Lehrbach

Lehrbach
Stadt Kirtorf
Koordinaten: 50° 46′ 38″ N, 9° 3′ 19″ O
Höhe: 232 (231–250) m ü. NHN
Fläche:13,56 km²[1]
Einwohner:283[2]
Bevölkerungsdichte:21 Einwohner/km²
Eingemeindung:31. Dezember 1971
Postleitzahl:36320
Vorwahl:06635

Lehrbach ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographie

Lehrbach liegt westlich von Kirtorf an der Klein. Durch den Ort führt die Bundesstraße 62. Am südöstlichen Ortsrand stößt die Landesstraße 3072 auf die Bundesstraße.

Geschichte

Kirche in Lehrbach

Erstmals urkundlich genannt wird das Dorf im Jahre 1278 unter dem Namen Loberbach.[1] Die Herren von Lehrbach erhielten 1349 die Burg Lehrbach als Lehen. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Niederungsburg zerstört. Die Ruine wurde 1901 renoviert und unter Denkmalschutz gestellt. Danach entstand an anderer Stelle ein neues Herrenhaus.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Lehrbach:

„Lehrbach (L. Bez. Kirtorf) evangel. Pfarrdorf; liegt an dem Kleinbach 1 St. von Kirtorf und gehört zum Eußer Patrimonialgericht der Freiherrn von Schenk zu Schweinsberg, in welchem die Gerichtsbarkeit erster Instanz dem Staate und der Freiherrlichen Familie von Schenk gemeinschaftlich zustehet. Der Ort hat 59 Häuser und 429 Einwohner, die außer 5 Katholiken, 19 Mennoniten und 4 Juden evangelisch sind. Man findet 1 Kirche, 3 Höfe, 4 Mühlen und 1 Grenznebenzollamt II. Classe. Im Ort liegt einer der Höfe, welcher der Gräf. Familie von Lehrbach gehört, die sich zuweilen hier aufhält. In dem dazu gehörigen schönen Garten befindet sich die gut erhaltene Ruine einer Burg. Unterhalb Lehrbach, an dem Kleinbach, liegt der Schmitthof, aus einer wieder hergestellten Ritterburg mit Oekonomiegebäuden bestehend, und den Freiherrn von Schenk gehörig, und oberhalb des Orts befindet sich der Retschenhäuser Hof, der früher den Freiherrn von Schenk zuständig war. Die Gemarkung besteht durchaus aus Sandboden, und in derselben sind mehrere Steinbrüche, die einen weißen Sandstein liefern, der sich sowohl zum Bauwesen, als zu Mühlsteinen gut verarbeiten läßt.“[3]

und über das Eußergericht:

„Eußer Gericht (L. Bez. Kirtorf) Landstrich; enthält die Orte Arnshain, Bernsburg, Erbenhausen, Lehrbach, Obergleen und Wahlen, welche nun zum Bez. Kirtorf gehören. Die Gerichtsbarkeit erster Instanz stehet dem Staate und den Freiherrn von Schenk, Ganerben zu Schweinsberg, gemeinschaftlich zu. Die streitige Gerichtsbarkeit wird zu Homberg auf bestimmte Amtstage von dem Landrichter und dem von Schenkischen Amtsverweser gemeinschaftlich, hingegen die polizeilichen und andere Administrativ-Geschäfte ausschließend von dem Landrath ausgeübt. – Das Nassauische Haus hatte einen Antheil an dem Eußer Gericht erworben, und belehnte nachmals die Schenke von Schweinsberg damit. Die oben genannten Orte gehörten zum Amte Kirtorf. Anderwärts wie in Alsfeld, Romrod etc. wurde das Gericht aus Schöffen der Stadt und der Dörfer zusammengesetzt; da aber Kirtorf ausschließend den Grafen von Ziegenhain gehörte und nachher an die Landgrafen kam, an den obigen Orten aber die Schenke Antheil hatten, so konnte hier ein Gericht in der Art nicht gebildet werden, daher man das Gericht in Kirtorf (inneres Gericht) von dem der Dörfer (äußeres Gericht) unterschied. Auf diese Weise ist die Benennung Eußer Gericht entstanden, welcher Sprachgebrauch sich jedoch in neuern Zeiten ziemlich verloren hatte, und nun durch die letzte Organisation sich ganz verlieren muß.“[4]

