Kindergrundsicherung

Bei der Kindergrundsicherung handelt es sich um eine in Deutschland geplante Transferleistung zum Familienleistungsausgleich und zur Sicherung des Lebensunterhalts von Kindern. Sie soll ab 2025 eingeführt werden. Ziel ist es, verschiedene Einzelgesetze und Einzelregelungen (z. B. Kindergeld , Kinderzuschlag , Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Leistungen nach dem SGB II) zusammenzufassen und die Beantragung zu vereinfachen.[1][2]

Im Vorfeld diskutieren politische Parteien, Gewerkschaften und Thinktanks verschiedene Modelle, wahlweise als einkommensabhängige Leistung oder als bedingungslose Kindergrundsicherung konzipiert. Dabei soll das Kind gegebenenfalls auch Träger eines eigenen Rechtsanspruches sein, unabhängig davon, in welcher Familienform es lebt.

Hintergrund und Motivation

Die Sicherung des Existenzminimums für Kinder sei ein Thema von politischer Relevanz, auch im Zusammenhang mit einer Zunahme der Kinderarmut.[3] Kinder als Träger eines eigenen Rechtsanspruchs anzuerkennen, ist Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention, deren Vertragsstaat die Bundesrepublik Deutschland seit dem 5. April 1992 ist. Die am 6. März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegte Ratifikationsurkunde enthält allerdings einige Vorbehaltserklärungen der Bundesregierung.

Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 folgend muss der Gesetzgeber seit Januar 2000 den Betreuungsbedarf und seit Januar 2002 den Erziehungsbedarf steuerlich berücksichtigen.[4] Die in Deutschland seit 1989 bis heute realisierte Kombination von Kindergeld und Kinderfreibetrag bewirkt, dass Steuerzahler, die eine hohe Einkommensteuer zahlen, gegebenenfalls eine höhere Vergünstigung erhalten als dies allein durch das Kindergeld der Fall wäre. Der Netto-Effekt ist derjenige, dass einkommensstarke Familien eine höhere Vergünstigung erhalten können. Finanziell schwache Familien haben zusätzlich Anrecht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Kinderzuschlag und dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die aktuelle Umsetzung ist jedoch verteilungspolitisch umstritten, da sie nicht den tatsächlichen Bedarf einkommensschwacher Familien abdecke und zu viele Kinder in Armut zurücklasse. Eine Motivation für die Einführung einer Kindergrundsicherung ist es daher, die Verteilungsgerechtigkeit zu verbessern, indem die bisherigen Transferleistungen und Steuervergünstigungen zu einer Kindergrundsicherung zusammengefasst werden, und weiterhin auch die Summe der Transferleistungen zu erhöhen. Eine weitere Motivation liegt im Abbau von Bürokratie, sodass Familien einfacher Unterstützung ausbezahlt bekommen, ohne eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen beantragen zu müssen.[5][3]

In einer Befragung des IfD Allensbach von 2023 sprachen sich 60 Prozent der Gesamtbevölkerung und 75 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung aus, selbst wenn dadurch Mehrkosten für den Staat entstünden.[6] In einer Umfrage des Kinderhilfswerkes aus demselben Jahr zeigten sich zwei Drittel der Teilnehmer bereit, höhere Steuern zu bezahlen, wenn dafür gegen Kinderarmut vorgegangen wird.[7]

Im Vorfeld diskutierte Modelle

Modell der Grünen

Bereits im Jahre 2001 stellten die Grünen die Forderung einer Kindergrundsicherung auf. Gemäß ihrem damaligen Konzept sollte die Kindergrundsicherung einen Zuschlag zum Kindergeld für einkommensschwache Familien darstellen. Sie sollte das Kindergeld auf das Existenzminimum von Kindern aufstocken.[8]

