Karl Gruber (Politiker, 1909)

Karl Gruber (* 3. Mai 1909 in Innsbruck; † 1. Februar 1995 ebenda) war ein österreichischer Politiker und Diplomat.

Leben

Karl Gruber wurde als dritter Sohn von Maria und Peter Gruber in Innsbruck geboren. Seine Familie war politisch stark im sozialdemokratischen Lager engagiert; seine Mutter in der sozialdemokratischen Frauenbewegung, sein Vater in der Eisenbahnergewerkschaft. Auch Grubers politische Karriere begann in sozialistischen Organisationen wie den Roten Falken und der sozialistischen Jugend.

Nach dem Besuch der Gewerbeschule studierte Gruber Elektrotechnik und später Rechtswissenschaften in Wien. Während seiner Studienzeit war er unter anderem bei der österreichischen Post tätig. In seine Wiener Studienzeit fiel auch der Wechsel ins christlich-soziale Lager. Seit 1935 war er Mitglied der katholischen Studentenverbindung KÖStV Austria Wien.[1]

Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 entging Gruber einer Verhaftung durch die Gestapo und konnte nach Berlin fliehen, wo er während des Zweiten Weltkriegs als ausgebildeter Elektroingenieur in einem Labor der Rüstungsindustrie (zuerst bei AEG, später bei Telefunken) arbeitete. Bereits während des Kriegs war Gruber in Widerstandszellen in Deutschland aktiv, leitete in Berlin die Organisation „Rosengarten“, die sich in enger Kooperation mit der österreichischen Gruppe O5 sowie deutschen Organisationen wie dem Kreisauer Kreis befand. Eines seiner Hauptanliegen galt dem Knüpfen von Kontakten mit dem alliierten Ausland. Gegen Kriegsende kehrte Gruber nach Österreich zurück, wo er im Frühjahr 1945 die Leitung der Tiroler Widerstandsbewegung übernahm und es ihm gelang, Innsbruck als einzige Stadt Nazi-Deutschlands vor dem Einmarsch der Alliierten von der nationalsozialistischen Herrschaft zu befreien.

Nach der Wiederherstellung der Republik Österreich wurde Gruber 1945 provisorischer Landeshauptmann von Tirol und gründete dort die sogenannte „Österreichische Staatspartei“, die er später in die Österreichische Volkspartei (ÖVP) eingliederte.

Nach den Bundesländerkonferenzen des Jahres 1945 wurde Gruber als Vertreter der westlichen Bundesländer nach Wien, in die Provisorische Staatsregierung unter Karl Renner berufen, wo er vom 26. September an in der Staatskanzlei als Unterstaatssekretär für Äußeres fungierte. Vom 20. Dezember 1945 bis zum 26. November 1953 fungierte er in den Bundesregierungen Figl I, Figl II, Figl III und Raab I als Außenminister im Bundeskanzleramt. In der ersten Zeit seiner Tätigkeit galt sein Hauptinteresse der Lösung der Südtirolfrage. Er erreichte zwar nicht sein Ziel, nämlich die Selbstbestimmung für Südtirol, doch konnte er die Autonomie und weitere andere Vorteile für Südtirol erringen, die am 5. September 1946 im sogenannten Gruber-De-Gasperi-Abkommen festgelegt wurden. Hinsichtlich Deutschlands machte sich Gruber Forderungen des Landes Salzburg nach Abtretung des Berchtesgadener Landes zu eigen. In den weiteren Jahren war Gruber maßgeblich an den Verhandlungen zum Staatsvertrag beteiligt und nahm eine stets pro-amerikanische Position ein.

Aufgrund parteiinterner Konflikte trat Gruber am 26. November 1953 als Außenminister zurück und wurde zunächst zum Botschafter in Washington ernannt, danach in Bern, Bonn und Madrid. Die am 29. Juli 1957 gegründete Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) hielt im Oktober 1957 ihre erste Generalversammlung unter Vorsitz von Gruber in Wien ab und beschloss, ihren ständigen Sitz in Wien zu errichten.[2] Vom 19. April 1966 bis zum 13. Mai 1969 gehörte er der bis 1970 amtierenden Bundesregierung Klaus II, der in der Zweiten Republik bis heute einzigen ÖVP-Alleinregierung, als Staatssekretär im Bundeskanzleramt an.

1986 war Gruber Sonderbotschafter in der Waldheim-Affäre und übernahm bis zu seinem Tod beratende Funktionen bei führenden Politikern.

Gruber war Langzeitpräsident des Lateinamerikanischen Institutes in Wien.

Karl Gruber war verheiratet mit Helga geborene Ahlgrimm.

Seine letzten Lebensjahre verbrachte Karl Gruber weitestgehend in Wien sowie in seinem Haus in Andalusien. Er starb am 1. Februar 1995 in Innsbruck und ist auf dem dortigen Landesfriedhof Mariahilf beigesetzt.[3]

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Karl Gruber (Politiker, 1909) im Biographischen Lexikon (Biolex) des Österreichischen Cartellverbands (ÖCV)
  2. Sigvard Eklund: Statement of the Director General to the 21st Session of the General Conference of the IAEA, in: IAEA Bulletin, 1977, vol. 19, no. 6 (PDF; 748 kB)
  3. knerger.de: Das Grab von Karl Gruber
  4. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
  5. Ehrung österreichischer Freiheitskämpfer. In: Der neue Mahnruf. Zeitschrift für Freiheit, Recht und Demokratie, Heft 11/1977, S. 2 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/dnm
VorgängerAmtNachfolger
Max Löwenthal-Chlumeckyösterreichischer Botschafter in Washington, D.C.
1954–1958
Wilfried Platzer
Erich Filzösterreichischer Gesandter in Madrid
1961–1966
Heinz Standenat
Josef Schönerösterreichischer Botschafter in Deutschland
1966–1966
Rudolf Ender

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.