Italienische Provinzen

Die Provinzen und Regionen Italiens (Stand 2024)

Die Provinzen (italienisch province, Singular provincia) sind zusammen mit den Metropolitanstädten die mittlere Ebene der Gebietskörperschaften Italiens.

18 von 20 Regionen Italiens sind in insgesamt 90 Provinzen – in der Region Sizilien liberi consorzi communali (auf Deutsch: „freie Gemeindekonsortien“) genannt – und 15 Metropolitanstädte unterteilt, die den Status von selbstverwaltenden Gebietskörperschaften haben. Die Metropolitanstädte entstanden ab 2014 aus 15 Provinzen. Die Provinzen der Region Trentino-Südtirol, Trient und Bozen – Südtirol, nehmen eine Sonderstellung ein: Sie sind Autonome Provinzen und den italienischen Regionen gleichgestellt.

In den Regionen Aostatal und Friaul-Julisch Venetien gibt es keine Provinzen im Sinne von eigenständigen Gebietskörperschaften. Für statistische Zwecke wird das Aostatal als Provinz geführt und das Gebiet von Friaul-Julisch Venetien in vier Provinzen unterteilt, auf denen sich auch vier sogenannte Körperschaften regionaler Dezentralisierung erstrecken.

Grundsätzliches

Verwaltungssitz der Provinz Arezzo.

Die italienischen Provinzen (und die im Wesentlichen äquivalenten Metropolitanstädte) sind eigenständige Gebietskörperschaften mit eigenen Organen, Funktionen und Aufgaben gemäß den in der italienischen Verfassung verankerten Grundsätzen.

Vergleichbar sind die italienischen Provinzen als selbstverwaltete Gebietskörperschaften ansatzweise mit den Bezirken im Freistaat Bayern sowie mit deutschen Landkreisen. Der Zentralstaat und die Regionen können den Selbstverwaltungsorganen der Provinzen zusätzliche Aufgaben übertragen.

Die Autonomen Provinzen sind hingegen mit deutschen oder österreichischen Bundesländern vergleichbar. Auf Deutsch werden sie daher auch als „Länder“ bezeichnet. Ihre Eigenständigkeit ist in den verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Autonomie Südtirols verankert.

Für die Ordnung der Provinzen ist in den Regionen mit Normalstatut der Gesamtstaat, in den Regionen mit Sonderstatut Friaul-Julisch Venetien, Sizilien und Sardinien die jeweilige Region zuständig. Für das Aostatal und Trentino-Südtirol gelten zusätzliche Sonderregelungen.

Aufbau

Villa Cordellina Lombardi in Montecchio Maggiore, Repräsentationssitz der Provinz Vicenza.

Die Provinzen verfügten bis 2014 über eine direkt gewählte Volksvertretung, den Provinzrat (consiglio provinciale). Die Provinzregierung bestand aus dem vom Volk direkt auf fünf Jahre gewählten Präsidenten der Provinz (presidente della provincia, einmalige Wiederwahl möglich) und dem sog. Provinzausschuss (giunta), in dem neben dem Präsidenten auch sog. Beigeordnete oder Referenten (assessori) vertreten waren, die bestimmte Verwaltungsbereiche der Provinz leiteten.

Am 1. Januar 2015 trat eine Reform der Provinzen in Kraft, die die Organe dieser Gebietskörperschaften in den Regionen mit Normalstatut neu ordnete und deren Zusammensetzung neu bestimmte. Als Organe der Provinz definiert das Gesetz nunmehr:

  • den Präsidenten der Provinz (presidente della provincia): dieser wird von den Bürgermeistern sowie von den Stadt- und Gemeinderäten für eine Amtszeit von maximal vier Jahren gewählt. Wählbar sind die Bürgermeister der jeweiligen Provinz, soweit die restliche Amtszeit mindestens achtzehn Monate beträgt. Eine Provinzregierung alter Art mit Beigeordneten gibt es nicht mehr;
  • den Provinzrat (consiglio provinciale), dessen Vorsitzender der Präsident der Provinz ist. Je nach Bevölkerungszahl hat der Rat zehn bis sechzehn Mitglieder. Auch diese werden von Bürgermeistern sowie von den Stadt- und Gemeinderäten unter ihresgleichen gewählt, wobei die Amtszeit in diesem Fall auf maximal zwei Jahre begrenzt ist. Läuft die Amtszeit von Bürgermeistern sowie von den Stadt- und Gemeinderäten aus, so verlieren sie automatisch auch ihr eventuelles Mandat auf Provinzebene;
  • die Versammlung der Bürgermeister (assemblea dei sindaci): Neben dem Provinzrat besteht auch noch eine Versammlung aller Bürgermeister der jeweiligen Provinzen; diese Versammlung wird jedoch nur bei Grundsatzangelegenheiten aktiv oder sie übernimmt beratende Aufgaben.[1]

