HouseTrip

HouseTrip
HouseTrip Logo
RechtsformBeteiligungsgesellschaft
BrancheTourismus
Gründung2009
HauptsitzLausanne, Schweiz
Websitewww.housetrip.de

HouseTrip ist eine 2009 gegründete Internetplattform zur Buchung und Vermietung von Privat- und Ferienwohnungen auf der ganzen Welt. Auf der Internetseite können sowohl Privatleute als auch professionelle Ferienwohnungsanbieter komplette Wohnungen oder Häuser für Gäste anbieten. Das Unternehmen mit Sitz in Lausanne (Schweiz) und weiteren Büros in London und Lissabon wurde bereits zum zweiten Mal als bestes Start-up der Schweiz ausgezeichnet.[1] Im Vereinigten Königreich wählte die Times HouseTrip zu einer der 50 besten Reisewebsites.[2]

2013 bot HouseTrip mehr als 250.000[3] aktiv gelistete Wohnungen an und gehört damit zu den großen Anbietern von Ferienwohnungen.[4] Das Angebot an Wohnungen ist in zwei Kategorien unterteilt: Nutzer können entweder nach kompletten Wohnungen oder nach einem Schlafzimmer in einer Privatwohnung suchen.

Gründung

Arnaud Bertrand und seine Frau Junjun Chen Arnaud gründeten HouseTrip im Jahr 2009, die Plattform ging im Januar 2010 erstmals live. Seit Gründung des Unternehmens konnte HouseTrip über vier Millionen Übernachtungen verbuchen.[5] Finanziert wird Housetrip von drei Risikokapitalgesellschaften aus der Schweiz, Großbritannien und den USA, die bis dato rund 60 Millionen Franken in das Start-up investierten.[6]

Rechtliche Fragen

In Berlin (nach dem ZwVbG),[7] Hamburg,[8] Köln,[9] und München[10] werden Bußgelder bis zu 500.000 Euro für Wohnraumzweckentfremdung erhoben, in Freiburg bis zu 100.000 Euro.[11][12]

Wien weist in seiner Sharing-Positionierung darauf hin, dass Untervermietungen im sozialen Wohnungsbau nicht zulässig sind.[13] Es soll ein Tourismusförderungsgesetz in Kraft treten, das von entweder die Meldung der Vermietungen oder die Einhebung der Ortstaxe für die Stadt Wien verlangen wird.[14]

Konzept

HouseTrip ist ein Marktplatz für Privat- und Ferienwohnungen im Internet. Auf der Seite finden User Mietobjekte, wie klassische Ferienwohnungen oder -häuser, aber auch außergewöhnliche Unterkünfte, wie ein Hausboot in Amsterdam oder ein Ferienhaus aus dem 15. Jahrhundert in der Provence. Die Buchung erfolgt direkt auf der Website, sodass keine Vorauszahlungen an den jeweiligen Eigentümer getätigt werden müssen. HouseTrip behält den Betrag bis 24 Stunden nach Check-In im Feriendomizil ein.[15] Gastgeber können sich bei HouseTrip auf der 'Pinnwand' durch Fragen und Antworten mit ihren Gästen austauschen und in der Rubrik 'Bewertungen' die Kommentare zu ihrem Objekt einsehen. Das Einstellen und Anbieten von Wohnungen auf HouseTrip ist für Gastgeber kostenlos.[16]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. HouseTrip – Bestes Startup der Schweiz 2013 (Memento des Originals vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.onlinepc.ch. Online PC Magazin. Abgerufen am 7. November 2013.
  2. 50 top websites for travel. The Times. Abgerufen am 7. November 2013.
  3. HouseTrip - Ferienwohnungen in Berlin. HouseTrip. Abgerufen am 7. November 2013.
  4. Gründer stellen sich vor… Arnaud Bertrand von HouseTrip.com. Der Blog von Für-Gründer.de. Abgerufen am 7. November 2013.
  5. Innovation: United Colors of Brain. Handelszeitung. Abgerufen am 7. November 2013.
  6. Ferienhausvermittler zum Start-up des Jahres gekürt. Netzwoche. Abgerufen am 7. November 2013.
  7. Zweckentfremdungsverbots-Gesetz ZwVbG Berlin
  8. Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz – HmbWoSchG
  9. Private Angebote zum Übernachten sind der Stadt ein Dorn im Auge. ksta.de. Abgerufen am 1. März 2016.
  10. [1] Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) vom 5. Dezember 2017
  11. Claudia Pelzer, Nora Burgard: Co-Economy: Wertschöpfung im digitalen Zeitalter: Netzwerke und agile Organisationsstrukturen erfolgreich nutzen, Springer, 2014, S. 38.
  12. Uwe Mauch: Freiburger Rathaus geht auf Konfrontation zu Airbnb. Badische Zeitung, 18. Februar 2021, abgerufen am 19. Februar 2021.
  13. Share Economy in Wien bei wien.gv.at, abgerufen am 3. Mai 2016
  14. Keine Einsprüche gegen Airbnb-Regelung orf.at, 10. Februar 2017, abgerufen 10. Februar 2017.
  15. Überraschung inklusive. Die Welt. Abgerufen am 7. November 2013.
  16. Städtereisen 2.0 (Memento des Originals vom 22. Mai 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gq-magazin.de. GQ. Abgerufen am 7. November 2013.

Weblinks

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Autor/Urheber: Sommerfan, Lizenz: CC BY-SA 3.0
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