Konzertexamen

Das Konzertexamen ist ein Studienabschluss an Musikhochschulen in postgradualen Studiengängen.[1]

Als Abschluss eines Aufbaustudiums ist es der höchste von der Hochschule zu vergebende Abschluss.[1] Der Aufbaustudiengang zum Konzertexamen dient der Heranbildung instrumental bzw. sängerisch hochbegabter Studierender zu konzertreifen Solisten.[1] Zugangsvoraussetzung für den Studiengang ist in der Regel die Künstlerische Reifeprüfung bzw. das Künstlerische Diplom mit besonders hervorragenden Leistungen und eine Aufnahme- bzw. Eignungsprüfung.[1] Das Konzertexamen besteht in der Regel aus zwei Teilen: Der erste Teil ist eine interne Hochschulveranstaltung, der zweite Teil ein öffentliches Konzert.[1] Die Hochschule für Musik Freiburg bewertet die Prüfungsleistungen mit den Noten „mit Auszeichnung bestanden“, „sehr gut bestanden“, „bestanden“ und „nicht bestanden“.[2] Die Hochschule für Musik Detmold[3] und die Hochschule für Musik Saar vergeben nur drei Prädikate: „mit Auszeichnung bestanden“, „bestanden“ und „nicht bestanden“.[4] Die Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen bewertet ein Konzertexamen nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“.[5]

Informationsseiten zum Abschluss Konzertexamen verschiedener Musikhochschulen (Auswahl)

Einzelnachweise

  1. a b c d e Hochschule für Musik Freiburg. Konzertexamen.
  2. Musikhochschule Freiburg, Prüfungsordnung vom 16. November 1916.
  3. Prüfungsordnung für Konzertexamen, Stand 2017.
  4. Ordnung für die Prüfungen im Studiengang Konzertexamen an der Hochschule für Musik Saar vom 11. November 2015
  5. Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen (Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge – PrüfOKiMu) vom 19. Mai 2016.