Diese Bestimmungen gelten im Wesentlichen auch für die provinzäquivalenten freien Gemeindekonsortien (liberi consorzi comunali) der Autonomen Region Sizilien. Die Organe der freien Gemeindekonsortien werden dementsprechend wie folgt definiert:

  • Präsident des freien Gemeindekonsortiums (presidente del libero consorzio comunale);
  • Rat des freien Gemeindekonsortiums (consiglio del libero consorzio comunale);
  • Versammlung des freien Gemeindekonsortiums (assemblea del libero consorzio comunale).[2]

Diese Bestimmungen gelten hingegen nicht für Trentino-Südtirol. Dort verfügen die beiden Autonomen Provinzen unverändert über einen direkt gewählten Landtag sowie über eine von einem Landeshauptmann angeführte Landesregierung. Im Trentino wird der Landeshauptmann vom Volk direkt gewählt, in Südtirol ist man bei der Wahl durch den Landtag geblieben.

Funktionen

Fahrzeug der Provinzpolizei der Provinz Salerno.

Im Rahmen einer umfassenden Reform wurden die Funktionen der Provinzen beschnitten und im Wesentlichen an die Regionen übertragen.

Der überholte Art. 19, Legislativdekret vom 18. August 2000, Nr. 267, ordnete den Provinzen folgende Funktionen zu:

Provinzen, deren Gebiet vollständig im Gebirge liegt und an das Ausland grenzen, sind zusätzlich für die strategische Entwicklung und den Betrieb gemeinsamer Einrichtungen zuständig und können hierfür Vereinbarungen mit anderen Provinzen und Regionen, auch mit Sonderstatut, und mit Gebietskörperschaften ausländischer Staaten treffen.[4]

Zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Schutzfunktionen unterhalten die Provinzen eigenständige Polizeiorganisationen, die sogenannte Polizia Provinciale.

Die freien Gemeindekonsortien Siziliens übernehmen im Wesentlichen die Funktionen von Provinzen. Die beiden Autonomen Provinzen Bozen und Trient verfügen im Gegensatz zu anderen Provinzen über umfangreiche legislative und exekutive Kompetenzen und eine damit verbundene finanzielle Ausstattung.

Metropolitanstädte

Verwaltungssitz der Metropolitanstadt Palermo.

Die Metropolitanstädte,[5][6] italienisch Città metropolitane, sind eine von der Verfassung der italienischen Republik vorgesehene Körperschaft, die gleichzeitig sämtliche Funktionen einer Provinz und zusätzlich einige übergeordnete Gemeindefunktionen übernimmt, insbesondere in den Bereichen Raumordnung und Nahverkehr.

Nachdem die Metropolitanstädte lange Zeit nur auf dem Papier bestanden hatten, wurde durch das gesamtstaatliche Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014 deren tatsächliche Einrichtung in den Regionen mit Normalstatut beschlossen.[7][8] Das Gesetz verfügte die Umwandlung der bisherigen Provinzen Turin, Genua, Mailand, Venedig, Bologna, Florenz, Rom, Neapel, Bari und Reggio Calabria in Metropolitanstädte. Am 1. Januar 2015 wurden die Metropolitanstädte eingerichtet, mit Ausnahme von Venedig, die zum 31. August 2015 die Tätigkeit aufnahm, und Reggio Calabria, die sich am 2. Februar 2017 konstituiert hat.

In den Regionen mit Sonderstatut ist nicht der Staat, sondern die jeweilige Region für die Einrichtung der Metropolitanstädte zuständig. Bisher haben die Autonome Region Sizilien und die Autonome Region Sardinien von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und auf ihrem Gebiet die Metropolitanstädte Palermo, Messina und Catania[9] sowie Cagliari eingerichtet.

Für statistische Zwecke werden die Metropolitanstädte als Provinzen geführt. Sie übernehmen auch die KfZ-Kennzeichen der ehemaligen Provinzen.

Staatliche Verwaltungseinheiten

Die gesamtstaatliche Zentralregierung unterhält zahlreiche Außenstellen in ihren dezentralen Verwaltungsgebieten. Diese sind in der Regel mit den Regionen oder Provinzen bzw. Metropolitanstädten geographisch deckungsgleich.

Jeder dezentralen staatlichen Verwaltungseinheit steht der von der Zentralregierung entsandte Präfekt vor. Er ist Vertreter der Regierung vor Ort und unmittelbar für die öffentliche Sicherheit und die effiziente Verwaltungsarbeit der Regierungsaußenstellen in der Provinz verantwortlich.

Geschichte

Gedenktafel am Palazzo Reale in Turin. Erinnert wird an einen Kongress der Provinzen Italiens, der hier im Jahr 1898 stattfand.

