k.k. Ministerium des Innern

k.k. Ministerium des Innern
Ehemalige Behörde
Staatliche Ebenedem Kaiser von Österreich unmittelbar nachgeordnet
Stellung der Behördeoberste Behörde des Innern ab 1867 nur für die die österreichischen Länder
Bestehen1848–30. Oktober 1918
HauptsitzWien 1., Böhmische Hofkanzlei am Judenplatz

Das k.k. Ministerium des Innern in Wien bestand von 1848 bis 1918, bis 1867 im Kaisertum Österreich, von 1867 an in Cisleithanien, dem westlichen Teil Österreich-Ungarns.

Geschichte

Die 1749 verfügte Eingliederung der bisherigen Böhmischen und Österreichischen Hofkanzlei in das neugeschaffene Directorium in publicis et cameralibus war einer von mehreren Versuchen, die Verwaltung der habsburgischen Lande zu reformieren. Im revolutionären Umfeld der Jahre 1848/49 erfolgte die Umstellung vom Kameral- zum Monisterialsystem.

Im Kaisertum Österreich, von 1867 an in Cisleithanien, dem westlichen Teil Österreich-Ungarns, bestand von daher 1848 bis 1918 das k.k. Ministerium des Innern. Es wurde in Nachfolge der Hofkanzlei gegründet. Erster Ressortchef war, eine Woche nach dem Sturz Metternichs in der Revolution von Kaiser Ferdinand I. am 20. März 1848 ernannt, Franz von Pillersdorf.[1] Die Minister wurden vom Kaiser ohne Mitwirkung parlamentarischer Gremien ernannt und enthoben. Pillersdorf folgte im November 1848 Franz Seraph von Stadion als Innenminister. Im Juli 1849 musste Stadion das Innenministerium an Alexander Freiherr von Bach abtreten. Unter Bach wurde am 8. Juni 1849 nach einer kaiserlichen Entschließung die k.k. Gendarmerie gegründet. Feldmarschallleutnant Johann Franz Kempten Freiherr von Fichtenstamm wurde per Handschreiben des Kaisers zum ersten Gendarmerie-Generalinspektor ernannt. Das Strafgesetzbuch wurde 1852 neu kodifiziert. 1860 wurde das Innenministerium des Innern mit Justiz- und Unterrichtsministerium zum Staatsministerium vereinigt. 1862 traten das Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit sowie das Gesetz zum Schutze des Hausrechts in Kraft.

Der österreichisch-ungarische Ausgleich 1867 unter dem Reichskanzler Friedrich Ferdinand von Beust führte dazu, dass das k.k. Ministerium des Innern nicht mehr für die ungarische Reichshälfte zuständig war, sondern nur noch für die für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder. In der Folge kam es zur Einführung der Staatsgrundgesetzes (Dezemberverfassung) für die cisleithanischen (nicht-ungarischen) Länder der Habsburgermonarchie, in dem u. a. die Rechte der Staatsbürger geregelt waren. Das Staatsgrundgesetz über die Ausübung der Regierungs- und Vollzugsgewalt ging gleichfalls auf Initiative des Verfassungsausschusses zurück und stellte das Pendant zum Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt dar, indem es die Exekutive regelte. Es wurde insbesondere die Unverantwortlichkeit des Monarchen und die Verantwortlichkeit der Minister festgelegt (die näheren Bestimmungen hierzu enthielt ein bereits am 25. Juli 1867 ergangenes Gesetz). Dem Kaiser wurde der Oberbefehl über die bewaffnete Macht belassen; das Verordnungsrecht der Minister wurde geregelt.[2]

Letzter kaiserlicher Innenminister war Edmund Ritter von Gayer, der seine deutschösterreichischen Agenden Anfang November 1918 an den am 30. Oktober 1918 berufenen Staatssekretär des Innern, Heinrich Mataja, übergab und vom abtretenden Kaiser Karl I. am 11. November 1918 formell enthoben wurde.[1]

Aufgaben

Die Aufgaben des Ministeriums des Innern war anfangs recht weitreichend. Es umfasste neben der Inneren Sicherheit und Verwaltung auch die Bereiche der Landwirtschaft, Ernährung und Sozialverwaltung im gesamten Kaisertum Österreich.

