Jan Dirk Harke
Jan Dirk Harke (* 1969 in Düsseldorf) ist ein deutscher Jurist und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Er war bis 2016 Richter am Oberlandesgericht Nürnberg.
Leben und Wirken
Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Publius Iuventius Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.
Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003.
Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig, bevor im Mai 2003 der Ruf an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg erging. Im Jahre 2016 nahm er einen Ruf an die Friedrich-Schiller-Universität Jena an. Dort war er von Oktober 2022 bis Mai 2023 Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät.[1] Seit 2025 ist Harke Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften.
In seinem Lehrbuch zum Römischen Recht verschafft Harke einen allgemeinen Überblick zum Privatrechtssystem, das den Grundstock kontinentaleuropäischer Zivilrechtsgesetzbücher bildet und den Zusammenhang der einzelnen Regelungsmodelle sowie ihre Gegenkonzepte deutlich werden lässt. Im Rahmen seiner diesbezüglichen Arbeiten beschäftigt er sich intensiv etwa mit der Entwicklungsgeschichte der Konzeption exklusiver Zuordnung von Sachen seit dem antiken Zwölftafelrecht und beleuchtet dabei die Strukturen des Eigentumsbegriffs und der daraus abgeleiteten Testierfreiheit, einschränkbar durch Nießbrauch und Pflichtteilsrechte. Im Vertragsrecht behandelt er etwa den Rechtsschutz Minderjähriger durch Wiedereinsetzungsverfahren, wenn unbillige Nachteile entstanden waren, denen Erwachsene nicht ausgesetzt gewesen wären und allgemeine Bewachungsschutzfunktionen Aufsichtspflichtiger.
Schriften (Auswahl)
- Custodia: Garantiehaftung im römischen Recht? Berlin, Duncker & Humblot, 2022. ISBN 978-3-428-58727-8.
- Pflicht und Freiheit des Erblassers: Pflichtteil und Wahnsinnsfiktion im klassischen römischen Erbrecht. Frankfurt, New York. Campus Verlag, 2023. ISBN 978-3-593-45493-1.
- Beneficium aetatis: der Tatbestand der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht. Berlin, Duncker & Humblot, 2024. ISBN 978-3-428-59167-1.
- Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Lehrbuch/Studienliteratur. 3. überarbeitete Auflage, München, C. H. Beck, 2024. ISBN 978-3-406-81338-2.
- Die Geburt des Eigentums: Testierfreiheit und exklusive Sachzuordnung im römischen Recht. Frankfurt, New York, Campus Verlag, 2025. ISBN 978-3-593-46123-6.
Weblinks
- Literatur von und über Jan Dirk Harke im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Harkes Lehrstuhl an der Universität Jena
Einzelnachweise
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Harke, Jan Dirk |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Hochschullehrer |
| GEBURTSDATUM | 1969 |
| GEBURTSORT | Düsseldorf |