Ursprünge und Entwicklung bis 2014

Der italienische Nationalstaat entstand 1861 aus dem nach napoleonischem Muster weitgehend zentralistisch aufgebauten Königreich Sardinien-Piemont, dessen gesetzlichen Regelungen über die Gebietskörperschaften übernommen wurden. Demnach untergliederte sich Italien in Provinzen (province), Kreise (circondari), Bezirke (mandamenti) und Gemeinden (comuni). Diese Untergliederung entsprach den französischen départements, arrondissements, cantons und communes.[10] Die zwischen 1946 und 1970 errichteten, politisch eigenständigen Regionen existierten davor nur als Zusammenfassung von Provinzen zu statistischen Zwecken und zur Wirtschaftsplanung, selten auch zu Verwaltungszwecken oder als Appellationsgerichtsbezirke.

Die Provinzen waren sowohl Verwaltungseinheiten der Zentralregierung in Rom, als auch eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften mit gewählter Volksvertretung. Die Regierung in Rom unterhielt in jeder italienischen Provinz eine Präfektur mit einem Präfekten an der Spitze. Diesem unterstanden alle dezentralen staatlichen Ämter und Stellen vor Ort. Er überwachte mit seinen Unterpräfekten auch die Selbstverwaltungsorgane der Provinzen und Gemeinden.

Viele italienische Ministerien unterhielten in den Provinzen periphere Ämter, darunter Polizeipräsidien (questure), Schulämter (provveditorati) oder Bauämter (genio civile). Diese Ämter hatten oft noch weitere Außenstellen auf der Ebene der circondari oder Kreise, die dort von einem Unterpräfekten beaufsichtigt wurden. Insbesondere Finanz- und Katasterämter sowie Gerichte waren auf dieser Ebene angesiedelt. Die nachgeordneten mandamenti schaffte das Kabinett Mussolini 1923 ab, die circondari mit den Unterpräfekturen 1927.[11] Gleichzeitig entstanden etliche neue Provinzen. Zwischen 1871 und 1927 stieg ihre Zahl von 69 auf 92.

Palazzo Ghilini, gemeinsamer Sitz der Präfektur und der Selbstverwaltung der Provinz Alessandria.

Die Provinzen als Selbstverwaltungskörperschaften hatten seit 1860 eine auf fünf Jahre direkt gewählte Volksvertretung (consiglio provinciale). Dieser Provinzrat wählte jährlich aus seinen eigenen Reihen die Mitglieder der deputazione provinciale, ein Exekutivorgan, dem bis 1889 der staatliche Präfekt vorsaß. Danach wurde auch der Präsident dieses Organs vom Provinzrat gewählt.[12] Unter dem Faschismus wurden die Mitglieder der deputazione provinciale ab 1923 von der Regierung ernannt. Ende 1928 schaffte man die bisherigen Selbstverwaltungsorgane der Provinzen ganz ab und ersetzte sie durch einen ernannten Vorsteher (preside) und durch ein Rektorat (rettorato) mit vier bis acht ernannten Mitgliedern. Von 1944 bis 1951 lebten die früheren Selbstverwaltungsorgane wieder auf, ihre Mitglieder wurden jedoch wiederum vom Präfekten ernannt. 1951 entstanden dann im Einklang mit den Grundsätzen der republikanischen Verfassung die vom Volk gewählten Provinzräte (consigli provinciali) wieder, welche die Präsidenten der Provinzen wählten, die dann mit den Mitgliedern der Provinzausschüsse (giunte provinciali) die neuen Exekutivorgane der Provinzen bildeten. 1993 ging man dann zur Direktwahl der Provinzpräsidenten über. Im Jahr 2000 wurde die Amtszeit des Präsidenten der Provinz und die Wahlperiode des Provinzrates wie bei den entsprechenden Organen der Gemeinden von vier auf fünf Jahre verlängert.

Der circondario lebte nach 1951 vereinzelt als fakultative Dezentralisierungseinheit der Selbstverwaltung von Provinzen wieder auf. Eingerichtet wurden sie in der Regel in besonders dicht besiedelten Provinzen oder in weitläufigen, dünn besiedelten Provinzen. In solchen circondari befanden sich zum Zweck der Bürgernähe nur kleinere Außenstellen der Provinzverwaltung.

In den 1990er Jahren begann die Zentralregierung in Rom mit tiefgreifenden Reformen in der Ministerialbürokratie. Im Zuge dieser Reformen siedelten viele italienische Ministerien ihre wichtigsten peripheren Ämter auf der regionalen Ebene an und richteten weitere Außenstellen manchmal auch unabhängig von Provinzgrenzen ein. Gleichzeitig verringerte man die Rechte der Präfekten in den Provinzen und stärkte die Rechte von Regionen und Gemeinden. Damit verloren die Provinzen als Verwaltungseinheiten der Zentralregierung viel von ihrer ursprünglichen Bedeutung.

