Kokkai

Kokkai
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Basisdaten
Sitz:Kokkai gijidō, Nagatachō, Chiyoda-ku, Tōkyō-to
Abgeordnete:713 [465 im Shūgiin und 248 im Sangiin]
Aktuelle Legislaturperiode
Vorsitz:Präsident (gichō) des Shūgiin Fukushirō Nukaga (fraktionslos, LDP)

Präsident (gichō) des Sangiin Hidehisa Otsuji (fraktionslos, LDP)
Website
House of Councillors – Official Website (English)
House of Representatives – Official Website (English)
Parlamentsgebäude
Parlamentsgebäude
Plenarsaal des Oberhauses
Plenarsaal des Unterhauses

Kokkai (jap. 国会 ‚Parlament‘, ‚Nationalversammlung‘, engl. National Diet, ‚Nationaltag‘) ist das aus zwei Kammern bestehende japanische Parlament. Das nationale Parlamentsgebäude (国会議事堂Kokkai-gijidō) steht in Nagatachō, Chiyoda, Tokio. Nach der Verfassung von 1947 ist das Parlament „höchstes Organ der Staatsgewalt“ und im Unterschied zum Vorgänger, dem Reichstag (teikoku gikai; engl. Imperial Diet), alleiniger Gesetzgeber. Umgangssprachlich bezeichnet Kokkai oft das Parlament in Kontinuität seit 1890.

Zusammensetzung und Aufgaben

Das Parlament besteht aus zwei gewählten Häusern:

  • Das Shūgiin (Abgeordneten- oder Repräsentantenhaus) ist das Unterhaus und hat 465 Mitglieder, gewählt für eine im bisher seltenen Maximalfall vierjährige Amtsperiode.
  • Das Sangiin (Rätehaus) ist das Oberhaus und hat 248 Mitglieder, deren Amtszeit sechs Jahre läuft. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Abgeordneten neu gewählt.

Der Premierminister muss ein Mitglied des Kokkai sein und ist oft der Führer der größten Partei im Shūgiin. Allerdings wurden manche Premierminister an der Spitze von Minderheitsregierungen oder aus kleinen Partnern einer Regierungskoalition gewählt. Auch die meisten übrigen Mitglieder des Kabinetts müssen nach der Verfassung Abgeordnete sein. Der Premierminister kann dem Tennō jederzeit auftragen, das Shūgiin aufzulösen und vorzeitige Neuwahlen zu veranlassen. Von diesem Recht haben die Premierminister der Nachkriegszeit mit einer Ausnahme (1976) immer Gebrauch gemacht, viermal führten Misstrauensvoten zu vorzeitigen Neuwahlen. Das Sangiin oder das Parlament als solches können nicht aufgelöst werden.

Im Gesetzgebungsverfahren gilt prinzipiell, dass beide Kammern einem Gesetzentwurf zustimmen müssen, allerdings kann das Shūgiin das Sangiin in einigen wichtigen Fragen überstimmen.

Beziehungen zwischen beiden Kammern

Fassen die beiden Kammern verschiedene Beschlüsse über einen Gesetzentwurf, die Wahl des Premierministers, die Ratifizierung eines internationalen Vertrages, den Haushalt oder einen Verfassungsänderungsvorschlag, so kann (bzw. abhängig vom Gegenstand: muss) ein paritätisch besetzter Vermittlungsausschuss (両院協議会, ryōin kyōgikai) einberufen werden, der versuchen kann, einen Kompromiss zu erarbeiten.[1][2]

Anders als bei den weitgehend gleichberechtigten beiden Kammern des Reichstags hat das Shūgiin unter der Nachkriegsverfassung aber in wichtigen Fragen ein Übergewicht und kann das Sangiin überstimmen: bei der Wahl des Premierministers, der Ratifizierung von internationalen Verträgen und beim Haushalt automatisch mit einfacher Mehrheit, bei sonstiger Gesetzgebung (einschließlich wichtiger haushaltsbezogener Gesetze) gegebenenfalls durch erneute Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit. Von der Zustimmung des Parlaments abhängige Personalnominierungen der Regierung (z. B. Zentralbankgouverneur, Mitglieder der Öffentlichen Sicherheitskommission) und Verfassungsänderungsvorschläge (im Falle der Annahme durch Zweidrittelmehrheiten in beiden Kammern folgt Referendum nach Artikel 96 der Verfassung) bedürfen in jedem Fall der Zustimmung beider Kammern.