Neuere Konzepte der Partei sehen einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag vor, der an alle Kinder bzw. Eltern automatisch ausbezahlt werden soll. Bürokratische Hürden sollen damit abgebaut werden. Für einkommensschwache Haushalte soll es einen zusätzlichen „GarantiePlus-Betrag“ geben. Mit der Kindergrundsicherung sollen bisherige Leistungen wie der Kinderzuschlag, das Bildungs- und Teilhabepaket einschließlich der steuerlichen Kinderfreibeträge zusammengefasst werden. Der Betrag der Kindergrundsicherung soll über der Summe der bisherigen Leistungen liegen, um Kinderarmut zu bekämpfen. Um zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen, schlagen die Grünen beispielsweise Streichung von umweltschädlichen Subventionen und Steuervorteilen für Besserverdienende vor.[9][10] Ferner sieht das Modell der Grünen vor, auch Kinder, deren Familien bisher reduzierte Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, vollständig in die Kindergrundsicherung einzubeziehen.[11]

Modell der Linken

Das Modell der Linken sieht drei zeitlich aufeinander folgende Schritte vor: (1.) eine Erhöhung des Kindergeldes und einen Ausbau des Kindergeldzuschlags für Geringverdiener und Bedürftige, (2.) die Ermittlung eines Warenkorbs für die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern zwecks Anpassung von Kindergeld und -zuschlag und (3.) die Verankerung einer bedarfsabhängigen, den Kinderzuschlag ersetzenden Kindergrundsicherung als Individualanspruch.[12]

Modell der SPD

Die SPD beschloss auf dem Parteitag im Dezember 2019, die Einführung einer Kindergrundsicherung zu forcieren, durch die bisherige familienpolitische Leistungen zusammengefasst werden sollen. Die steuerlichen Kinderfreibeträge, die vor allem Besserverdienenden zugutekommen, sollen um die Hälfte reduziert werden. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen in ein pauschal zur Verfügung stehendes „Teilhabekonto“, das für Kultur- und Freizeitangebote verwendet werden kann, überführt werden.[13]

Modell des DGB

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich für ein Kindergrundsicherungsmodell ein, das bisherige Leistungen für Kinder und die steuerlichen Kinderfreibeträge ersetzen soll. Dadurch sollen einkommensschwache Familien finanziell bessergestellt werden, während Bezieher höherer Einkommen mehr belastet werden. Der Betrag der Kindergrundsicherung soll nach Alter des Kindes gestaffelt sein.[14]

Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung

Das Bündnis Kindergrundsicherung, ein Zusammenschluss von insgesamt 15 Verbänden und Organisationen und wissenschaftlichen Unterstützern, fordert seit April 2009 eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von 637 Euro (2020) monatlich bis zum 18. Lebensjahr.[15]

Der geforderte Betrag orientiert sich an dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten soziokulturellen Existenzminimum, das im Existenzminimumbericht der Bundesregierung veröffentlicht wird: dem sächlichen Existenzminimum in Höhe von 417 Euro sowie einem Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsbedarf (BEA-Betrag) in Höhe von 220 Euro. Dem Modell zufolge soll die Kindergrundsicherung eine Vielzahl von Kind- und Familienbezogenen Leistungen – Kindergeld, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Unterhaltsvorschuss und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes – ersetzen. Die Kindergrundsicherung soll der Einkommensteuer der Eltern in der jeweiligen Progression unterliegen, so dass sehr gut verdienende Haushalte nach dem Modell des Bündnisses einen Sockelbetrag von ca. 300 Euro erhalten. Die Freistellung des kindlichen Existenzminimums wird damit gewahrt.

Zugleich soll die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, die an Stelle des Ehegattensplittings treten soll, zur Finanzierung der Transferleistung beitragen. Zentrale Forderung des Bündnisses ist es, das kindliche Existenzminimum neu zu berechnen, auf dem die Kindergrundsicherung basieren soll. Dieses Existenzminimum müsse auch den Bedarf für Bildung und Teilhabe einschließen. Voraussetzung für mehr Chancengerechtigkeit ist neben der Einführung einer Kindergrundsicherung auch ein Bildungs- und Erziehungssystem, das niemanden zurücklässt. Bund, Länder und Kommunen müssten endlich ein gebührenfreies und qualitativ gutes Bildungswesen schaffen. Den Bündnispartnern zufolge wäre das neue Modell unbürokratischer, transparenter und sozial gerechter als die bisherigen Familienleistungen.[16]

