Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften

Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
Gründung2013
TrägerschaftMedizinische Universität Wien; Technische Universität Wien; Land Niederösterreich; MedAustron
OrtKrems an der Donau, Österreich
RektorRudolf Mallinger[1]
Studierende558 (2020/21)[2]
Mitarbeiter108 (Wissenschaftliches Personal; 2020/21)[2]
Websitekl.ac.at
Campus Krems
Gedenktafel für Karl Landsteiner an der Universität

Die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (abgekürzt als KL) ist eine Privatuniversität in Krems an der Donau (Österreich). Sie wurde 2013 gegründet.

Die 24 Universitätskliniken der KL befinden sich am Universitätsklinikum Krems (ca. 460 Betten), am Universitätsklinikum St. Pölten (ca. 1140 Betten) und am Universitätsklinikum Tulln (ca. 440 Betten). Zusätzlich befindet sich die Universitätsklinik für psychosomatische Medizin am Standort Eggenburg.[3]

Gründung und Träger

Die Studienangebote wurden Ende November 2013 durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) akkreditiert und mit deren Qualitätssiegel ausgezeichnet.[4]

Träger sind zu gleichen Teilen[5] die Medizinische Universität Wien, die Technische Universität Wien, das Land Niederösterreich sowie MedAustron.

Studienrichtungen

Das Medizinstudium an der KL besteht aus zwei Studien, dem Bachelorstudium Medical Science und dem Masterstudium Humanmedizin. 2016 wurde von der AQ Austria [Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria] ein weiteres Vollzeitstudium, das Bachelorstudium Psychologie, akkreditiert. 2018 wurde auch das Vollzeit Masterstudium Psychologie akkreditiert.

Medical Science

Das Bachelorstudium Medical Science ist der erste Teil des Bologna-konformen Medizinstudiums und eröffnet den Zugang zu neuen Berufsfeldern in den Gesundheitswissenschaften. Der Abschluss des BA Medical Science stellt die Voraussetzung für das darauf aufbauende Masterstudium Humanmedizin der KL dar.

Humanmedizin

Das Masterstudium Humanmedizin ist der zweite Teil des Bologna-konformen Medizinstudiums. Dabei wird allen Absolventen des hauseigenen Bachelorstudiums Medical Science ein Platz angeboten ohne ein zusätzliches Aufnahmeverfahren zu durchlaufen. Es dient der wissenschaftlichen Vorbildung für den ärztlichen Beruf sowie der Vermittlung der Kompetenzen, die für die selbstständige ärztliche Berufsausübung notwendig sind.

Bachelor und Master Psychologie

Das Bachelorstudium Psychologie vereint psychologische und psychosoziale Anwendungsfelder auf Basis einer wissenschaftsgestützten Praxis. Gestützt auf das vermittelte theoretische Wissen werden psychologische Handlungskompetenzen und Schlüsselqualifikationen zur Betreuung von Menschen erarbeitet, die für den späteren Berufsalltag relevant sind.

Das Masterstudium Psychologie baut auf dem Bachelorstudium Psychologie auf. Es vertieft die Kenntnisse und Fertigkeiten in der psychologischen Grundlagenforschung und den Anwendungen der Psychologie. Durch den Erwerb berufsspezifischer Kompetenzen erlernen die Studierenden die fachgerechte Anwendung von psychologischen Erkenntnissen und Methoden bei der Untersuchung, Behandlung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen und ihrer Lebensbedingungen. Der Schwerpunkt der theoretischen Ausbildung liegt auf der Klinischen Psychologie sowie auf der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie.

Stipendien

Das Sozialstipendium wird an sozial förderwürdige Studierende vergeben. Dieses beträgt bei Studierenden der Medizin 80 % der Studiengebühren und 25 % bei den Studierenden der Physiology. Die Förderbarkeit ist gegeben wenn eine Studienbeihilfe bezogen wird oder eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten wird.[6]

Durch das Leistungsstipendium werden Studenten gefördert, die eine herausragende Studienleistung erbringen. Hierbei beträgt die Förderhöhe 20 % der Jahresstudiengebühren.[7]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. kl.ac.at
  2. a b Bildung in Zahlen (Tabellenband). (PDF) Statistik Austria, abgerufen am 24. August 2023.
  3. Universitätskliniken, abgerufen am 10. August 2019.
  4. ORF.NÖ: Ab sofort Medizinstudium in Krems, abgerufen am 14. April 2014.
  5. Neue Trägerstruktur für niederösterreichische Medizinuni. Abgerufen am 16. Mai 2019.
  6. Sigrid Rulitz: KL Sozialstipendium. Abgerufen am 23. Mai 2022.
  7. Sigrid Rulitz: KL Leistungsstipendium. Abgerufen am 23. Mai 2022.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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