Reformen auf gesamtstaatlicher Ebene

(c) Berthold Werner, CC BY-SA 3.0
Verwaltungssitz der Provinz Lecce.

Seit der Errichtung der italienischen Regionen wurde die Existenz der Provinzen als eigenständige Gebietskörperschaften immer wieder öffentlich in Frage gestellt, weil deren Unterhalt nach Meinung vieler in keinem angemessenen Verhältnis zu den relativ geringen Zuständigkeiten stand.

Die Regierung Monti versuchte 2012, die Zahl der Provinzen drastisch zu reduzieren, konnte das Vorhaben wegen vorgezogener Neuwahlen jedoch nicht umsetzen.[13] Die folgende Regierung Letta beabsichtigte, die Provinzen durch eine Verfassungsreform ganz abzuschaffen,[14] ein Ziel, das auch vom Kabinett Renzi verfolgt wurde, allerdings an einer Volksabstimmung scheiterte.

Die Regierung Renzi verabschiedete im April 2014 eine Reform der Provinzen in den Regionen mit Normalstatut,[15] die am 1. Januar 2015 in Kraft trat und unter anderem vorsieht, dass die bislang direkt gewählten Organe der Provinzen von Vertretern der Gemeinden abgelöst werden. Durch die Reform sollen nach Angaben der Regierung Einsparungen in Höhe von 160 Millionen Euro realisiert werden,[16] da die Besoldung von etwa 5.000 Provinzpolitikern entfällt. Allerdings wird durch die Anwendung eines neuen Bevölkerungsmaßstabs die Anzahl der Gemeinderäte und Beigeordneten in den (vormals) rund 8.100 italienischen Gemeinden um etwa 26.000 zunehmen. Nach Angaben der Regierung sollen dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Regierung Monti hatte 2011 in diesem Bereich drastische Kürzungen vorgenommen.[17]

Reformen in den Autonomen Regionen

Verwaltungssitz der Körperschaft regionaler Dezentralisierung Udine

Bei einer Volksabstimmung am 6. Mai 2012 sprach sich die große Mehrheit der Wähler Sardiniens für die Abschaffung der acht Provinzen ihrer autonomen Region aus. Der sardische Regionalrat beschloss daraufhin am 25. Mai 2012, dass die Kompetenzen der Provinzen auf Kommunen bzw. die Region übertragen werden und die Auflösung der Provinzen.[18] Diese Neuordnung konnte nicht umgesetzt werden, weil nach Klagen vor dem regionalen Verwaltungsgericht das italienische Verfassungsgericht angerufen wurde.[19] Am 4. Februar 2016 verabschiedete der Regionalrat ein neues Gesetz zur Reform der lokalen Gebietskörperschaften Sardiniens.[20] Die Metropolitanstadt Cagliari ersetzte die bisherige Provinz, die übrigen Provinzen Sardiniens wurden von sieben auf vier reduziert. Mit dem Regionalgesetz vom 12. April 2021[21] erfolgte eine abermalige Neuordnung des Gebietes Sardiniens, die von der staatlichen Regierung angefochten, aber vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde:[22][23] Es wurde die Metropolitanstadt Sassari gegründet, das Gebiet der Metropolitanstadt Cagliari geändert, die Provinzen Nordostsardinien, Ogliastra, Sulcis Iglesiente und Medio Campidano gegründet, das Gebiet der Provinz Nuoro geändert und schließlich die Provinzen Sassari und Südsardinien abgeschafft. Die Provinz Oristano wurde nicht verändert.

Auf Sizilien beschloss man 2014, die neun Provinzen durch sog. freie Gemeindekonsortien (liberi consorzi comunali) zu ersetzen. Die Organe dieser neuen Konsortien werden wie im Fall der Provinzen der Regionen mit Normalstatut indirekt gewählt. Im Grunde bestehen auch die Provinzen Siziliens, wenn auch mit einer neuen inneren Ordnung, fort.[24] Im Jahr 2015 wurden drei der neun sizilianischen Provinzen in Metropolitanstädte umgewandelt, so dass auf Sizilien formell nur mehr sechs Provinzen als sog. freie Gemeindekonsortien fortbestehen.[25]

