Landtag des Freistaates Mecklenburg-Schwerin

Landtag des Freistaates Mecklenburg-Schwerin
LandesflaggeLandeswappen
FlaggeLandeswappen
Basisdaten
Sitz:Schwerin
Wahlsystem:Verhältniswahl mit geschlossenen Listen
Anzahl der Stimmen:1
Rechenverfahren:D’Hondt-Verfahren
Anzahl der Wahlkreise:1
Wahlberechtigte:zirka 360.000 (1919) bis 463.010 (1933)
Legislaturperiode:3 Jahre
Erste Sitzung:21. Februar 1919

Der Landtag des Freistaates Mecklenburg-Schwerin ist ein historisches Parlament. Er bestand von 1919 bis 1933 und war die Legislative des Freistaates Mecklenburg-Schwerin.

Rechtsgrundlage und Aufbau

Rechtsgrundlage für die Wahl des Landtags war das Landeswahlgesetz vom 17. Mai 1920. Gemäß dem vierten Abschnitt der Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin[1] vom 17. Mai 1920 wurde der Landtag nach dem Grundsatz der Verhältniswahl für eine Dauer der Wahlperiode von drei Jahren gewählt. Die Zahl der Abgeordneten schwankte, musste aber immer mindestens 50 betragen. Das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht war 21 Jahre.

Seine Aufgaben waren die Gesetzgebung, die Wahl der Minister und des Ministerpräsidenten, die Überwachung der gesamten Staatsverwaltung, die Wahrnehmung des Budgetrechtes, sowie gegebenenfalls der Ministeranklage.

Als Sitzungssaal wurde der Konzertsaal des Hoftheaters hergerichtet, das heutige Konzertfoyer im Gebäude des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin.[2]

Nachdem die Landesparlamente der beiden Freistaaten Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin unter nationalsozialistischem Druck auf einer gemeinsamen Sitzung in Rostock im Oktober 1933 die Wiedervereinigung Mecklenburgs beschlossen und mit Wirkung ab 1. Januar 1934 vollzogen hatten[3], wurde das Landesparlament des Landes Mecklenburg mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 aufgelöst.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern errichtet (der Zusatz-Vorpommern wurde 1947 gestrichen). Dessen Landtag bestand bis zur Auflösung der Länder in der DDR.

Landtagswahlen

Wahl zur Verfassunggebenden Versammlung 1919

Am 26. Januar 1919 erfolgte die Wahl zur Verfassunggebenden Versammlung.

Landtagswahl 1919
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD47,89 %32 Sitze 
DDP27,25 %17 Sitze 
DNVP13,11 %10 Sitze 
Mecklenburgischer Dorfbund5,10 %2 Sitze 
DVP4,33 %2 Sitze 
Wirtschaftspartei2,31 %1 Sitz 

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[4]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Schwerin) (Verfassunggebende Versammlung)

Wahl zum 1. Landtag 1920

Am 13. Juni 1920 erfolgte die Wahl zum 1. Landtag.

Landtagswahl 1920
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD39,92 %26 Sitze− 6 Sitze
DNVP22,12 %14 Sitze+ 4 Sitze
DVP15,35 %10 Sitze+ 8 Sitze
USPD7,65 %5 Sitze+ 5 Sitze
Mecklenburgischer Dorfbund und Mittelstandspartei7,62 %5 Sitze+ 3 Sitze
DDP6,95 %4 Sitze− 13 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[5]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Schwerin) (1. Wahlperiode)

Wahl zum 2. Landtag 1921

Am 13. März 1921 erfolgte die Wahl zum 2. Landtag.

Landtagswahl 1921
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD41,74 %28 Sitze+ 2 Sitze
DNVP22,22 %15 Sitze+ 1 Sitz
DVP17,49 %12 Sitze+ 2 Sitze
Mecklenburgischer Dorfbund (Landbund)5,88 %4 Sitze− 1 Sitz
KPD4,64 %3 Sitze+ 3 Sitze
DDP4,27 %3 Sitze− 1 Sitz
Wirtschaftspartei des mecklenburgischen Mittelstandes2,96 %2 Sitze+ 2 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[6]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Schwerin) (2. Wahlperiode)

Wahl zum 3. Landtag 1924

Am 17. Februar 1924 erfolgte die Wahl zum 3. Landtag.

Landtagswahl 1924
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
DNVP28,93 %19 Sitze+ 4 Sitze
SPD22,77 %15 Sitze− 13 Sitze
Deutschvölkische Freiheitspartei19,30 %13 Sitze+ 13 Sitze
KPD13,61 %9 Sitze+ 6 Sitze
DVP7,28 %5 Sitze− 7 Sitze
DDP3,57 %2 Sitze− 1 Sitz
Wirtschaftsbund für Stadt und Land1,56 %1 Sitz+ 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[7]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Schwerin) (3. Wahlperiode)

Wahl zum 4. Landtag 1926

Am 6. Juni 1926 erfolgte die Wahl zum 4. Landtag.

Landtagswahl 1926
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD39,90 %20 Sitze+ 5 Sitze
DNVP22,65 %12 Sitze− 5 Sitze
Deutschvölkische Freiheitspartei9,37 %5 Sitze− 8 Sitze
DVP8,39 %4 Sitze− 1 Sitz
KPD6,61 %3 Sitze− 6 Sitze
Wirtschaftspartei des Mecklenburger Mittelstandes5,78 %3 Sitze+ 2 Sitz
DDP3,04 %2 Sitze± 0 Sitze
Gruppe für Volkswohlfahrt2,61 %1 Sitz+ 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[8]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Schwerin) (4. Wahlperiode)

Wahl zum 5. Landtag 1927

Am 22. Mai 1927 erfolgte die Wahl zum 5. Landtag. Am 11. Dezember 1927 fand in Grambow-Wendischhof und Sietow eine Wiederholungswahl statt, deren Ergebnisse mit dargestellt sind.

