Hohenzollern-Hechingen

Fürstentum Hohenzollern-Hechingen
WappenFlagge
Wappen von Hohenzollern-Hechingen laut wappen-Almanach von G.M.C. MaschFlagge von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen
LandeshauptstadtHechingen
RegierungsformMonarchie
StaatsoberhauptGraf (bis 1623)
Fürst (ab 1623)
DynastieHaus Hohenzollern
Bestehen1623–1849
Fläche256 km²[1]
Einwohner20.471 (1849)[2]
Bevölkerungsdichte80 Einw./km² (1849)
Entstanden ausGrafschaft Zollern
Aufgegangen inPreußischer Regierungsbezirk Sigmaringen, „Hohenzollernsche Lande“
Karte

Hohenzollern-Hechingen war zuerst ab 1576 Grafschaft und ab 1623 bis 1850 Fürstentum mit der Residenzstadt Hechingen. Vor der Grafschaft Hohenzollern-Hechingen existierte die Grafschaft (Hohen-)Zollern. Das Gebiet stellt die Stammlande der Hohenzollern dar. Hohenzollern-Hechingen bestand territorial weitgehend unverändert seit 1576. Als letzter Fürst von Hohenzollern-Hechingen legte Konstantin 1849 die Regierungsgeschäfte nieder. Die Besitzergreifung durch Preußen erfolgte 1850. Der Familienzweig ging auf die ursprünglichen erstmals 1061 genannten Hohenzollern zurück. Parallel existierte das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen.

Geschichte

Wappen des Fürstentums (1846)

Der Stammvater der Hechingischen Linie war Eitel Friedrich IV. (* 1545; † 1605), ein Sohn von Graf Karl I. von Hohenzollern. Eitel Friedrich erbte die Stammlande der Hohenzollern und verlegte den Sitz der Regierung nach Hechingen. Der Graf ließ ein Schloss bauen, dort wo später das Neue Schloss in Hechingen entstand. Die Stadt Hechingen wurde 1255 von den Hohenzollern gegründet.

Eitel Friedrichs Sohn Johann Georg wurde 1623 von Kaiser Ferdinand II. in den Reichsfürstenstand erhoben. Im ausgesprochen freundlich formulierten Diplom wurde bestimmt, die nachfolgenden Erstgeborenen werden ebenso Fürsten. Nunmehr war Hohenzollern-Hechingen eine gefürstete Grafschaft, was bedeutete, dass die Familie nahezu sämtliche Eigentumsrechte hatte und dem Kaiser und dem Reich kein Einfluss erlaubt war. Einige wenige überschaubare Zahlungen aus alten Verpflichtungen waren noch zu leisten. Nach dem Tode Johann Georgs ging die Regentschaft auf dessen Sohn Eitel Friedrich II. über. Dieser starb kinderlos, sodass dessen Bruder Philipp neuer Fürst wurde. Philipp war zuerst für eine geistliche Karriere vorgesehen und wurde Domherr zu Köln und Straßburg. Er folgte 1661 seinem Bruder als Fürst.

In der nächsten Generation mit Friedrich Wilhelm stellte sich eine durch Kaiser Leopold I. bewirkte stark verbesserte rechtliche Situation bei der Erbfolge der jüngeren Söhne und deren Nachkommen ein. Bislang war die Reichsfürstenwürde mit der Primogenitur verbunden. Nunmehr hatten auch die jüngeren Kinder und deren Nachkommen die Möglichkeit der Erbfolge. Der nächste Fürst Friedrich Ludwig starb 1750 kinderlos. Nun bereits wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass nicht nur der Erstgeborene und dessen Nachkommen Fürst werden konnten. Josef Friedrich Wilhelm, ein Cousin des letzten Regenten, übernahm die Führungsverantwortung. Auch die Ehen von Fürst Josef Friedrich Wilhelm blieben ohne männlichen Erben, und sein Neffe Hermann kam 1798 an die Macht. Im gleichen Jahr wurde die Leibeigenschaft im Fürstentum abgeschafft. Durch die Säkularisation 1803 erhielt Hermann unter anderem das Kloster Stetten.[3] Hohenzollern-Hechingen wurde 1806 Mitglied des Rheinbundes und war damit nicht länger ein Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Hermanns Sohn Friedrich wurde dann 1810 neuer Fürst. Während seiner Regentschaft trat Hohenzollern-Hechingen 1815 dem auf dem Wiener Kongress geschaffenen Deutschen Bund bei.