In Friaul-Julisch Venetien wurde das Statut der Region durch ein Verfassungsgesetz geändert, um die Abschaffung der Provinzen in die Wege zu leiten.[26] Am 24. November 2016 beschloss der Regionalrat die Abschaffung der Provinzen.[27] Das Regionalgebiet von Friaul-Julisch Venetien wurde danach in 18 Gemeindeverbände gegliedert, genannt Unioni Territoriali Intercomunali (kurz UTI).[28] Organe der Gemeindeverbände waren die aus den Bürgermeistern bestehende Versammlung (Assemblea), der Präsident (Presidente) und der Rechnungsprüfer (organo di revisione).[29] Die Gemeinden der Region Friaul-Julisch Venetien sollten bestimmte Funktionen im Rahmen von Gemeindeverbänden verwalten: soziale Dienstleistungen; örtliche Polizei einschließlich Verwaltungspolizei; gewerbliche Tätigkeiten; Kataster; Raumplanung und Raumordnung auf überkommunaler Ebene; Planung des Zivilschutzes; Statistik; Ausarbeitung von EU-finanzierten Projekten; Steuerverwaltung.[30] Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 wurden die UTI wieder abgeschafft und auf dem Gebiet der früheren Provinzen Görz, Pordenone, Triest und Udine entsprechende Körperschaften regionaler Dezentralisierung eingerichtet (enti di decentramento regionale, kurz EDR).[31] Organe der EDR sind der Generaldirektor (direttore generale) und der Rechnungsprüfer (revisore unico dei conti).[32] Derzeit (Dezember 2020) bestehen die früheren Provinzen als Sprengel dezentraler staatlicher (z. B. Präfektur – Bezirksamt der Regierung) sowie regionaler Verwaltungen bzw. als statistische Einheiten fort.

In der kleinen Region Aostatal übernimmt die Region die Aufgaben einer Provinz. Eine „Provinz Aosta“ existiert nur als statistischer oder verwaltungstechnischer Begriff. Das Regionalgebiet umfasst acht Gemeindeverbände, genannt Unionen Aostataler Gemeinden (französisch Unités des Communes Valdôtaines).

In Trentino-Südtirol wurden fast alle Aufgaben der autonomen Region an ihre beiden autonomen Provinzen abgegeben. Als autonome Provinzen bleiben Südtirol und das Trentino von den oben genannten Reformen in den anderen Provinzen unberührt. Nach den Maßgaben der jeweiligen Landesgesetzgebung wird das Gebiet Südtirols in sieben Bezirksgemeinschaften, das des Trentino in 15 Talgemeinschaften unterteilt.

Liste

Die folgende Liste gibt die Provinzen Italiens wieder, einschließlich Metropolitanstädten, Autonomen Provinzen, freier Gemeindekonsortien Siziliens, der Region Aostatal, die für statistische Zwecke als Provinz geführt wird, sowie der ehemaligen Provinzen von Friaul-Julisch Venetien, die als Verwaltungssprengel und statistische Gebiete fortbestehen. Als Provinzen mit Normalstatut werden die nach allgemeiner Rechtslage eingerichteten Provinzen bezeichnet (ohne die für bestimmte autonome Regionen geltenden Sonderregelungen). Die letzte Gebietsreform auf Sardinien ist noch nicht berücksichtigt.

Die erste Spalte nennt die jeweiligen zweibuchstabigen Kürzel, die zum Beispiel in den Kfz-Kennzeichen verwendet werden.