Modell der Bertelsmann Stiftung

Die Bertelsmann Stiftung schlägt zur Kindergrundsicherung ein sogenanntes Teilhabegeld vor. Das Konzept wurde von einem interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Expertenbeirat entwickelt und 2017 vorgestellt.[17] Es ist eine Reaktion auf die hohe Armutsbetroffenheit von Familien sowie die negativen Folgen für das Aufwachsen von jungen Menschen.[18]

Das Teilhabegeld fasst die Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II, den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), die pauschalierbaren Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II und dem BKGG sowie den Förderanteil des Kindergelds nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) und dem BKGG zusammen.[19] Anspruchsberechtigte des Teilhabegeldes sind Kinder und Jugendliche. Es wird mit steigendem Einkommen der Eltern abgeschmolzen. Die Kinderfreibeträge bleiben neben dem Teilhabegeld weiter bestehen.[20] Um die Höhe des Teilhabegeldes festlegen zu können, müssen die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für gutes Aufwachsen sowie für Bildung und Teilhabe ermittelt werden. Dazu sieht das Konzept eine regelmäßige und repräsentative Befragung von Kindern und Jugendlichen zu ihren Bedarfen, Sorgen und Interessen vor. Solche Daten fehlen bislang in Deutschland.[21]

Politische Umsetzung

Im November 2020 fasste die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) einen Mehrheitsbeschluss zur Einführung einer Kindergrundsicherung.[22] Sie appellierten an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern entsprechende Umsetzungsschritte zu unternehmen.

Der 2021 ausgearbeitete Koalitionsvertrag der Ampelkoalition unter Olaf Scholz sah die Einführung einer Kindergrundsicherung vor. Im August 2023 einigte sich die Koalition schließlich auf die Umsetzung des Projekts. Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 bei der Familienkasse beantragt werden können und besteht aus einem Grundbetrag sowie einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag. Der Grundbetrag soll sich an der Höhe des bisherigen Kindergeldes orientieren und automatisch ausbezahlt werden. Im separat zu beantragenden Zusatzbetrag gehen die bisherigen Leistungen aus dem Bürgergeld, dem Kinderzuschlag und Teilen des Bildungs- und Teilhabepakets auf. Bei einigen Altersgruppen sollen Leistungsverbesserungen erreicht werden, indem auch das Existenzminimum neu berechnet werden soll. Die Koalition plant dafür zunächst 2,4 Milliarden Euro an Mehrausgaben ein, bei steigender Inanspruchnahme in den Folgejahren könnten aber Mehraufwände von bis zu 6 Milliarden entstehen.[1][2][23] Vorausgegangen waren kontroverse Diskussionen zwischen Finanzminister Christian Lindner und der Familienministerin Lisa Paus insbesondere über den Grad der Leistungsverbesserungen. Lindner wollte nur zwei Milliarden zusätzlich bereitstellen, Paus nannte jedoch einen Betrag von zwölf Milliarden, der notwendig sei, um Kinder wirksam aus der Armut zu holen.[24] Der Sozialforscher Christoph Butterwegge hielt sogar – angesichts der Inflation bei gleichzeitig schwacher Lohnentwicklung – 20 Milliarden Mehrhausgaben für nötig, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.[25] Kinderrechtler bemängeln den letztlich vorgelegten Entwurf als finanziell nicht ausreichend[26] und Sozialrechtsexperten kritisieren die weiterhin bestehenden Doppelstrukturen zu anderen Sozialleistungen, wie etwa zum Wohngeld.[27] Am geplanten Einführungsdatum im Jahr 2025 gibt es darüber hinaus von der Bundesagentur für Arbeit Zweifel, realistischer sei eine gestaffelte Einführung.[28] Ende September 2023 einigte sich die Regierung auf einen Gesetzesentwurf,[29] die Zustimmung im Bundestag und Bundesrat steht noch aus.[30]

