Hermann Withalm

Hermann Withalm (* 21. April 1912 in Gaunersdorf, Niederösterreich; † 19. August 2003 in Wolkersdorf im Weinviertel) war ein österreichischer Politiker (ÖVP) und von 1968 bis 1970 Vizekanzler.

Leben

Als Enkel des langjährigen Bürgermeisters seiner Heimatgemeinde und Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtages, Ignaz Withalm, und aus der Mitte des niederösterreichischen Weinviertels kommend, besuchte Hermann Withalm das Stiftsgymnasium Melk und das Jesuitengymnasium Kalksburg, wo er 1930 maturierte.[1] Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Promotion 1935).

Er war Mitglied der KaV Norica Wien, damals im CV, heute im ÖCV und bei der Nordgau Laa an der Thaya im MKV (Ehrenphilister 1954).[2]

Nach der Gerichts- und Notariatspraxis in Wien, Mistelbach und Poysdorf wurde er 1938 von den Nationalsozialisten entlassen und arbeitete bis 1942 bei den Reichsautobahnen. Nach zwei weiteren Jahren als Substitut in Wien und Wolkersdorf wurde er 1947 öffentlicher Notar in Wolkersdorf.

Politische Laufbahn

Dort leitete er ab 1952 die regionale Gliederung der Volkspartei und war anschließend Generalsekretär der ÖVP von 1960 bis 1970. Er war maßgeblich an der Reform der ÖVP beteiligt, die er mit Josef Klaus gegen den Willen der Konservativen, wie Alfons Gorbach, durchsetzte.[3] Nach der Nationalratswahl 1966 (absolute Mehrheit für die Volkspartei) wurde er Klubobmann der ÖVP im Nationalrat und war der „kongeniale Gegenspieler“ des Klubobmanns der SPÖ, Bruno Pittermann (wie dieser anerkennend sagte).

Als bei den Wahlen 1970 die relative Mehrheit erstmals an die SPÖ ging, trat Bundeskanzler Josef Klaus zurück, und Withalm wurde für knapp zwei Jahre sein Nachfolger als Bundesparteiobmann der ÖVP. Den Spitznamen Eiserner Hermann verdankt Withalm dem Journalisten Kurt Vorhofer und entspricht seinem scharfen Denken und seiner Unbeirrbarkeit in Grundsatzfragen. Von 1953 bis 1975 war er Abgeordneter, 1956 bis 1959 Staatssekretär im Finanzministerium.

Als Vizekanzler fungierte er vom 19. Jänner 1968 bis zum 21. April 1970 (Alleinregierung der ÖVP, Kanzler war Josef Klaus), um dann wieder sein Notariat auszuüben. 1976 wurde er Obmann des Seniorenbundes der ÖVP und blieb es – als bisher längstdienender – bis 1988.

Für die Bundespräsidentenwahl 1974 war ursprünglich Withalm als ÖVP-Kandidat vorgesehen, ein erstes Wahlplakat mit seinem Konterfei war bereits in Druck. Überraschend machte der Parteivorstand (auf Drängen des Tiroler Landeshauptmanns Eduard Wallnöfer hin) dann jedoch Alois Lugger zum Kandidaten. Dieser verlor die Wahl schließlich gegen Rudolf Kirchschläger.[4]

Bis 1988 war Hermann Withalm Obmann des Österreichischen Seniorenbundes, es war das letzte politische Amt, das er bekleidete.[5] Er verstarb am 19. August 2003 in Wolkersdorf und ist in der Gruft der Familie Withalm am Gaweinstaler Ortsfriedhof begraben.

Schriften

  • Hermann Withalm: Aufzeichnungen, Styria, Graz 1974

Ehrungen

Einzelnachweise

  1. Altkalksburger Rundschreiben@1@2Vorlage:Toter Link/www.altkalksburger.org (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Rundschreiben des Absolventenvereins des Kollegiums Kalksburg
  2. "Katholische Couleurstudenten in Österreich" = "Borussen-Echo", 269a, Oktober 1982, S. 10 (nur "Nordgau")
  3. Paul Lendvai: Mein Österreich
  4. Die Welt bis gestern: Hermann Withalm: Der politische Absturz des „Eisernen“, Die Presse, 18. April 2008. Abgerufen am 18. Juli 2011.
  5. Biografie auf parlament.gv.at, abgerufen am 15. Jänner 2013

Weblinks

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Austria Bundesadler.png
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.
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