KürzelNameStatusRegionEinwohnerFläche
(km²)
Einw./ km²Gemeinden
AGAgrigentFreies GemeindekonsortiumSizilien00415.887003.04201370043
ALAlessandriaProvinz mit NormalstatutPiemont00440.481003.55901230190
ANAnconaProvinz mit NormalstatutMarken00461.687001.94002380047
AOAosta (Aostatal)Autonome RegionAostatal00128.376003.26300390074
ARArezzoProvinz mit NormalstatutToskana00334.926003.23501040036
APAscoli PicenoProvinz mit NormalstatutMarken00202.365001.22801650033
ATAstiProvinz mit NormalstatutPiemont00221.871001.51501460118
AVAvellinoProvinz mit NormalstatutKampanien00401.451002.79201440118
BABariMetropolitanstadtApulien01.226.784003.82503210041
BTBarletta-Andria-TraniProvinz mit NormalstatutApulien00380.616001.53802470010
BLBellunoProvinz mit NormalstatutVenetien00213.242003.67600580069
BNBeneventoProvinz mit NormalstatutKampanien00265.055002.07101280078
BGBergamoProvinz mit NormalstatutLombardei01.101.458002.72304040244
BIBiellaProvinz mit NormalstatutPiemont00185.70100091402030082
BOBolognaMetropolitanstadtEmilia-Romagna00995.693003.70202680060
BZBozen – SüdtirolAutonome ProvinzTrentino-Südtirol00508.863007.40000680116
BSBresciaProvinz mit NormalstatutLombardei01.259.626004.78302630206
BRBrindisiProvinz mit NormalstatutApulien00381.273001.83902070020
CACagliariMetropolitanstadtSardinien00421.688001.24803380017
CLCaltanissettaFreies GemeindekonsortiumSizilien00251.715002.12401180022
CBCampobassoProvinz mit NormalstatutMolise00211.586002.91000730084
CECasertaProvinz mit NormalstatutKampanien00905.045002.64003430104
CTCataniaMetropolitanstadtSizilien01.077.515003.55303030058
CZCatanzaroProvinz mit NormalstatutKalabrien00343.673002.39201440080
CHChietiProvinz mit NormalstatutAbruzzen00373.717002.58801440104
COComoProvinz mit NormalstatutLombardei00596.376001.28804630160
CSCosenzaProvinz mit NormalstatutKalabrien00674.543006.65001010150
CRCremonaProvinz mit NormalstatutLombardei00363.918001.77102050115
KRCrotoneProvinz mit NormalstatutKalabrien00163.553001.7160950027
CNCuneoProvinz mit NormalstatutPiemont00592.782006.90200850250
ENEnnaFreies GemeindekonsortiumSizilien00156.730002.56100610020
FMFermoProvinz mit NormalstatutMarken00168.29400086001960040
FEFerraraProvinz mit NormalstatutEmilia-Romagna00359.934002.63001360026
FIFlorenzMetropolitanstadtToskana0987.260003.51402810041
FGFoggiaProvinz mit NormalstatutApulien00599.028007.17500830061
FCForlì-CesenaProvinz mit NormalstatutEmilia-Romagna00396.158002.37601660030
FRFrosinoneProvinz mit NormalstatutLatium00470.689003.24401450091
GEGenuaMetropolitanstadtLigurien00883.419001.83904800067
GOGorizia (Görz)ehemalige ProvinzFriaul-Julisch Venetien00142.27900046603050025
GRGrossetoProvinz mit NormalstatutToskana00217.009004.50400480028
IMImperiaProvinz mit NormalstatutLigurien00222.807001.15601920067
ISIserniaProvinz mit NormalstatutMolise00080.564001.52800530052
SPLa SpeziaProvinz mit NormalstatutLigurien00223.35700088102530032
AQL’AquilaProvinz mit NormalstatutAbruzzen00288.956005.03500570108
LTLatinaProvinz mit NormalstatutLatium00567.439002.25102520033
LELecceProvinz mit NormalstatutApulien00775.348002.75902810097
LCLeccoProvinz mit NormalstatutLombardei00340.47000081604170090
LILivornoProvinz mit NormalstatutToskana00327.262001.21102700019
LOLodiProvinz mit NormalstatutLombardei00228.10200078202910061
LULuccaProvinz mit NormalstatutToskana00382.464001.77302160033
MCMacerataProvinz mit NormalstatutMarken00304.986002.77401100055
MIMailandMetropolitanstadtLombardei03.170.597001.5752.0130134
MNMantuaProvinz mit NormalstatutLombardei00416.230002.33901770070
MSMassa-CarraraProvinz mit NormalstatutToskana00188.483001.15601630017
