die der Mieter den Fahrzeugschlüssel werfen kann, nachdem er das Fahrzeug abgestellt hat. Dies ist für den Mieter jedoch mit einem höheren Risiko verbunden, da er für Schäden belangt werden kann, die zwischen der Rückgabe und der Kontrolle durch einen Mitarbeiter der Autovermietung entstehen.[25]

Bußgelder mit dem Leihwagen

Kosten für Verkehrsdelikte, die im Mietzeitraum begangen werden und Bußgelder oder Strafzettel zur Folge haben, trägt grundsätzlich der Mieter des Leihwagens. Wenn die Gebühren vom Mieter nicht vor Ort beglichen werden, erhält der Vermieter eine Zahlungsaufforderung, die er an den Mieter weiterleitet. Dafür wird meist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr berechnet. Es gilt daher die allgemeine Empfehlung, Bußgelder noch vor Ort zu begleichen.[26]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verschiedene Tankregelung Mietwagen. In: traveles.de. 27. Oktober 2020, abgerufen am 4. September 2021.
  2. Die günstigste Mietwagen-Tankregelung. In: billiger-mietwagen.de/faq. Abgerufen am 4. September 2021.
  3. Autovermietungen sind vorsichtig: Mietwagen in Deutschland meist ab 21 Jahren. In: rp-online.de. Abgerufen am 25. Juli 2016.
  4. a b Die teuersten Mietwagen der Welt im Luxusurlaub. In: welt.de. 8. November 2012, abgerufen am 25. Juli 2016.
  5. a b Oliver Kauer-Berk: Mietwagen - Versichern Sie sich richtig im Ausland. In: derwesten.de. Abgerufen am 25. Juli 2016.
  6. Janina Müller: Zweitfahrer eintragen nicht vergessen! In: mietwagen24.de/blog. 10. September 2014, abgerufen am 25. Juli 2016.
  7. Stefan Reinbold: Freude am Mietwagen: Darauf sollten Sie beim Buchen achten. In: augsburger-allgemeine.de. 29. Juni 2014, abgerufen am 25. Juli 2016.
  8. Jürgen Polzin: Richtig buchen im Internet – So tricksen Mietwagen-Verleiher. In: derwesten.de. 12. Mai 2014, abgerufen am 25. Juli 2016.
  9. Naïma Kunze: Wenn die Kreditkarte gar keine ist. In: tagesschau.de. 28. August 2021, abgerufen am 4. September 2021.
  10. Die zehn größten Mietwagen-Irrtümer. In: derstandard.at. 21. April 2016, abgerufen am 25. Juli 2016.
  11. a b c Mietwagen: Tricks der Billiganbieter. In: ZDF WISO. 27. April 2015, archiviert vom Original am 20. Januar 2016; abgerufen am 4. September 2021.
  12. a b Mobil im Urlaub: 3×3 Tipps für eine entspannte Mietwagen-Reise - Business Traveler. In: business-traveler.eu. 10. Juni 2016, abgerufen am 25. Juli 2016.
  13. Mietwagen: Vertragsbedingungen sollten genau geprüft werden | Autosieger.de - Auto-Magazin. In: autosieger.de. Abgerufen am 25. Juli 2016.
  14. Berrit Gräber: Kostenfalle Mietwagen: Darauf sollten Sie beim Buchen achten. In: augsburger-allgemeine.de. 14. Juni 2015, abgerufen am 25. Juli 2016.
  15. a b c Berrit Gräber: Dieser Mietwagen-Irrtum kann richtig teuer werden. In: welt.de. 31. Mai 2016, abgerufen am 25. Juli 2016.
  16. Uwe Schmidt-Kasparek: Ratgeber Mietwagen – Vorsicht bei Billigschnäppchen. In: ace-online.de. ACE Auto Club Europa e.V., 11. März 2016, archiviert vom Original am 25. Juli 2016; abgerufen am 25. Juli 2016.
  17. Ankea Janssen: Wo lauern Extrakosten oder Wucherpreise? Tipps für den Mietwagen im Urlaub. (Nicht mehr online verfügbar.) In: mopo.de. 28. Mai 2013, archiviert vom Original am 25. Juli 2016; abgerufen am 25. Juli 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mopo.de
  18. Selbstbeteiligungsversicherung. Abgerufen am 23. Januar 2021.
  19. Wie man gute Anbieter von Mietwagen im Vergleich erkennt. In: welt.de. Abgerufen am 25. Juli 2016.
  20. Mietwagen Grenzübertritt: Das müssen Sie beachten! | FAQ. In: billiger-mietwagen.de/magazin/faq/. 13. März 2015, abgerufen am 25. Juli 2016.
  21. Bei Mietwagen auf die Kilometerbegrenzung achten. In: morgenpost.de. 28. November 2009, abgerufen am 25. Juli 2016.
  22. Marion Helmes: Keine Zusatzversicherungen abschließen. In: derwesten.de. 24. Februar 2016, abgerufen am 25. Juli 2016.
  23. Erste Hilfe bei Ärger mit Mietwagen. In: ndr.de. 11. Januar 2016, abgerufen am 25. Juli 2016.
  24. Vorsicht Falle! In: focus.de. 7. April 2011, abgerufen am 25. Juli 2016.
  25. Falsche Regressforderungen – worauf Kunden achten sollten. In: wdr.de. 21. September 2015, archiviert vom Original am 25. Juli 2016; abgerufen am 25. Juli 2016.
  26. Checkliste: Darauf müssen Sie bei Mietwagen achten. In: focus.de. 12. März 2015, abgerufen am 25. Juli 2016.

23.Wie hoch ist die Deckungssumme bei einem Mietwagen?