Das Fürstentum war 1806 nicht mediatisiert worden, was bei 14.000 Einwohnern keineswegs selbstverständlich war. Gebietszugewinne durch den Reichsdeputationshauptschluss waren bei Hohenzollern-Hechingen gering. Beim Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen, das von einem anderen Familienteil regiert wurde, verhielt sich dies anders. Die Verwaltung wurde in Hohenzollern-Hechingen peu à peu umgestaltet, und 1848 wurde die Rechtspflege und die Administration getrennt organisiert. In der Zeit vor der Reform hatten die den fürstlichen Behörden unterstellten Ämter beide Aufgaben gemeinsam wahrgenommen. Das Fürstentum war bis 1808 Territorium des Schwäbischen Reichskreises.

Als letzter Fürst regierte Konstantin bis zum 7. Dezember 1849 (danach residierte er im niederschlesischen Löwenberg). Danach wurde Hohenzollern-Hechingen ein Bestandteil von Preußen, das am 8. April 1850 das Fürstentum übernahm. Es gehörte sodann zum Regierungsbezirk Sigmaringen, den Hohenzollernschen Landen. Fürst Konstantin wurde in der Stiftskirche Sankt Jakob in Hechingen beerdigt, der Grablege der Hohenzollern.[4] Während der französischen Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg entstand das Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen, zu dem das ehemalige Fürstentum dann gehörte. 1952 wurde das Land Baden-Württemberg geschaffen.

Lage und Verwaltung

Hohenzollern-Hechingen grenzte im Westen und Osten an das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen und im Norden und Süden an das Königreich Württemberg. Zudem gehörte die Exklave Wilflingen zum Staatsgebiet. Das Fürstentum zählte im Jahr 1849 circa 20.000 Einwohner, der Hauptort Hechingen circa 3.000 Einwohner. Die hohenzollerischen Oberämter dienten zur Verwaltung von Hohenzollern-Hechingen sowie von Hohenzollern-Sigmaringen. Bei Hohenzollern-Hechingen bestand lediglich das Oberamt Hechingen für die Verwaltung des gesamten Landes. Das höchste Gericht war ab 1825 das Obertribunal in Stuttgart. Zuvor hatte das Ober-Appellationsgericht in Darmstadt die gleiche Stellung. Die Bevölkerung war in der Regel katholisch. In Hechingen existierte eine jüdische Gemeinde.[5]

Für die Justiz siehe die Liste der Gerichte im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen.

Regenten

Fürst Hermann von Hohenzollern-Hechingen herrschte in der Zeit des Absolutismus

Als Regenten von Hohenzollern-Hechingen wirkten:

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. hgisg.geoinform.fh-mainz.de
  2. hgisg.geoinform.fh-mainz.de
  3. Geschichte des Klosters Stetten
  4. Stiftskirche Sankt Jakob in Hechingen@1@2Vorlage:Toter Link/www.worldhistory.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
  5. Jüdische Gemeinde in Hechingen

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↑ Civil flag or Landesfarben of the Habsburg monarchy (1700-1806)
↑ Merchant ensign of the Habsburg monarchy (from 1730 to 1750)
↑ Flag of the Austrian Empire (1804-1867)
↑ Civil flag used in Cisleithania part of Austria-Hungary (1867-1918)
House colours of the House of Habsburg
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Wappen des Deutschen Bundes
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Flagge Liechtensteins (1852-1921)
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Deutscher Zollverein in den Grenzen des Deutschen Bundes 1834 (rot) mit für den Zollverein relevanten Außengrenzenänderungen (Schleswig, Luxemburg, Elsaß-Lothringen) in hellrot. In blau die Beitrittsstaaten 1834, grün weitere Beitritte bis 1866, gelb Beitritte nach 1866. Größere Staaten des Zollvereins sind beschriftet.
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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Hohenzollern-Hechingen in 1848
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coats of arms of the principality of Hohenzollern-Hechingen; principal: county of Hohenzollern; heart: bourgraviat of Nürnberg
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Flag of Hanover during 1837—1866.
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Weiß-rot. Landesfarben und Landesflagge von Tirol.
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Flag of the Principality of Reuss-Lobenstein
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1813-1897; Verhältnis (2:3)
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Fahne von Hessen-Homburg
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Königreichs Sachsen; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Villa Eugenia, frontal fotografiert aus dem Hechinger Fürstengarten.
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Flag of the Principalities of Hohenzollern-Hechingen and Hohenzollern-Sigmaringen, flag found on Dutch Wikipedia [1].
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Civil flag of Oldenburg, before 1871 and beween 1921 and 1935
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)