Die Kirche wurde 1896 an der Stelle der Vorgängerkirche erbaut. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts verkaufte der letzte Herr von Lehrbach seine gesamten Besitzungen an Max von Günderode. Dieser ließ 1885 das neue Schloss erbauen. Um 1895 erwarb Prinz Philipp von Hanau-Hořovice (1844–1914), jüngster Sohn des letzten Kurfürsten von Hessen, Friedrich Wilhelm aus dessen morganatischer Ehe mit Gertrude Lehmann, die Güter für seinen Sohn, den Grafen Karl August von Schaumburg (1878–1905), der 1905 im Wald bei Lehrbach tödlich verunglückte. Dann erwarb die Familie Oppermann, jetzt Böhm, das Anwesen und die Ländereien Anfang des 20. Jahrhunderts.

In der Gemarkung gab es fünf Mühlen.

Gebietsreform

Am 31. Dezember 1971 wurde Lehrbach im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Landesgesetz in die Stadt Kirtorf eingegliedert.[5][6]

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Lehrbach lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Lehrbach das „Eußergericht“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Lehrbach zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.[15][16] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[17]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[18] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld[19], aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt[20]. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Lehrbach wurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt.[21] In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

• 1791:240 Einwohner[10]
• 1800:325 Einwohner[22]
• 1806:349 Einwohner, 56 Häuser[12]
• 1829:429 Einwohner, 59 Häuser[3]
• 1867:361 Einwohner, 31 Häuser[23]
Lehrbach: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2015
Jahr  Einwohner
1791
  
240
1800
  
325
1806
  
349
1829
  
429
1834
  
441
1840
  
414
1846
  
445
1852
  
409
1858
  
385
1864
  
397
1871
  
367
1875
  
349
1885
  
391
1895
  
372
1905
  
341
1910
  
329
1925
  
345
1939
  
334
1946
  
540
1950
  
522
1956
  
483
1961
  
412
1967
  
362
1970
  
412
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
285
2015
  
264
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Stadt Kirdorf:Stadtteile im Webarchiv; Zensus 2011[24]

Religionszugehörigkeit

• 1829:401 evangelische (= 93,47 %), 4 jüdische (= 0,93 %), 19 mennonitische (= 4,43 %) und 5 katholische (= 1,17 %) Einwohner[3]
• 1961:372 evangelische (= 90,29 %), 37 katholische (= 8,98 %) Einwohner[1]

Politik

Ortsvorsteher ist Sebastian Otto (Stand Juni 2019).[2]

Sehenswürdigkeiten

  • Burgruine,
  • neues Schloss,
  • der alte Unterhof,
  • die neue Kirche mit dem alten Chor,
  • ein alter Pestfriedhof,
  • die alte Kirschbrücke (Kirchbrücke) von 1541,
  • der „Kirchenstumpf“, Rest der Kirche in der Wüstung Folkartshain

Einzelnachweise

  1. a b c d e Lehrbach, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b Stadtteile. In: Webauftritt. Stadt Kirtorf, abgerufen im Juni 2019.
  3. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 161 f. (Online bei google books).
  4. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 64 (Online bei google books).
  5. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215, § 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  6. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 347.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: treemagic.org.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 181 (Online in der HathiTrust digital library).
  11. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 (Online bei google books).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 232 (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 422 (online bei Google Books).
  14. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google Books).
  15. Eva Haberkorn, Friedrich Boss: Kreis Alsfeld 1821 - 1945 (= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Abt. G15 Alsfeld (PDF; 172 kB). In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1985, abgerufen am 18. Oktober 2017.
  16. Die Ausübung der gerichtlichen, polizeilichen und administrativen Gerichtsame im gemeinschaftlichen Eußergericht vom 13. März 1822. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr. , S. 168 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 36,6 MB]).
  17. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  18. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  19. Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
  20. Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr. 30, S. 189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3 MB]).)
  21. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 b) und Artikel 2, Abs. 8 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  22. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 191 (Online in der HathiTrust digital library).
  23. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 52 (Online bei google books).
  24. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt;

Weblinks

  1.  Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!

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