Landtagswahl 1927
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
SPD40,74 %21 Sitze+ 1 Sitz
DNVP21,97 %11 Sitze− 1 Sitz
Wirtschaftspartei des Mecklenburger Mittelstandes10,69 %6 Sitze+ 3 Sitze
DVP7,91 %4 Sitze± 0 Sitze
Deutschvölkische Freiheitspartei5,70 %3 Sitze− 2 Sitze
KPD5,06 %3 Sitze± 0 Sitze
Gruppe für Volkswohlfahrt3,22 %2 Sitze+ 1 Sitz
DDP2,91 %2 Sitze± 0 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[9]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Schwerin) (5. Wahlperiode)

Wahl zum 6. Landtag 1929

Am 23. Juni 1929 erfolgte die Wahl zum 6. Landtag.

Landtagswahl 1929
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
Einheitsliste nationaler Mecklenburger (*)44,58 %23 Sitze− 1 Sitz
SPD38,35 %20 Sitze− 1 Sitz
KPD5,23 %3 Sitze± 0 Sitze
NSDAP4,05 %2 Sitze+ 2 Sitze
DDP2,85 %1 Sitze− 1 Sitz
Mecklenburgische Bauernpartei (wirtschaftliche Einheitsfront mittlerer und kleiner Landwirte)2,57 %1 Sitz+ 1 Sitz
Gruppe für Volkswohlfahrt2,37 %1 Sitz− 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[10] (*) (DNVP, Wirtschaftspartei des mecklenburgischen Mittelstandes, DVP, Deutschvölkische Freiheitspartei und Landvolkpartei)

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Schwerin) (6. Wahlperiode)

Wahl zum 7. Landtag 1932

Am 5. Juni 1932 erfolgte die Wahl zum 7. Landtag.

Landtagswahl 1932
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
NSDAP48,98 %30 Sitze+ 28 Sitze
SPD29,97 %18 Sitze− 2 Sitze
DNVP9,09 %5 Sitzenicht darstellbar
KPD7,44 %3 Sitze+ 1 Sitz
Bürgerliche Arbeitsgemeinschaft der Mitte2,18 %1 Sitz+ 1 Sitz
Arbeitsgemeinschaft nationaler Mecklenburger2,07 %1 Sitz+ 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[11]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Schwerin) (7. Wahlperiode)

Reichstagswahl 1933

Nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 wurde der 8. Landtag aufgrund des Gleichschaltungsgesetzes analog zu diesem Wahlergebnis neu gebildet.

Reichstagswahl 1933
ParteiStimmanteil in %SitzeVeränderung (Sitze)
NSDAP48,54 %24 Sitz− 4 Sitze
SPD24,51 %12 Sitze− 6 Sitze
Kampffront Schwarz-Weiß-Rot16,79 %8 Sitz+ 3 Sitze
KPD7,30 %4 Sitz+ 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[12]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Mecklenburg-Schwerin) (8. Wahlperiode)

Einzelnachweise

  1. Verfassung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin
  2. Horst Zänger: 170 Jahre Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin: Aus dem Theaterleben. Norderstedt Books on Demand GmbH, 2005, S. 94.
  3. Gesetz vom 24. Oktober 1933 über die Vereinigung des Landes Mecklenburg-Schwerin mit dem Land Mecklenburg-Strelitz m. W. v. 1. Januar 1934.
  4. StatMSw 1931, S. 134
  5. StatMSw 1931, S. 134
  6. StatMSw 1931, S. 134
  7. StatNMSw 1925, I, S. 26
  8. StatNMSw 1926, II, S. 30
  9. StatNMSw 1926, II, S. 30
  10. StatJBDR 1929, S. 486f.
  11. StatJBDR 1932, S. 544f.
  12. StatJBDR 1933, S. 540f.

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Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
Wappen Freistaat Mecklenburg-Schwerin.svg
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Mecklenburg-Strelitz verwendete ab 1921 ein Wappen, das „auf blau-gelb-rotem Schilde den Stargarder Burgturm, den Mecklenburgischen Büffelkopf und das Ratzeburger Kreuz“ zeigte. Mecklenburg-Schwerin verwendete ab demselben Jahr ein Wappen, das „aus einem einmal gespaltenen und zweimal geteilten Hauptschild mit aufgelegtem Herzschild“ bestand und in den sechs Feldern des Hauptschildes Folgendes zeigte:
   in Gold einen schwarzen Stierkopf mit Halsfell (Mecklenburg),
   in Blau einen goldenen Greif (Hansestadt Rostock),
   oben in Blau einen goldenen Greif, unten ein silbern eingefasstes grünes Feld (Fürstentum Schwerin),
   in Rot ein silbernes Kreuz (Fürstentum Ratzeburg),
   in Rot einen silbernen Frauenarm (Herrschaft Stargard),
   in Gold einen schwarzen Stierkopf ohne Halsfell (Herrschaft Werle)
und Herzschild: eine Teilung von Rot über Gold (Grafschaft Schwerin)
Flagge Großherzogtümer Mecklenburg.svg
Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)