MTMateraProvinz mit NormalstatutBasilikata00191.552003.44700560031
MEMessinaMetropolitanstadtSizilien00603.229003.24701860108
MOModenaProvinz mit NormalstatutEmilia-Romagna00702.487002.68902610047
MBMonza und BrianzaProvinz mit NormalstatutLombardei00852.5390004052.1050055
NANeapelMetropolitanstadtKampanien02.988.376001.17125520092
NONovaraProvinz mit NormalstatutPiemont00372.109001.33902770088
NUNuoroProvinz mit NormalstatutSardinien00200.376005.63800360074
OROristanoProvinz mit NormalstatutSardinien00151.655002.99000510087
PDPaduaProvinz mit NormalstatutVenetien00936.307002.14304360104
PAPalermoMetropolitanstadtSizilien01.208.991004.99202420082
PRParmaProvinz mit NormalstatutEmilia-Romagna00443.136003.45001280047
PVPaviaProvinz mit NormalstatutLombardei00549.354002.96501850190
PGPerugiaProvinz mit NormalstatutUmbrien00640.482006.33401010059
PUPesaro und UrbinoProvinz mit NormalstatutMarken00349.818002.56401360053
PEPescaraProvinz mit NormalstatutAbruzzen00313.631001.22502560046
PCPiacenzaProvinz mit NormalstatutEmilia-Romagna00290.215002.59001120048
PIPisaProvinz mit NormalstatutToskana00417.041002.44401710037
PTPistoiaProvinz mit NormalstatutToskana00289.41400096503000020
PNPordenoneehemalige ProvinzFriaul-Julisch Venetien00315.631002.13001480051
PZPotenzaProvinz mit NormalstatutBasilikata00349.616006.54900530100
POPratoProvinz mit NormalstatutToskana00258.12300036507070007
RGRagusaFreies GemeindekonsortiumSizilien00316.142001.61401960012
RARavennaProvinz mit NormalstatutEmilia-Romagna00393.333001.85802110018
RCReggio CalabriaMetropolitanstadtKalabrien00522.127003.18401640097
REReggio EmiliaProvinz mit NormalstatutEmilia-Romagna00531.433002.29202310045
RIRietiProvinz mit NormalstatutLatium00151.143002.74900550073
RNRiminiProvinz mit NormalstatutEmilia-Romagna00330.11200086303820027
RMRomMetropolitanstadtLatium04.216.874005.35207880121
RORovigoProvinz mit NormalstatutVenetien00248.195001.79001380050
SASalernoProvinz mit NormalstatutKampanien01.064.493004.91802160158
SSSassariProvinz mit NormalstatutSardinien00476.516007.67800620092
SVSavonaProvinz mit NormalstatutLigurien00287.566001.54501860069
SISienaProvinz mit NormalstatutToskana00261.209003.82100680035
SRSyrakusFreies GemeindekonsortiumSizilien00385.900002.10801830021
SOSondrioProvinz mit NormalstatutLombardei00183.158003.21000570078
SUSud SardegnaProvinz mit NormalstatutSardinien00337.178006.53000520107
TATarentProvinz mit NormalstatutApulien00559.892002.43602300029
TETeramoProvinz mit NormalstatutAbruzzen00299.646001.94801540047
TRTerniProvinz mit NormalstatutUmbrien00218.330002.12201030033
TPTrapaniFreies GemeindekonsortiumSizilien00417.220002.46001700024
TVTrevisoProvinz mit NormalstatutVenetien00889.835002.47703590095
TNTrientAutonome ProvinzTrentino-Südtirol00530.671006.20300850217
TSTriestehemalige ProvinzFriaul-Julisch Venetien00236.5400002121.1150006
TOTurinMetropolitanstadtPiemont02.306.881006.82903370315
UDUdineehemalige ProvinzFriaul-Julisch Venetien00541.173004.90401100136
VAVareseProvinz mit NormalstatutLombardei00885.283001.19907380141
VEVenedigMetropolitanstadtVenetien00864.189002.46103510044
VBVerbano-Cusio-OssolaProvinz mit NormalstatutPiemont00163.123002.25600720077
VCVercelliProvinz mit NormalstatutPiemont00179.484002.08800850086
VRVeronaProvinz mit NormalstatutVenetien00922.210003.12002950098
VVVibo ValentiaProvinz mit NormalstatutKalabrien00151.558001.13901330050
VIVicenzaProvinz mit NormalstatutVenetien00871.965002.72303200121
VTViterboProvinz mit NormalstatutLatium00308.737003.61400850060
Gesamt60.566.484301.37702018.061