Während der LDP-Dominanz der 1950er bis 1980er Jahre kontrollierte die Regierungspartei in der Regel beide Kammern – wenn auch numerisch zeitweise nur mit Hilfe von parteilosen Abgeordneten und ab 1983 erstmals eines Koalitionspartners. Eine klare Oppositionsmehrheit im Oberhaus gegen sich hatte die Regierung zum ersten Mal nach der Sangiin-Wahl 1989. Die Situation, dass die beiden Kammern von verschiedenen Mehrheiten kontrolliert werden bezeichnet man als nejire Kokkai („verdrehtes Parlament“). Dazu kam es seither wiederholt, zuletzt zwischen 2010 und 2013.

Sitzungsperioden

Die jährliche reguläre Sitzungsperiode des Kokkai (常会, jōkai, oft 通常国会, tsūjō kokkai, „reguläres Parlament“) beginnt seit den 1990er Jahren im Januar und beträgt regulär 150 Tage, kann aber einmalig verlängert werden. In der Sommerpause und im Herbst können vom Kabinett oder einem Viertel der Abgeordneten außerordentliche Sitzungen (臨時会, rinjikai, oft auch rinji Kokkai, „außerordentliches Parlament“) einberufen werden, deren Länge zwischen beiden Kammern beschlossen wird und die zweimal verlängert werden können. Nach Sangiin-Wahlen oder nach Shūgiin-Wahlen nach einer vollen vierjährigen Amtszeit (bisher nur 1976) kommen ebenfalls außerordentliche Sitzungen zusammen. Nach Auflösung und Neuwahlen des Shūgiin tritt eine Sondersitzung (特別会, tokubetsukai, oft auch tokubetsu Kokkai, „Sonderparlament“) zusammen, zu deren Beginn in der Regel Präsident und Vizepräsident des Shūgiin und Premierminister gewählt werden. Auch diese kann zweimal verlängert werden.[3] Ist das Shūgiin aufgelöst, kann das Kokkai nicht einberufen werden; in dringenden Fällen kann das Kabinett eine Dringlichkeitssitzung (緊急集会, kinkyū shūkai) des Sangiin einberufen, um wichtige Beschlüsse zu fassen. Das geschah bisher zweimal: 1952, um Mitglieder der Zentralen Wahlaufsichtskommission zu bestimmen und 1953, um einen provisorischen Haushalt und einige Gesetzentwürfe zu beschließen. Von einer derartigen Dringlichkeitssitzung des Sangiin gefasste Beschlüsse müssen vom Shūgiin bestätigt werden, sobald das gesamte Parlament wieder zusammenkommt, andernfalls werden sie unwirksam.[4]

Liste (nur 21. Jahrhundert)

Legende Sitzungsart:

