Landratsbezirk Battenberg

Der Landratsbezirk Battenberg war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen, der von 1821 bis 1832 bestand. Sitz des Landrats war Battenberg. Der Landratsbezirk ging 1832 im Kreis Biedenkopf auf.

Geschichte

Entstehung

Der Landratsbezirk Battenberg wurde im Zuge einer Verwaltungsreform 1821 gebildet. Diese löste die alten Ämter auf, wobei erstmals auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt wurden. Räumlich war der neue Landratsbezirk größer als die alten Ämter. In ihm wurden zusammengelegt:[1]

Bei dieser Verwaltungsreform blieben allerdings die Rechte der Patrimonialgerichtsherren im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehen.

Auflösung

Im Rahmen der Verwaltungsreform 1832 wurden die Landratsbezirke zu Landkreisen zusammengefasst. Der Landratsbezirk Battenberg ging dabei (gemeinsam mit dem Landratsbezirk Gladenbach und dem Landratsbezirk Vöhl) in dem neuen Kreis Biedenkopf auf.[2]

Landräte

Wissenswert

Gleichzeitig mit der Bildung des Landratsbezirks Battenberg wurde das Landgericht Biedenkopf als Gericht erster Instanz geschaffen. Der Gerichtsbezirk deckte mit dem Landratsbezirk.[1]

Literatur

  • Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. Digitalisat
  • Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984. ISBN 3-9212-5495-7 Digitalisat

Einzelnachweise

  1. a b Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  2. Verordnung die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 74 vom 5. September 1832, S. 561–563 (563).

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