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Legge 7 aprile 2014, n. 56 – Disposizioni sulle citta' metropolitane, sulle province, sulle unioni e fusioni di comuni.= Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014 – Bestimmungen über Metropolitanstädte, Provinzen, Gemeindeverbände und Zusammenschlüsse von Gemeinden, In: normattiva.it (italienisch), abgerufen am 28. Mai 2014
  2. Regionalgesetz (Sizilien) Nr. 15 vom 4. August 2015, dazu auch Richtlinien der Autonomen Region Sizilien über Wahlvorgänge https://www.provincia.caltanissetta.it/010/elezioni_2019/linee_guida_per_lo_svolgimento_del_procedimento_elettorale.pdf
  3. Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014, Art. 1 Abs. 85
  4. Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014, Art. 1 Abs. 86
  5. Art. 114, COSTITUZIONE DELLA REPUBBLICA ITALIANA / VERFASSUNG DER ITALIENISCHEN REPUBLIK Archivierte Kopie (Memento vom 3. Februar 2013 im Internet Archive)
  6. Zu Geschichte, Aufbau und Perspektiven der „Città Metropolitane“ siehe: Carlo Deodato, Staatsrat, Le città metropolitane: storia, ordinamento, prospettive: Archivlink (Memento vom 27. Februar 2014 im Internet Archive) (italienisch).
  7. vgl. Gesetzesbegründung http://www.governo.it/GovernoInforma/documenti/sintesi_legge_Senato.pdf
  8. Ecco le novità della riforma Delrio In: La Stampa 3. April 2014, abgerufen am 27. Mai 2014
  9. Regionalgesetz (Sizilien) Nr. 15 vom 4. August 2015: Archivlink (Memento vom 8. Oktober 2015 im Internet Archive)
  10. Von 1818 bis 1859 trugen in Sardinien-Piemont die vier genannten Verwaltungsebenen die Bezeichnungen divisione, provincia, mandamento und comune. 1859 wurde Bezeichnung divisione durch provincia ersetzt, die nächste Ebene nannte sich statt provincia nunmehr circondario (mandamento und comune unverändert). Während der napoleonischen Zeit galt bis 1814 auf dem Festland das genannte französische System, auf Sardinien richteten die Savoyer 15 Präfekturen ein. Gaetano Palombelli: L’evoluzione delle circoscrizioni provinciali dall’Unità d’Italia ad oggi. (Memento vom 22. April 2018 im Internet Archive) provincia.torino.gov.it (italienisch), eingesehen am 28. Mai 2014
  11. Die Bezeichnungen circondario und mandamento blieben danach als Bezeichnungen der fortbestehenden Gerichtsbezirke der „Landgerichte“ (tribunale circondariale) und der „Amtsgerichte“ (pretura mandamentale) erhalten. Im Zug von Rationalisierungen schuf man 1989 die pretura circondariale, die dann 1999 zugunsten der Friedensrichter und der Landgerichte ganz abgeschafft wurde. Details auf treccani.it (Stand 1938)
  12. deputazione provinciale auf treccani.it
  13. Der Premier nimmt sich die mittlere Verwaltungsebene vor. 35 Provinzen sollen aufgelöst werden. Die Reform tritt 2014 in Kraft. In: Die Presse, 31. Oktober 2012, abgerufen am 21. September 2013
  14. Tobias Beyer, Italien wird sein ruinöses Provinzregime nicht los In: Die Welt 23. Juli 2013, abgerufen am 21. September 2013
  15. Ecco le novità della riforma Delrio In: La Stampa 3. April 2014 (italienisch), abgerufen am 27. Mai 2014
  16. Riforma Province, sì definitivo della Camera al ddl. Brunetta: “È un golpe”, Il Fatto Quotidiano, 3. April 2014 [1]
  17. Nella riforma Delrio 26mila politici locali in più. Ma senza costi aggiuntivi, Il Sole 24 Ore, 22. Dezember 2013 [2]
  18. Gesetzestext zur Auflösung der Provinzen (Memento vom 20. Oktober 2012 im Internet Archive) Regionalrat Sardinien, 25. Mai 2012 (italienisch) Abgerufen am 4. Juli 2012
  19. Province sì o no? Intanto la Sardegna sprofonda In: avantionline.it 23. Dezember 2013 (italienisch), abgerufen am 28. Mai 2014
  20. Regionalgesetz (Sardinien) Nr. 2 vom 4. Februar 2016, Art. 17 Archivierte Kopie (Memento vom 8. Februar 2017 im Internet Archive)
  21. Regionalgesetz (Sardinien) Nr. 7 vom 12. Aprile 2021
  22. Italienische Abgeordnetenkammer, Die Reform der Provinzen und Metropolitanstädte in Sardinien, 15. April 2021 https://temi.camera.it/leg18/post/la-riforma-delle-province-e-citt-metropolitane-in-sardegna-1.html
  23. Il Sole 24 Ore, Sardinien, der Verfassungsgerichtshof rettet die Reform der Provinzen. Alles wie gehabt. In Sardinien kehren die sechs Provinzen und zwei Metropolitanstädte zurück, 12. März 2022 https://www.ilsole24ore.com/art/sardegna-consulta-salva-riforma-province-AEkGfhJB
  24. Sicilia, Assemblea “abolisce” le Province. Ma la Casta le trasforma in 9 Consorzi. In: Il Fatto Quotidiano 12. März 2014 (italienisch), abgerufen am 28. Mai 2014
  25. Regionalgesetz (Sizilien) Nr. 15 vom 4. August 2015: Archivlink (Memento vom 8. Oktober 2015 im Internet Archive)
  26. Sonderstatut für Friaul-Julisch Venetien (Memento vom 24. Dezember 2016 im Internet Archive) vom 31. Januar 1963, zuletzt geändert durch das Verfassungsgesetz vom 28. Juli 2016, Nr. 1
  27. Regionalausschuss von Friaul-Julisch Venetien, Pressemitteilung vom 24. November 2016 ABOLIZIONE PROVINCE: PANONTIN, SÌ A DDL CHIUDE PROCESSO RIFORMATORE=Abschaffung der Provinzen: Panontin, mit dem Ja zur Gesetzesvorlage ist der Prozess abgeschlossen
  28. Region Friaul-Julisch Venetien UNIONI TERRITORIALI INTERCOMUNALI(UTI) (Memento vom 24. Dezember 2016 im Internet Archive)
  29. Regionalgesetz Friaul-Julisch Venetien Nr. 26 vom 12. Dezember 2014, Legge regionale 12 dicembre 2014, n. 26, Art. 12 Abs. 1
  30. Regionalgesetz Friaul-Julisch Venetien Nr. 26 vom 12. Dezember 2014, Art 26
  31. Regionalgesetz (Friaul-Julisch Venetien) vom 29. November 2019, Nr. 21, Art. 30 [3]
  32. Regionalgesetz (Friaul-Julisch Venetien) vom 29. November 2019, Nr. 21, Art. 31 [4]

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