Ingrid Petrik

Ingrid Petrik (* 24. November 1935[1]) ist eine österreichische Juristin und ehemalige Höchstrichterin. Petrik war von 1988 bis 1991 als erste Frau in diesem Amt Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofs und zuvor von 1986 bis 1988 ebenfalls als erste Frau dessen Vizepräsidentin sowie erste weibliche Höchstrichterin in Österreich überhaupt.[2]

Werdegang

Ingrid Petrik wurde am 24. November 1935 geboren und besuchte ein humanistisches Gymnasium, wo sie 1953 maturierte. Anschließend begann sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Am 25. Mai 1961 promovierte sie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zur Doktorin der Rechte (Dr. iur.). Die Gerichtspraxis absolvierte Ingrid Petrik von 1. August 1961 bis 30. Juni 1963 an verschiedenen Wiener Gerichten.[1]

Mit 1. Oktober 1963 trat Ingrid Petrik als Vertragsbedienstete in den Dienst des Bundesministeriums für Inneres ein, wo sie Referentin in der Abteilung für allgemeine administrativpolizeiliche Angelegenheiten, einer Organisationseinheit der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, wurde.[1] Am 1. Jänner 1966 erfolgte ihre Ernennung zum Ministerialkommissär, am 1. Juli 1968 die Beförderung zum Ministerialoberkommissär und am 1. Juli 1971 zum Ministerialsekretär. Ab dem 1. Juli 1975 leitete Petrik als Sektionsrat die Abteilung. Am 1. Jänner 1980 wurde sie zum Ministerialrat ernannt und übernahm am 1. Jänner 1984 die Leitung der Gruppe II/E (Verwaltungspolizei) des Bundesministeriums.[1]

In ihre Zeit als Gruppenleiterin im Innenministerium mit Zuständigkeit unter anderem für die Kontrolle von Waffenexporten fiel der Noricum-Skandal in Zusammenhang mit illegalen Waffenlieferungen des österreichischen Unternehmens Noricum an die damaligen Kriegsparteien Irak und Iran. Petrik sagte später vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des österreichischen Nationalrats aus, ein Telefax des damaligen österreichischen Botschafters in Athen, Herbert Amry, in dem dieser vor den illegalen Waffenverkäufen gewarnt hatte, nie gesehen zu haben. Für diese Äußerung vor dem Untersuchungsausschuss sowie dieselbe Aussage als Zeugin im Noricum-Prozess am Landesgericht Linz wurde sie strafrechtlich belangt und am 12. Dezember 1991 vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Falscher Beweisaussage rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt.[3][4]

Am 1. Jänner 1986 wurde Ingrid Petrik auf Vorschlag der SPÖ als erste Frau zur Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofs ernannt. Sie war damit auch die erste Frau überhaupt, die Mitglied eines der drei österreichischen Höchstgerichte (VwGH, VfGH und OGH) wurde.[2] Im Dezember 1987 folgte nach dem überraschenden Tod des bisherigen VwGH-Präsidenten Viktor Heller ihre Ernennung zur ersten weiblichen VwGH-Präsidentin, wobei sie zunächst die beiden Senate, deren Vorsitz sie schon als Vizepräsidentin geführt hatte, weiterhin leitete.[1] 1991 trat sie als VwGH-Präsidentin in den Ruhestand.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Personalia. In: Das Recht der Arbeit (DRdA). 38. Jahrgang, Nr. 139, 1988, S. 77 (Online im Webauftritt von DRdA [PDF]).
  2. a b Ingrid Petrik erste Vizepräsidentin im Verwaltungsgerichtshof (im Mittagsjournal auf Ö1; Beitrag ab 24:48 Min.) vom 16. Jänner 1986 im Online-Archiv der Österreichischen Mediathek.
  3. Rund 250 Verurteilungen jährlich für falsche Zeugenaussagen. In: derStandard.at. 23. August 2007, abgerufen am 30. Juli 2019.
  4. Roman David-Freihsl: Porträt: Der Mann, der Sinowatz ausliefern ließ. In: derStandard.at. 30. Juli 2008, abgerufen am 30. Juli 2019.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.