  • R: reguläre Sitzung
  • S: Sondersitzung
  • A: außerordentliche Sitzung
Sitzungsperioden[5] im 21. Jahrhundert
KokkaiArtEröffnungSchlussLänge in Tagen
(ursprünglich angesetzt+­Verlängerung[en])
Besonderheiten, Anmerkungen
151.R31. Jan. 200129. Juni 2001150Rücktritt des Kabinetts, Premierministerwahl
152.A7. Aug. 200110. Aug. 20014nach 19. Sangiin-Wahl
153.A27. Sep. 20017. Dez. 200172
154.R21. Jan. 200231. Juli 2002192 (150+42)
155.A18. Okt. 200213. Dez. 200257
156.R20. Jan. 200328. Juli 2003190 (150+40)
157.A26. Sep. 200310. Okt. 200315 (36)durch Auflösung des Shūgiin beendet
158.S19. Nov. 200327. Nov. 20039nach 43. Shūgiin-Wahl (impliziert PM-Wahl)
159.R19. Jan. 200416. Juni 2004150
160.A30. Juli 20046. Aug. 20048nach 20. Sangiin-Wahl
161.A12. Okt. 20043. Dez. 200453
162.R21. Jan. 20058. Aug. 2005200 (150+55)sog. 郵政国会yūsei Kokkai, „Postparlament“ mit LDP-Rebellion gegen die Postprivatisierung, durch Shūgiin-Auflösung beendet
163.S21. Sep. 20051. Nov. 200542nach 44. Shūgiin-Wahl (→PM-Wahl)
164.R20. Jan. 200618. Juni 2006150
165.A26. Sep. 200619. Dez. 200685 (81+4)Rücktritt des Kabinetts, PM-Wahl
166.R25. Jan. 20075. Juli 2007162 (150+12)
167.A7. Aug. 200710. Aug. 20074nach 21. Sangiin-Wahl, als Ergebnis Nejire Kokkai („verdrehtes Parlament“=verschiedene Mehrheiten in den Kammern)
168.A10. Sep. 200715. Jan. 2008128 (62+66)Rücktritt des Kabinetts, PM-Wahl
169.R18. Jan. 200821. Juni 2008156 (150+6)
170.A24. Sep. 200825. Dez. 200893 (68+25)Rücktritt des Kabinetts, PM-Wahl
171.R5. Jan. 200921. Juli 2009198 (150+55)durch Auflösung des Shūgiin beendet
172.S16. Sep. 200919. Sep. 20094nach 45. Shūgiin-Wahl (→PM-Wahl)
173.A26. Okt. 20094. Dez. 200940 (36+4)
174.R18. Jan. 201016. Juni 2010150DPJ-Fraktionen erreichen durch Beitritte einmalig absolute Mehrheiten in beiden Kammern, Rücktritt des Kabinetts, PM-Wahl
175.A30. Juli 20106. Aug. 20108nach 22. Sangiin-Wahlnejire
176.A1. Okt. 20103. Dez. 201064
177.R24. Jan. 201131. Aug. 2011220 (150+70)Rücktritt des Kabinetts, PM-Wahl
178.A13. Sep. 201130. Sep. 201118 (4+14)
179.A20. Okt. 20119. Dez. 201151
180.R24. Jan. 20128. Sep. 2012229 (150+79)
181.A29. Okt. 201216. Nov. 201219 (33)durch Auflösung des Shūgiin beendet
182.S26. Dez. 201228. Dez. 20123nach 46. Shūgiin-Wahl (→PM-Wahl), nejire
183.R28. Jan. 201326. Juni 2013150
184.A2. Aug. 20137. Aug. 20136nach 23. Sangiin-Wahl
185.A15. Okt. 20138. Dez. 201355 (53+2)
186.R24. Jan. 201422. Juni 2014150
187.A29. Sep. 201421. Nov. 201454 (63)durch Auflösung des Shūgiin beendet
188.S24. Dez. 201426. Dez. 20143nach 47. Shūgiin-Wahl (→PM-Wahl)
189.R26. Jan. 201527. Sep. 2015245 (150+95)
190.R4. Jan. 20161. Juni 2016150sonst übliche außerordentliche Sitzung im Herbst war 2015 ausgefallen
191.A1. Aug. 20163. Aug. 20163nach 24. Sangiin-Wahl, anschließend durch Beitritt erstmals seit 1989 absolute LDP-Mehrheiten in beiden Kammern
192.A26. Sep. 201617. Dez. 201683 (66+17)
193.R20. Jan. 201718. Juni 2017150
194.A28. Sep. 201728. Sep. 20171nur für die Auflösung des Shūgiin einberufen
195.S1. Nov. 20179. Dez. 201739nach 48. Shūgiin-Wahl (→PM-Wahl)
196.R22. Jan. 201822. Juli 2018182 (150+32)
197.A24. Okt. 201810. Dez. 201848
198.R28. Jan. 201926. Juni 2019150
199.A1. Aug. 20195. Aug. 20195nach 25. Sangiin-Wahl
200.A4. Okt. 20199. Dez. 201967
201.R20. Jan. 202017. Juni 2020150
202.A16. Sep. 202018. Sep. 20203Rücktritt des Kabinetts, PM-Wahl
203.A26. Okt. 20205. Dez. 202041
204.R18. Jan. 202116. Juni 2021150
205.A4. Okt. 202114. Okt. 202111Rücktritt des Kabinetts, PM-Wahl, durch Auflösung des Shūgiin beendet
206.S10. Nov. 202112. Nov. 20213nach 49. Shūgiin-Wahl (→PM-Wahl)
207.A6. Dez. 202121. Dez. 202116
208.R17. Jan. 202215. Juni 2022150
209.A3. Aug. 20225. Aug. 20223nach 26. Sangiin-Wahl
210.A3. Okt. 202210. Dez. 202269
211.R23. Jan. 202321. Juni 2023150
212.A20. Okt. 202313. Dez. 202355
213.R26. Jan. 2024(150)

