Landgericht Großgerau

Das Landgericht Großgerau war von 1821 bis 1879 ein Landgericht in der Provinz Starkenburg des Großherzogtums Hessen mit Sitz in der Stadt Groß-Gerau.

Bezeichnung

Bei Gründung des Gerichts wurde die Schreibung „Großgerau“ verwendet, die hier auch durchgängig angewandt wird, auch wenn sich im Laufe des 19. Jahrhunderts die Schreibung „Groß-Gerau“ durchsetzte.[1]

Gründung

Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf der unteren Ebene die Rechtsprechung von der Verwaltung.

Dem Landratsbezirk Dornberg wurde die Zuständigkeit für die Verwaltung in den ehemaligen Ämtern Dornberg und Rüsselsheim sowie einigen weiteren Orten übertragen. Für die Aufgaben der Rechtsprechung im gleichen Bereich dem Landgericht Großgerau.[2] Dem Landgericht Großgerau übergeordnet war das Hofgericht Darmstadt und diesem wiederum das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Bei der Verwaltungsreform 1821 konnte der Staat zunächst ausschließlich die Gerichtsbarkeit im Großherzogtum neu regeln, über die er uneingeschränkt verfügte. Diese Gebiete wurden als Dominiallande bezeichnet. In den Gebieten, in denen Standesherren und anderer Adel weiterhin eigene Gerichtshoheit ausübten, den Souveränitätslanden, musste der Staat dafür zunächst mit jedem der einzelnen Gerichtsherren vertragliche Vereinbarungen treffen. Das zog sich in einigen Fällen noch jahrelang hin.

Bezirk

Der Bezirk des Landgerichts Großgerau umfasste:

GemeindeHerkunftZugangAbgangNach
AstheimAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
BauschheimAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
BerkachAmt Dornberg18211879Amtsgericht Groß-Gerau
Biebesheim am RheinAmt Dornberg18211839Landgericht Gernsheim
BischofsheimAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
BüttelbornAmt Dornberg18211879Amtsgericht Groß-Gerau
CrumstadtAmt Dornberg18211839Landgericht Gernsheim
DornbergAmt Dornberg18211879Amtsgericht Groß-Gerau
DornheimAmt Dornberg18211879Amtsgericht Groß-Gerau
ErfeldenAmt Dornberg18211879Amtsgericht Groß-Gerau
GeinsheimAmt Dreieichenhain
(Fürstentum Isenburg)
1822 /
1823
1879Amtsgericht Groß-Gerau
GinsheimAmt Kelsterbach18211879Amtsgericht Groß-Gerau
GoddelauAmt Dornberg18211879Amtsgericht Groß-Gerau
GriesheimAmt Pfungstadt18211853Landgericht Darmstadt
Groß-GerauAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
HaßlochAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
Klein-GerauAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
KönigstädtenAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
LeeheimAmt Dornberg18211879Amtsgericht Groß-Gerau
NauheimAmt Kelsterbach18211879Amtsgericht Groß-Gerau
RaunheimAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
RüsselsheimAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
StockstadtAmt Dornberg18211839Landgericht Gernsheim
TreburAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
WallerstädtenAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau
WolfskehlenAmt Dornberg18211879Amtsgericht Groß-Gerau
WorfeldenAmt Rüsselsheim18211879Amtsgericht Groß-Gerau

Weitere Entwicklung

Als 1822 ein Abkommen mit dem Haus Isenburg zustande kam, konnte deren Ort Geinsheim in die staatliche Gerichtsbarkeit übernommen werden und wurde dem Landgericht Großgerau zugeschlagen.[3]

Zum 16. Dezember 1839 wurde das Landgericht Gernsheim neu errichtet und die Zuständigkeit für einige Orte dorthin abgegeben.[4]

Durch mehrere Verwaltungsreformen, 1832, 1848 und zuletzt 1852 sowie die Abschaffung der standesherrlichen Privilegien in der Revolution von 1848 hatten sich nicht nur die Bezeichnungen der Verwaltungsbezirke, sondern auch deren Grenzen geändert. Um das wieder anzugleichen, revidierte das Großherzogtum 1853 in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen umfassend die Zuständigkeitsbereiche der Gerichte. Infolge dieser Neuordnung trat das Landgericht Großgerau die Gemeinde Griesheim an das neu errichtete Landgericht Darmstadt ab.[5]

Ende

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[6] So ersetzte das Amtsgericht Groß-Gerau das Landgericht Groß-Gerau.[Anm. 1]Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Groß-Gerau wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[7]

Richter

Anmerkungen

  1. Inzwischen in der moderneren Schreibweise mit Bindestrich.

Einzelnachweise

  1. Vgl. dazu Verordnung Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffendhttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510149~SZ%3D403~doppelseitig%3D~LT%3DVerordnung%20%27%27Die%20Eintheilung%20des%20Landes%20in%20Landraths-%20und%20Landgerichtsbezirke%20betreffend%27%27~PUR%3D vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 33 vom 20. Juli 1821, S. 403ff (404) und hier.
  2. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (404) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  3. Die neue Eintheilung des Fürstlich Isenburgischen Standesbezirks betreffend vom 23. Januar 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 6 vom 21. Februar 1823, S. 53.
  4. Bekanntmachung, die Errichtung eines Landgerichts zu Gernsheim betreffend vom 16. November 1839 In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 33 vom 25. November 1839, S. 375–376.
  5. Bekanntmachung, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen
    vom 15. April 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230; Bekanntmachung
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend
    vom 4. Oktober 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 44 vom 7. Oktober 1853, S. 640–641.
  6. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  7. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.

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Vermehrtes großes Staatswappen des Großherzogtums Hessen gem. Verordnung vom 09.12.1902. (1902–1918)