Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union

Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union

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Staatliche EbeneMecklenburg-Vorpommern
StellungLandesvertretung
AufsichtsbehördeMinisterium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
HauptsitzBrüssel
BehördenleitungLars Friedrichsen
Bedienstete9
NetzauftrittHomepage der Vertretung

Das Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommerns bei der Europäischen Union in Brüssel ist die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns bei der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel. Es unterstützt das Land in der Umsetzung seiner Europapolitik.

Organisation

Das Informationsbüro in Brüssel gehört organisatorisch zum Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Aufgaben und Ziele

Das Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommerns bei der Europäischen Union nimmt die Interessen des Landes auf europäischer Ebene wahr:

  • Es informiert frühzeitig die Landesregierung über europapolitische Entwicklungen und nimmt landesspezifische Interessen bei den EU-Institutionen wahr.
  • Es berät Wirtschaft, Verbände, Forschungseinrichtungen bei der Nutzung von EU-Förderprogrammen und vermittelt Kontakte.
  • Es ist Ansprechpartner für die Kommunen und Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns, die Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie einzelne Bürger.

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

Flag of Europe.svg
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.