Landgericht Leipzig

Hauptgebäude in der Harkortstraße

Das Landgericht Leipzig ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Sachsen.

Gerichtssitz und -bezirk

Der Sitz des Landgerichts ist Leipzig. Der Gerichtsbezirk entspricht den Gerichtsbezirken der Amtsgerichte Leipzig, Borna, Eilenburg, Grimma und Torgau.

Gerichtsgebäude

Das Landgericht Leipzig ist in der Harkortstraße 9 (Sitz der 1.–8., 10.–14., 16. und 17. Strafkammer, Strafvollstreckungskammer, Rehabilitierungskammer, 17. Zivilkammer) und Harkortstraße 11/13 (Sitz der 3.–9. Zivilkammer, 9. und 15. Strafkammer), 04107 Leipzig untergebracht. Es hat Außenstellen in der Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig im Gebäude des Amtsgerichts Leipzig (Sitz der 1., 2. und 6. Zivilkammer und der Kammern für Handelssachen) und in der Kantstraße 14, 04275 Leipzig (Sozialer Dienst).

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Landgericht Leipzig sind das Oberlandesgericht Dresden und sodann der Bundesgerichtshof (speziell für Strafrecht dessen 5. Strafsenat in Leipzig) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Borna, Eilenburg, Grimma und Torgau. Das Amtsgericht Leipzig steht zwar im Instanzenzug unter dem Landgericht Leipzig, ist aber als Präsidialgericht in seiner Verwaltung unmittelbar dem Oberlandesgericht Dresden unterstellt.

Organisation

Präsident des Landgerichts Leipzig ist Kai Deusing.

Derzeit gibt es am Landgericht Leipzig 17 Strafkammern, eine Strafvollstreckungskammer, je eine auswärtige Strafvollstreckungskammer mit Sitz in Borna und Torgau, eine Rehabilitierungskammer, 10 Zivilkammern und drei Kammern für Handelssachen.

Das Landgericht Leipzig hat 472 Mitarbeiter, davon 75 Richter (Stand 31. März 2020).[1] Es ist damit das größte Landgericht in den neuen Bundesländern.

Geschichte

Zweiter Sitz des königlich-sächsischen Landgerichts Leipzig (1908)

Mit dem Gesetz, die höheren Justizbehörden und den Instanzenzug in Justizsachen betreffend vom 28. Januar 1835[2] wurden die sächsischen Ober- und Mittelgerichte neu organisiert. An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das neu gebildete Königliche Oberappellationsgericht Dresden. Darunter waren mehrere Appellationsgerichte angesiedelt. Deren Sprengel beschrieb die Ausführungsverordnung vom 28. März 1835.[3] Das neu geschaffene Appellationsgericht Leipzig war für den Leipziger Kreis einschließlich der Schönburgschen Lehnsherrschaften Penig, Rochsburg und Wechselburg, das Amt Oschatz und das Amt Nossen zuständig.

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde die reichsweit einheitliche Gerichtsstruktur umgesetzt. Das Oberappellationsgericht Dresden wurde in das Oberlandesgericht Dresden mit Sitz in Dresden umgewandelt. Es war für das ganze Königreich Sachsen zuständig. Die Appellationsgerichte wurden aufgelöst. Stattdessen wurden 7 Landgerichte, darunter das Landgericht Leipzig geschaffen. Diesem waren folgende 15 Amtsgerichte zugeordnet: Amtsgericht Borna, Amtsgericht Colditz, Amtsgericht Frohburg, Amtsgericht Geithain, Amtsgericht Grimma, Amtsgericht Leipzig, Amtsgericht Leisnig, Amtsgericht Markranstädt, Amtsgericht Mügeln, Amtsgericht Oschatz, Amtsgericht Pegau, Amtsgericht Strehla, Amtsgericht Taucha, Amtsgericht Wurzen und Amtsgericht Zwenkau.[4]

Das Hauptgebäude in der Harkortstraße wurde 1876–1878 erbaut. Hier tagten anfangs die Handels- und Zivilkammern. Die Strafkammern waren im Gebäude des heutigen Amtsgerichts Leipzig untergebracht[5], das als zweiter Sitz des königlich-sächsischen Landgerichts Leipzig 1902–1906 erbaut wurde.

Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete das Landgericht Leipzig im Gegensatz zu den meisten Behörden als Organisation wenig verändert weiter. Im Laufe des Krieges waren jedoch einige Amtsgerichte aufgehoben oder in Zweigstellen umgewandelt worden. Damit bestanden im Gerichtsbezirk zum 1. Juli 1947 folgende Amtsgerichte: Borna, Colditz (Z), Geithain (Z), Grimma, Bad Lausick (Z), Leipzig, Markranstädt (G), Mügeln (Bez. Leipzig) (G), Oschatz, Pegau, Rötha, Wurzen und Zwenkau (G) (Z = Zweigstelle, G = auf Gerichtstage begrenzt).[6]

Im Jahr 1952 wurden die Landgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert.[7] Das Bezirksgericht Leipzig bestand bis 1992. Am 1. Januar 1993 wurde das Landgericht Leipzig wieder eingerichtet. Es ging aus dem Bezirksgericht hervor.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. justiz.sachsen.de, offizielle Website. Abgerufen am 19. August 2021.
  2. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835, S. 62 ff.
  3. Ausführungsverordnung vom 28. März 1835, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, S. 213
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 423 ff. online
  5. SLUB Dresden: Teil IV. Behördenverzeichnis, Abschnitt Justiz-Behörden. In: Leipziger Adreß-Buch 1912. August Scherl, Deutsche Adreßbuch-Gesellschaft m.b.H., 1912, abgerufen am 8. November 2023 (deutsch).
  6. A. Vössing, NJ 1947, 141143
  7. Gerichtsverfassungsgesetz (Memento desOriginals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de vom 2. Oktober 1952

Koordinaten: 51° 20′ 0,5″ N, 12° 22′ 16,8″ O

Auf dieser Seite verwendete Medien

Leipzig Landgericht.jpg
Autor/Urheber:

Leipzig, Dr. Trenkler & Co.

, Lizenz: PD-alt-100

Leipzig, Elisenstraße 64 (heute Bernhard-Göring-Straße), Ecke Arndtstraße: Königlich-sächsisches Landgericht (seit 1999 Amtsgericht). Die Baupläne entwarf Theodor Kösser.
Die 1906 erbaute Vierflügelanlage erstreckte sich von der Arndtstraße bis zur Moltkestraße (heute Alfred-Kästner-Straße); rückwärtig war – ebenfalls von Arndtstraße bis Moltkestraße – eine Justizvollzugsanstalt angebaut.