Jugend

Jugendliche in Moskau 2013

Unter Jugend versteht man die Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsensein. Wegen ihrer Länge wird die Lebensphase Jugend auch oft in Abschnitte untergliedert. Der erste Abschnitt bis zum Alter von 18 Jahren wird als Adoleszenz bezeichnet, wobei bei juristischen Auseinandersetzungen das Jugendrecht zum Tragen kommt. Der englische Begriff Teenager bezieht sich im gleichen Sinn auf den Bereich der englischen Zählwörter, die auf -teen enden: Thirteen, fourteen usw., also den Bereich von 13 bis 19 Jahren. Der Abschnitt nach dem 18. Lebensjahr wird oft als Postadoleszenz bezeichnet.

Zum Begriff

Begriffsentstehung

Der Begriff Jugend ist historisch gesehen relativ jung und wurde erst um 1800 häufiger verwandt. Der Begriff des Jugendlichen war dabei ursprünglich ambivalent besetzt (Jugend ist Trunkenheit ohne Wein) und diente auch zur Distanzierung von einer Personengruppe, die als gefährdet definiert wurde. Der Begriff bezeichnete dann beispielsweise in der Jugendhilfe der 1880er Jahre eine männliche Person aus der Arbeiterklasse zwischen 13 und 18 Jahren, der Tendenzen zur Verwahrlosung, Kriminalität und eine Empfänglichkeit für sozialistische Ideen unterstellt wurden. Erst nach 1900, im Zuge der Jugendbewegung, wurde die eher negative Konnotation des Begriffs (Jugend als Gefährdung und Unreife) durch ein positives Bild ersetzt. Im Rahmen nationalistischer Strömungen entstand nach dem Ersten Weltkrieg ein politischer Jugendmythos: Jugend als Motor der Geschichte (Wer die Jugend hat, hat die Zukunft). Das erste negative Jugendbild in der Industriegesellschaft wirkte jedoch latent weiter und ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche wieder aktualisierbar, wie die Diskussion um Jugendgewalt und Jugendkriminalität in den 1990er Jahren zeigte: Jugend(liche) als Gefährdung und Bedrohung.

Definitionen der „Jugend“

Jugend kann auf verschiedene Arten betrachtet werden, zum einen bezeichnet der Begriff eine Phase im Leben eines Individuums und zum anderen wird damit eine eigenständige Gruppe von Menschen erfasst. Je nach Auffassung kann man zur Eingrenzung der Lebensphase heute bestimmte Alterswerte oder aber eine Definition anhand von qualitativen Merkmalen vornehmen. Gemäß dieser zweiten Möglichkeit wird als Beginn der Jugendphase meistens die körperliche Geschlechtsreife gewählt, als Ende das Erreichen von finanzieller und emotionaler Autonomie. Um diese „Statuspassage“ zu durchlaufen, sind eine Reihe von Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, die Hurrelmann und Quenzel als „bilden und qualifizieren“, „ablösen und neu binden“, „konsumieren und regenerieren“ und „Wertorientierung und Partizipation“ bezeichnen.

Es existieren verschiedene Definitionen nach Alter:

