Julius Rinck von Starck

Julius Rinck Freiherr von Starck

Philipp Gustav August Julius Rinck Freiherr von Starck (* 19. Dezember 1825 in Darmstadt; † 16. September 1910 ebenda[1]) war ein deutscher Politiker und Präsident des Gesamtministeriums des Regierung des Großherzogtums Hessen.

Familie

Julius Rinck wurde als Sohn von Karl Ernst August Rinck Freiherr von Starck (1796–1875), Oberkonsistorialpräsident und Abgeordneter, und seiner Ehefrau Karoline Sophie Elisabeth von Müller (1801–1875) in Darmstadt geboren.

Julius Rinck heiratete 1851 Marie Sophie Wilhelmine Faber (1829–1900). Aus der Ehe gingen hervor:

Karriere

Julius Rinck studierte ab dem Wintersemester 1842/43 Rechtswissenschaft an der Hessischen Ludwigs-Universität und wurde im Corps Teutonia Gießen aktiv.[2] Als Inaktiver wechselte er an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Anschließend war er Akzessist am Hofgericht Darmstadt. Ab 1850 war er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Gießen und anschließend in Darmstadt tätig. Von dort wechselte er in die Verwaltung und wurde 1853 Assessor beim Kreis Mainz, 1857 beim Kreis Schotten und 1859 bis 1870 beim Kreis Offenbach.[3] Zumindest in den letzten beiden Verwendungen war er Kreisrat.[Anm. 1] 1868 wurde er in den Staatsrat des Großherzogtums Hessen berufen und auch Mitglied der Kriegslastenkommission. Seit 1870 amtierte er als Landrat des Kreises Gießen. Diese Stelle war in Personalunion mit dem Amt des Direktors der Provinz Oberhessen verbunden.[4]

1871 wechselte er als Ministerialrat in das Ministerium des Innern, wo er ein Jahr später Ministerialdirektor (Minister) wurde und 1875 den Titel „Präsident“ erhielt. 1876 wurde er zum Präsidenten des Gesamtministeriums (Ministerpräsident) berufen. Zugleich nahm er damit die verbliebenen Aufgaben des 1874 aufgelösten Außenministeriums[5] wahr, war Vertreter beim Bundesrat und zuständig für die Angelegenheiten des Großherzoglichen Hauses.[6]

In den Debatten im Hessischen Landtag um die beabsichtigte Schließung der TH Darmstadt nach 1876 und 1881/1882 trat er zusammen mit Oberbürgermeister Albrecht Ohly und Otto Wolfskehl, dem Vorsitzenden des Finanzausschusses, sowie den Verantwortlichen der TH selbst für den Erhalt der Hochschule ein.

1879 übernahm er auch das Ministerium des Innern und der Justiz (in Nachfolge von Georg Kempf). Am 30. April 1884 amtierte Julius Rinck als Standesbeamter bei der zweiten Eheschließung von Großherzog Ludwig IV. mit der unstandesgemäßen Alexandrine von Hutten-Czapska. Die Ehe musste aufgrund der Intervention der Ex-Schwiegermutter des Großherzogs, Königin Victoria von Großbritannien, sofort wieder annulliert werden. Knapp einen Monat später trat Julius Rinck in den Ruhestand und wurde zugleich vom Großherzog zum Mitglied der Ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen auf Lebenszeit ernannt[7], deren 25. bis 31. Landtag er angehörte. 1902 verzichtete er auf das Mandat und zog sich in das Privatleben zurück. Er starb 1910 im Alter von fast 85 Jahren.

Ehrungen

Literatur

  • Klaus-Dieter Rack, Bernd Vielsmeier: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biografische Nachweise für die Erste und Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen 1820–1918 und den Landtag des Volksstaats Hessen 1919–1933 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 19 = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission. NF Bd. 29). Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-88443-052-1, Nr. 856.
  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 366.
  • Thomas Euler und Sabine Raßner: 200 Jahre Landkreis Gießen und 75 Jahre Kreistag. Hg.: Landkreis Gießen in Kooperation mit dem Oberhessischen Geschichtsverein Gießen. Gießen, 2021. ISBN 978-3-935623-50-6, S. 75.

Weblinks

Anmerkungen

  1. Die Ernennung zum „Rat“ scheint nicht überliefert, ist aber höchst wahrscheinlich, da das bei Kreisräten nach einigen Jahren üblich war und die anschließende Berufung in den Staatsrat als Assessor undenkbar.

Einzelnachweise

  1. Lagis (Weblinks).
  2. Kösener Corpslisten 1960, 38, 77
  3. Arcinsys; Lagis (Weblinks).
  4. Arcinsys (Weblinks).
  5. § 8 Verordnung die Organisation der obersten Staatsbehörden betreffend vom 22 August 1874. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 42 vom 1. September 1874, S. 487–491 (490).
  6. Arcinsys; Lagis (Weblinks).
  7. Arcinsys; Lagis (Weblinks).
  8. Arcinsys (Weblinks).
  9. Arcinsys (Weblinks).
  10. Arcinsys (Weblinks).
  11. Arcinsys (Weblinks).
  12. Lagis (Weblinks).
  13. Arcinsys; Lagis (Weblinks).
  14. Arcinsys; Lagis (Weblinks).
  15. Arcinsys (Weblinks).
  16. Arcinsys (Weblinks).
  17. Arcinsys (Weblinks).

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