Der Bundesrat nahm im November 2023 Stellung. Demnach lasse sich das Ziel Kinderarmut zu bekämpfen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur in Teilen realisieren. Zudem wurde bemängelt, dass der Gesetzentwurf zu Doppelstrukturen zwischen dem neu zu schaffenden Familienservice und den schon bisher zuständigen Jobcentern führen werde und damit zu einer Erhöhung der Bürokratie. Die Personalräte der Jobcenter erklärten in einer Stellungnahme an die Bundesregierung, dass man jetzt schon kaum wisse, wie man mit dem Fachkräftemangel zurechtkommen solle, der zusätzliche Personalbedarf für die Umsetzung der Kindergrundsicherung in der vorliegenden Form sei „eine objektive Unmöglichkeit“.[31]

Generelle Kritik

Es wird kritisiert, das Problem der Kinderarmut werde durch eine Kindergrundsicherung nicht gelöst. Auch bleibe der zentrale Konflikt von Erziehenden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und somit familiäre Armut zu vermeiden, stets bestehen.[8] Der Frankfurter Volkswirt Richard Hauser verwies darauf, dass ein unbedingtes Grundeinkommen für Kinder bezüglich der Verwendung der verfügbaren Finanzmittel in Konkurrenz mit anderen Maßnahmen treten würde, insbesondere zu Maßnahmen im Betreuungs- und Bildungsbereich.[32]

Selbst Befürworter einer Kindergrundsicherung weisen darauf hin, dass es zweifelhaft sei, ob sich durch eine Kindergrundsicherung grundlegend die Situation der Kinder ändern würde, wenn nicht gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage der Eltern unternommen würden.[33]

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung befürchtet, dass mit der Herauslösung von Kindern und Jugendlichen aus dem Bürgergeldbezug Daten von Eltern im Bürgergeldbezug und deren Kindern nicht mehr bereitstehen würden. Damit wäre schwerer nachvollziehbar, wie viele Kinder in Haushalten leben, in denen Bürgergeld bezogen wird.[34]

Kritiker befürchten zu viel Bürokratie, komplizierte Verwaltungsstrukturen, Doppelstrukturen in den Verwaltungen und sehr viel Rechnerei.[35]