  • Rechtliche Definitionen:
    • Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14 (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab 15), aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Ein Jugendlicher gehört zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen, zu denen ebenfalls die jüngere Personengruppe der Kinder gehört (mit Ausnahmen, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“) und die ältere Personengruppe der jungen Volljährigen („wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“). Heranwachsender ist nach dem Jugendgerichtsgesetz jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.
    • Das österreichische Jugendschutzrecht ist Ländersache, und der Begriff des Jugendlichen ist durchaus unterschiedlich verankert. Während die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche ansprechen, kennt das Gesetz Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Ausdruck junge Menschen – den Begriff Kind gibt es in diesen vier Bundesländern nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, wie auch vom Bundesrecht, das bei Minderjährigen prinzipiell Mündigkeit und Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr sieht, setzt das Jugendschutzgesetz Salzburgs Jugendliche für Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an, und spricht davor von Kind. Außerdem gelten – außer in Salzburg und Tirol – Zivil- und Wehrdiener, außerdem zusätzlich in Vorarlberg auch Verheiratete, jeweils unter 18 Jahren als rechtlich Erwachsene.[1]
  • Politische Definitionen:
    • Die UN-Generalversammlung definiert Personen, die älter als 14 Jahre und jünger als 25 Jahre alt sind, als Jugendliche.[2] In dieser Kategorie soll aber zwischen den Teenagern (13 bis 19) und den jungen Erwachsenen (20–24) unterschieden werden, da die Probleme auf soziologischer, psychologischer und gesundheitlicher Ebene stark differieren. Diese Definition wurde für das Internationale Jahr der Jugend gemacht, das 1985 abgehalten wurde. Ferner bezeichnen die Vereinten Nationen Menschen zwischen zehn und 24 Jahren als ‚junge Menschen‘.
    • Dessen ungeachtet gilt in der UN-Konvention für die Rechte der Kinder das Wort ‚Kind‘ auch für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, „soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“ (Art. 1)
  • Wissenschaftliche Definitionen:
    • In den „Shell-Jugendstudien“ (zuletzt „Jugend 2019“) gehen die beteiligten Wissenschaftler bei ihren Untersuchungen von der Personengruppe (den Kohorten) der 12- bis 25-Jährigen aus. Auch die meisten anderen wissenschaftlichen Studien sehen den Beginn der Jugend mit dem Eintreten der Pubertät und das Ende mit der Übernahme einer autonomen beruflichen und gesellschaftlichen Verantwortungsrolle (siehe die Analyse bei Hurrelmann und Quenzel).
Deutsche Altersdefinitionen bis zum 30. Geburtstag
Begriff01234567891011121314151617181920212223242526272829
Säuglingjanein
Kleinkindteilsjateilsteilsnein
Kindjateilsteilsnein
Kindheitneinfrühemittlerespätenein
Schulkindneinjateilsnein
Jugend (Shell)neinjanein
Jugend (UN)neinteilsjateilsteilsnein
jugendlichneinjateilsnein
Teenagerneinjanein
Schutzalterjateilsteilsnein
minderjährigjanein
Kindergeldjateilsteilsehemalsnein
jungteilsjateilsteilsnein
geschäftsfähigneinteilsteilsteilsteilsja
religionsmündigneinteilsteilsja
strafmündigneinehemalsteilsjavoll
sexualmündigneinteilsteilsjavoll
Alkoholneinteils[3]teilsja
volljährigneinja, junger Volljährigerja
heranwachsendneinjanein
FSK/USK06121618

Anteil der Jugendlichen

Alle Statistiken der UNO über Jugendliche basieren auf obengenannter Definition (15–25). Laut aktuellen Schätzungen waren 1995 18 % (oder 1 Milliarde) der Weltbevölkerung Jugendliche, wovon 85 % in Entwicklungsländern leben. Die UNO hat den 12. August zum „Tag der Jugend“ ernannt.

Jugend als Lebensabschnitt

In die Jugendzeit fallen die Pubertät, das Ende der Schulzeit, der Beginn der Berufsausbildung, die Abnabelung vom Elternhaus und die Identitätsfindung. Deswegen wird die Jugendzeit sowohl vom Jugendlichen, der sie durchlebt, als auch von den Eltern als nicht ganz einfach angesehen. So ist sie auch Gegenstand zumal der Dichtung von Volks- und Studentenliedern bis hin zu einer eigenen Jugend-Literatur.

Geschichte

Jugend und Kindheit sind historisch gewachsene Begriffe, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Gesellschaftsform gesehen werden müssen. So gab es noch im 17. Jahrhundert in vielen Ständen und vergleichbaren Gruppierungen jenseits der Säuglingszeit weder eine ausgeprägte Kindheit in unserem Sinn noch eine Jugend. Jedoch hatte sich im Adel und dann im Bürgertum das Muster des Jünglings bzw. der Jungfrau herausgebildet, im geistlichen Stand der Novize.