Aktuelle Mehrheitsverhältnisse

Die Regierungskoalition aus Liberaldemokratischer Partei und Kōmeitō verteidigte bei der Wahl im Oktober 2021 unter leichten Verlusten ihre Mehrheit im Shūgiin, im Sangiin baute sie bei der Wahl im Juli 2022 ihre Mehrheit aus.

Aktuelle Mehrheitsverhältnisse
(Stand: 25. April 2023, 211. Kokkai)
ShūgiinSangiin
Insgesamt 465 Sitze
  • Oppositionsfraktionen, Fraktionslose (ohne Präsident, inkl. Vizepräsident): 169
  • Regierungsfraktionen, Präsident: 296


Insgesamt 248 Sitze
  • Oppositionsfraktionen, Fraktionslose (ohne Präsident, inkl. Vizepräsident): 101
  • Regierungsfraktionen, Präsident: 147


Für eine detaillierte Aufstellung, siehe die beiden Einzelartikel zu den Kammern.

Geschichte

Erstes temporäres Parlamentsgebäude aus Holz

Die Bezeichnung Kokkai wurde schon im 19. Jahrhundert noch vor der Errichtung des Reichstags in den Forderungen der Bürgerrechtsbewegung nach einem gewählten Parlament gebraucht und wird außerhalb von amtlichen Zusammenhängen oft auch für den Reichstag verwendet. Mit der Meiji-Verfassung wurde der Reichstag nach Vorbildern des Preußischen Landtags und des britischen Parlaments eingerichtet und trat erstmals am 29. November 1890 zusammen. Er bildete zusammen mit dem Kaiser die Legislative und bestand neben dem Shūgiin aus dem Kizokuin, dem Herrenhaus. Die Kammern waren weitgehend gleichberechtigt, nur musste der Haushaltsentwurf der Regierung immer zuerst dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorgelegt werden. Mit Inkrafttreten der Nachkriegsverfassung 1947 wurde das Kizokuin durch das gewählte Sangiin ersetzt und an die Stelle des Reichstags trat das Kokkai in heutiger Form.

Das gegenwärtige Parlamentsgebäude, eröffnet 1936 als Reichstagsgebäude, ist – im Unterschied zu den drei provisorischen Vorgängerbauten aus Holz – in Stahlbeton ausgeführt.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Commons: Kokkai – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Sangiin: Beziehungen zwischen beiden Kammern (japanisch)
  2. Gesetze und Vorschriften, die die Beziehungen zwischen beiden Kammern bestimmen: Japanische Verfassung, Kokkai-hō (Englische Übersetzung), Ryōin-kyōgikai kitei, Sangiin kisoku (Englische Übersetzung), Shūgiin kisoku
  3. Shūgiin: 国会の召集と会期
  4. Sangiin: 参議院の緊急集会
  5. Shūgiin: 国会会期一覧, abgerufen am 28. Januar 2024.

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