1852 wurde das k.k. Ministerium des Innern institutionell geschwächt, da eine dem Kaiser direkt unterstellte eigene Polizeibehörde etabliert wurde. 1860 bis 1867 war das Ministerium des Innern mit Justiz- und Unterrichtsministerium zum Staatsministerium vereinigt worden. Die Kompetenzen des Ministeriums wurden mit der Bildung des Ackerbauministeriums (11. Jänner 1868) reduziert. Am 30. Dezember 1867 wurde zudem das k.k. Ministerium für Landesverteidigung und öffentliche Sicherheit eingesetzt, 1870 wurde dieses in k.k. Ministerium für Landesverteidigung umbenannt. Ab diesem Jahr gingen die Aufgaben der Wahrung der öffentlichen Sicherheit wieder in das Ministerium des Inneren über. Bis 1916 war das Ministerium des Innern auch für die Sozialverwaltung zuständig.[3]

Gebäude

Böhmische Hofkanzlei am Judenplatz in Wien

Die Böhmische Hofkanzlei am Judenplatz war seit der Gründung 1848 Sitz des k.k. Ministerium des Innern.[4]

Das Palais der Böhmischen Hofkanzlei wurde von 1709 bis 1714 nach Plänen von Johann Bernhard Fischer von Erlach errichtet. Matthias Gerl wurde mit der Erweiterung des Palais beauftragt. In den Jahren von 1751 bis 1754 verdoppelte Gerl das Palais nach Westen hin symmetrisch, sodass das Palais in seiner ursprünglichen Hauptfront zur Wipplingerstraße nunmehr zwanzig Achsen mit zwei giebelbekrönten Risaliten aufweist. Durch das Bombardement am 11. Mai 1809 erlitt das Gebäude schwere Schäden. 1822 entfernte man Statuen und Deckengemälde. Weitere Umbauten erfolgten im 19. Jahrhundert. Unter anderem wurde das Innere 1895/1896 von Emil von Förster neu gestaltet und erhielt damals im Wesentlichen sein heutiges Aussehen.

Minister

Der Minister wurde vom Kaiser im Einvernehmen mit dem ebenfalls von ihm ernannten k.k. Ministerpräsidenten ernannt und enthoben.

Einzelnachweise

  1. a b Innenministerium feiert 175-jähriges Bestehen. In: www.bmi.gv.at. Bundesministerium für Inneres, 23. März 2023, abgerufen am 11. April 2025.
  2. RGBl. Nr. 145/1867 (= S. 400).
  3. AT-OeStA/AVA Inneres MdI Ministerium des Innern, 1848-1918 (Bestand). Abgerufen am 11. April 2025.
  4. Richard Perger: Art. Hofkanzlei, Böhmische. In: Historisches Lexikon Wien, Bd. 3, S. 231.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Imperial Coat of Arms of Austria.svg
Autor/Urheber: Sodacan, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Imperial Coat of Arms of Austria used in 1915
Wien - ehemalige Böhmische Hofkanzlei.JPG
Autor/Urheber: C.Stadler/Bwag, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Südwestecke der ehemaligen Böhmischen Hofkanzlei im 1. Wiener Gemeindebezirk Innere Stadt und davor das Lessing-Denkmal.
Das Gebäude zwischen dem Judenplatz und der Wipplinger Straße wurde von 1708/09 bis 1714 nach einem Entwurf von Johann Bernhard Fischer von Erlach erbaut und von 1751 bis 1754 von Mathias Gerl erweitert. Aktuell (2018) beherbergt es den Verwaltungsgerichtshof.