(c) Bundesarchiv, Bild 146-1983-020-10A / CC-BY-SA 3.0
Musizierende Wandervögel unterwegs. Undatierte Photographie

Jugend als eigene Lebensphase ist dann ein Produkt der Modernisierung: Erst seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde Jugend als eigenständige Gruppierung mit spezifischen gemeinsamen Merkmalen zu einem gesellschaftlichen Thema und bald auch zu einem Handlungsfeld der Politik.[4] In vormodernen, agrarisch strukturierten Gesellschaften mit wenig ausgeprägter Arbeitsteilung wurden die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen von der Elterngeneration vermittelt. Durch die zunehmende Industrialisierung und Technisierung reichte dies aber nicht mehr aus. Vielmehr sollten die Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Schule und der Berufsausbildung erworben werden. Dies bedeutete aber eine längere Freistellung der nachwachsenden Generation vom Arbeitsleben. Diesen Zuwachs an Freizeit nutzten die Jugendlichen zur Ausbildung einer eigenen Jugendkultur. Tonangebend waren hier zunächst Jugendliche mit einem bürgerlichen Hintergrund, die sich auf Fahrten und Wanderungen durch die Natur, wie sie der 1896 gegründete Wandervogel populär machte, Distinktion vom Erwachsenenleben fanden. An diese Formen knüpften bald auch Arbeiterjugendliche an. Dieses vordergründig touristische Verhalten der Jugendlichen wurde gesellschafts- und kulturkritisch aufgeladen. Nach dem Ersten Weltkrieg entwickelte sich in Deutschland eine breit gefächerte Szene von an selbstorganisierten Fahrten teilnehmenden Jugendlichen, die in so genannten Bünden organisiert waren, die Bündische Jugend. Hier fanden seit den 1920er Jahren die sich als betont junge Bewegung gerierenden Nationalsozialisten und namentlich die Hitlerjugend Anknüpfungsmöglichkeiten, die die Symbolsprache und die Gemeinschaftsformen der bündischen Jugend übernahm und monopolisierte.

„Jugend“ als Chiffre für Dynamik, Neuerung und den Willen, verkrustete oder entfremdete Formen der Kultur zu überwinden, wurde schon früh auch von der älteren Generation genutzt, so etwa in der 1896 gegründeten Kulturzeitschrift Jugend, die dem Jugendstil ihren Namen gab. Jugend und Jugendlichkeit wurde zu einem eigenen Wert – ganz im Gegensatz zu den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg, als Berufsanfänger in ihren Zwanzigern, wie Stefan Zweig beschreibt, in ihrem Habitus und in Kleidung und Haartracht versuchten, möglichst erwachsen, gesetzt und erfahren zu erscheinen.[5] Der so entstehende Jugendmythos wurde bereits in den 1930er Jahren von José Ortega y Gasset kritisiert („Ein Geist allgemeiner Hanswursterei weht durch Europa“). Wegen dieser herausgehobenen Bedeutung der Jugend hat man das 20. Jahrhundert als das „Jahrhundert der Jugend“ bezeichnet.[6]

Ab den 1960er Jahren entwickelte sich Jugend dann als Folge der Bildungsexpansion, veränderter elterlicher Erziehungsziele, einer zunehmenden kulturellen Autonomie der Jugendlichen und dem Wirken einer jugendspezifischen Konsum- und Unterhaltungsindustrie zu einer relativ eigenständigen Lebensphase (siehe auch 68er-Bewegung). Seit den 1970er Jahren versuchten zunehmend ältere Jahrgänge, jugendliche Moden und Lebensstile (Spontaneität) zu imitieren. Die Jugendlichkeit der Haut und ein junges Aussehen hoffe man durch Kosmetik- und andere Lifestyle-Produkte zu erlangen.

