Kabinett von Epp

Das Kabinett von Epp bildete als kommissarischer Ministerrat vom 10. März bis 12. April 1933 die kommissarische Landesregierung von Bayern.[1]

Das Kabinett von Epp verdrängte die Regierung Held in den Tagen vom 7. März bis 27. März 1933 schrittweise von der Macht. Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 sah eine Mehrheit der NSDAP. In der Folge setzte Reichsinnenminister Frick am 9. März Franz von Epp zum Reichskommissar in Bayern ein ("zur Erhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung"). Epp proklamierte am 16. März, er habe nach dem "Rücktritt" Helds nun mit seiner Kommissariatsregierung alle Regierungsmacht übernommen. Held erklärte am 27. März in der Schweiz die Zustimmung zu seiner Absetzung.[2]

AmtNamePartei
kommissarischer Leiter. ÄußeresFranz von EppNSDAP
Stellvertreter
Inneres
Adolf WagnerNSDAP
JustizHans FrankNSDAP
KultusHans SchemmNSDAP
FinanzenLudwig SiebertNSDAP
zur besonderen VerwendungErnst Röhm
Hermann Esser
NSDAP

Einzelnachweise

  1. Walter Ziegler: Kabinett Held IV, 1932-1933, publiziert am 29. November 2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, abgerufen am 9. Februar 2020.
  2. Winfried Becker: Heinrich Held (1868-1938). Aufstieg und Sturz des bayerischen Parlamentariers und Ministerpräsidenten, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 72 (2009), 807–891.

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