Weblinks

Wiktionary: Kindergrundsicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Was die Regierung mit der Kindergrundsicherung erreichen will, Deutschlandfunk Kultur, 28. August 2023
  2. a b Die neue Kindergrundsicherung - eine Leistung für alle Kinder Hintergrundinformationen des Familienministeriums, 30. August 2023
  3. a b Jana Liebert: Vom Sinn der Kindergrundsicherung: Ein Vergleich grundlegender Reformkonzepte der Kinder und Familienförderung. In: Sozial Extra. Band 45, Nr. 1, Februar 2021, ISSN 0931-279X, S. 24–30, doi:10.1007/s12054-020-00345-9.
  4. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91 -, Rn. 1-104,
  5. Jürgen Boeckh, Ernst-Ulrich Huster, Benjamin Benz, Johannes D. Schütte: Sozialpolitik in Deutschland: Eine systematische Einführung. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-13694-9, S. 292, doi:10.1007/978-3-658-13695-6.
  6. Umfrage: Mehrheit der Bevölkerung für Kindergrundsicherung. Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik, abgerufen am 6. Juli 2023.
  7. Simon Sales Prado: Kinderarmut: Deutsche würden im Kampf dagegen mehr Steuern akzeptieren. In: Süddeutsche Zeitung. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.
  8. a b Birgit Otto: Die sozioökonomischen Folgen eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags: eine Mikrosimulation der „Grünen Kindergrundsicherung“. DIW Diskussionspapiere, 15. Mai 2003 (abgerufen am 9. Dezember 2007)
  9. Volker Finthammer: Kindergrundsicherung - Grüne wollen Kinderarmut bekämpfen. In: deutschlandfunk. Abgerufen am 6. Juli 2023.
  10. Konzept gegen Kinderarmut: Grüne wollen Kindergrundsicherung. In: FAZ.NET. 13. Juni 2019, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 6. Juli 2023]).
  11. Karin Christmann: Zuwanderung und Kinderarmut: Die Debatte um die Kindergrundsicherung erreicht eine neue Dimension. In: Tagesspiegel, 21. August 2023, 18:45 Uhr.
  12. Kinder brauchen mehr. Eckpunkte der LINKEN Kindergrundsicherung (Kurzfassung), Die Linke, 20. Juni 2006 (abgerufen am 31. August 2023)
  13. Unser Konzept für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung. SPD, abgerufen am 7. Juli 2023.
  14. DGB: Geringverdiener unterstützen: Kindergrundsicherung statt Hartz IV. Abgerufen am 7. Juli 2023.
  15. Kinderarmut hat Folgen. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  16. Kinderarmut hat Folgen. Abgerufen am 19. Dezember 2019.
  17. Bertelsmann Stiftung schlägt Teilhabegeld vor. In: Frankfurter Neue Presse. 20. Juli 2018, S. 1.
  18. Kinder als Armutsrisiko. In: Fränkischer Tag. 8. Februar 2018, S. 5.; Kinderarmut hängt stark von Berufstätigkeit der Mutter ab – Teilhabegeld soll Abhilfe schaffen. In: Nachrichten Nordhausen. 27. Juni 2018, abgerufen am 3. November 2020.; Benjamin Bidder: „Arme Familien wurden reicher gerechnet, als sie sind.“ In: Spiegel Online. 7. Februar 2018, abgerufen am 3. November 2020.
  19. Uwe Westdörp: Wer einmal arm ist, bleibt lange arm. In: Neue Osnabrücker Zeitung. 24. Oktober 2017, S. 2.
  20. Martin Werding, Sebastian Pehle: Das Teilhabegeld für Kinder und Jugendliche: Gestaltungsoptionen und Modellrechnungen. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2019, doi:10.11586/2019023.
  21. Sabine Andresen et al.: Politik vom Kind aus denken: Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2017, doi:10.11586/2018030.
  22. Externes Ergebnisprotokoll der 97. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder. (PDF) Rheinland-Pfalz, 26. November 2020, S. 107, abgerufen am 16. Dezember 2020.
  23. Sarah Beham, Corinna Emundts: Kindergrundsicherung im Kabinett: Der lange Weg zur Einigung. In: Tagesschau. Abgerufen am 10. Oktober 2023.
  24. Sven Lemkemeyer, Albrecht Meier: Streit um Kindergrundsicherung: Lindners Absage löst heftigen Widerspruch bei Grünen aus (Update). In: Tagesspiegel, 2. April 2023, 15:26 Uhr.
  25. Sozialforscher über Lindners Haushalt: „Die Armut wird sich nun immer weiter ausbreiten“. 3. Juli 2023, abgerufen am 10. September 2023.
  26. Zweifel an erhoffter Wirkung: Was die Kindergrundsicherung Familien bringt, tagesschau, 29. August 2023
  27. Kindergrundsicherung: Viel zu komplex, Frankfurter Rundschau, 5. September 2023
  28. Kindergrundsicherung ab 2025? Arbeitsagentur findet deutliche Worte zu diesem Zeitplan. In: Hessische/Niedersächsische Allgemeine. 12. September 2023, abgerufen am 12. September 2023.
  29. Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung steht. In: tagesschau. Abgerufen am 26. September 2023.
  30. Roland Preuß, Robert Roßmann: Kindergrundsicherung: Schlechte Chancen im Bundesrat. In: Süddeutsche Zeitung. 26. September 2023, abgerufen am 26. September 2023.
  31. Sarah Beham und Gabriele Dunkel: Wie sicher ist die Kindergrundsicherung? In: Tagesschau.de. 6. Dezember 2023, abgerufen am 1. Januar 2023.
  32. Richard Hauser: Alternativen einer Grundsicherung – soziale und ökonomische Aspekte. In: Gesellschaft. Wirtschaft. Politik. Jahrgang 55, 2006, S. 331–348
  33. Anne Lenze: Die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung für Kinder, Vortrag (publiziert von der Tacheles Redaktion am 26. November 2008)
  34. IAB-Forum: „Mit der Kindergrundsicherung droht möglicherweise ein folgenschwerer Rückschlag bei den verfügbaren Forschungsdaten“. Kerstin Bruckmeier, Philipp Ramos Lobato und Joachim Wolff im Interview. 28. August 2023
  35. Führungswechsel an der Spitze des BSG, beck-aktuell vom 14. Februar 2024 (dpa)