Siehe auch

Literatur

Sachbücher

  • Kurt Möller: Generation Sex? Jugend zwischen Romantik, Rotlicht und Hardcore-Porno. Tilsner, 2001, ISBN 3-936068-08-9.
  • Raoul Vaneigem: Handbuch der Lebenskunst für die jungen Generationen. Association, Hamburg 1977, ISBN 3-88032-054-3.
  • Erik H. Erikson: Jugend und Krise. 4. Auflage, Klett-Cotta, Stuttgart 1998, ISBN 3-608-91925-2.
  • Paul Willis: Learning to labour. How working class kids get working class jobs. Saxon House 1977 (dt.: Spaß am Widerstand: Gegenkultur in der Arbeiterschule. Syndikat, Frankfurt am Main 1979).
  • Frank Trommler: Mission ohne Ziel. Über den Kult der Jugend im modernen Deutschland. In: Thomas Koebner, Rolf-Peter Janz, Frank Trommler: Mit uns zieht die neue Zeit. Der Mythos Jugend. Frankfurt am Main 1985, S. 14–49.
  • Klaus Hurrelmann, Gudrun Quenzel: Lebensphase Jugend. Beltz Juventa, Weinheim 2013, ISBN 978-3-7799-2606-1.
  • Karin Flaake, Vera King: Weibliche Adoleszenz. Campus, Frankfurt/M. 1992 (5. Auflage, Beltz 2013).
  • Manfred Günther: Fast alles, was Jugendlichen Recht ist; Berlin 2003, ISBN 3-924041-23-7. Alles was jungen Menschen Recht ist; Berlin 2019, ISBN 3-924041-23-7.
  • Jürgen Raithel: Stilisierung des Geschlechts Jugendlicher. Juventa 2005.
  • Jürgen Reulecke: Bürgerliche Sozialreformer und Arbeiterjugend im Kaiserreich. In: Archiv für Sozialgeschichte. XXII. Band. Bonn 1982, S. 299–329.
  • Lutz Roth: Die Erfindung des Jugendlichen. Weinheim 1983.
  • Shell Deutschland (Hrsg.): Jugend 2015. 17. Shell Jugendstudie Fischer Taschenbuch, Frankfurt, ISBN 978-3-596-03401-7.
  • August Aichhorn: Verwahrloste Jugend: Die Psychoanalyse in der Fürsorgeerziehung. 10 Vorträge zur ersten Einführung. Internationaler Psychoanalytischer Verlag, Wien 1925; 11. Auflage: Huber, Bern 2005, ISBN 3-456-84260-0.
  • Benno Hafeneger: Jugendbilder. Zwischen Hoffnung, Kontrolle und Erziehung. Leske + Budrich, Opladen 1995, ISBN 3-8100-1493-1.
  • Leopold Rosenmayr: Jugendbewegung und Jugendforschung. In: Walter Rüegg (Hrsg.): Kulturkritik und Jugendkult. Frankfurt am Main 1974, S. 61–85.
  • Jürgen Raithel: Risikoverhaltensweisen Jugendlicher, Formen, Erklärungen und Prävention. Leske + Budrich, Opladen 2004, ISBN 3-8100-2849-5; Jugendliches Risikoverhalten : eine Einführung. VS, Verl. für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14366-2.
  • Vera King: Die Entstehung des Neuen in der Adoleszenz. Individuation, Generativität und Geschlecht in modernisierten Gesellschaften, 2013 (1. Auflage 2002).
  • Jörg Otto Meier: Eigentlich sind wir gut drauf. Jugendliche über Heute und Morgen, Leben und Liebe, Lust und Frust. Rowohlt, Reinbek 1999, ISBN 3-499-60777-8.
  • Ursula Boos-Nünning, Yasemin Karakasoglu: Viele Welten leben: zur Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund. Waxmann, Münster [u. a.] 2005.

Belletristik

Filme

Weblinks

Commons: Youth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiquote: Jugend – Zitate
Wiktionary: Jugend – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Für wen gelten die Jugendschutzgesetze? In: Startseite (Jugendliche) >> Rechte und Demokratie >> Jugendrechte >> Jugendschutz in den Bundesländern. HELP.gv.at, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 14. Juli 2008, abgerufen am 16. Dezember 2008.
  2. The United Nations Programme on Youth. (PDF) Abgerufen am 3. November 2017.
  3. Bier oder Wein in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person
  4. Winfried Speitkamp: Jugend in der Neuzeit. Deutschland vom 16. bis zum 20. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-01374-4, S. 118 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Stefan Zweig: Die Welt von Gestern. München 1997, S. 40 f.
  6. Uwe Sander: 100 Jahre Jugend in Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte B 19-20/2000, abgerufen am 26. April 2011.

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