Hermann Warmbold

(c) Bundesarchiv, Bild 183-R1230-505 / CC-BY-SA 3.0
Kabinett von Papen. Warmbold stehend in der Mitte. (1932)

Hermann Warmbold (* 21. April 1876 in Klein Himstedt; † 11. März 1976 in Tegernsee) war ein deutscher Agrarwissenschaftler, Politiker und Wirtschaftsmanager.[1]

Leben und Beruf

Warmbold war verheiratet mit Eleonore (Ella) Wagemann, Tochter des Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Hamm Friedrich Wagemann. Sein Schwager war Ernst Wagemann, der Ausarbeiter des Wagemann-Plans 1932.[2]

Nach dem Abitur arbeitete er zunächst in der Landwirtschaft und wurde dann Einjährig-Freiwilliger im Celler 2. Hannoversches Infanterie-Regiment Nr. 77, zuletzt als Oberleutnant d.R. Anschließend nahm Warmbold ein Studium der Land- und Volkswirtschaft an den Universitäten in Göttingen und Bonn auf, das er mit der Promotion zum Dr. phil. beendete (Dissertationsarbeit: Untersuchungen über die Biologie stickstoffbindender Bakterien. Ein Beitrag zur Kenntnis der Veränderungen im Stickstoffgehalte des unbebauten Ackerbodens). Er war von 1907 bis 1910 Generalsekretär der Landwirtschaftskammer in Hannover und wirkte von 1907 bis 1911 als Generalsekretär des Land- und forstwissenschaftlichen Hauptvereins in Lüneburg.

Warmbold ging 1911 in das Kaiserreich Russland nach Estland und war bis 1913 Finanzsachverständiger der dortigen Ritterschaft. Gleichzeitig verwaltete er ein Rittergut bei Reval, das er als Versuchsgut bewirtschaftete. Von 1913 bis 1917 leitete er die Abteilung Wirtschaftsverwaltung der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin. Nach seiner Habilitation war er von 1915 bis 1919 Professor für Wirtschaftslehre des Landbaues an der Landwirtschaftlichen Hochschule Hohenheim. Gleichzeitig fungierte er für kurze Zeit als Direktor der Hochschule und sorgte dafür, dass Margarete von Wrangell ihre Forschungen zur Phosphorsäure an der Hochschule fortsetzen konnte.[3]

Während der Zeit der Weimarer Republik war Warmbold von 1919 bis 1921 als Ministerialdirektor Leiter der Domänen-Abteilung im preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten tätig und schied 1922 aus dem Staatsdienst aus. Von 1922 bis 1931 war er Vorstandsmitglied der BASF und von 1926 bis 1931 Vorstandsmitglied der I.G. Farben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wanderte er nach Chile aus, war als Berater in landwirtschaftlichen Angelegenheiten der chilenischen Regierung tätig und wirkte an der Entflechtung der I.G. Farben mit.[2]

Öffentliche Ämter

Warmbold gehörte keiner Partei an und amtierte vom 21. April bis zum 7. November 1921 als Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in der von Ministerpräsident Adam Stegerwald geführten preußischen Staatsregierung.

Weil befürchtet wurde, dass die für 1932 geplante Ernennung des I.G. Farben Vorstandsmitglieds Hermann Schmitz zum Reichswirtschaftsminister in der Hugenbergpresse kritische Veröffentlichungen über die finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der I.G. Farben auslösen würden, fiel die Wahl auf Hermann Warmbold, der zu dieser Zeit I.G.-Farben-Aufsichtsratsmitglied war. Schmitz trat gemeinsam mit 24 anderen Industriellen, darunter Paul Silverberg, Albert Vögler, Georg von Schnitzler und Otto Wolff, in einen Wirtschaftsbeirat der Reichsregierung ein.[4][5] Warmbold wurde am 9. Oktober 1931 als Reichswirtschaftsminister in die von Reichskanzler Heinrich Brüning geleitete Regierung berufen, schied aber am 28. April 1932 wieder aus der Reichsregierung aus. Vom 1. Juni 1932 bis zum 28. Januar 1933 war er erneut Reichswirtschaftsminister in den Kabinetten der Reichskanzler Franz von Papen und Kurt von Schleicher. Anfang Juni 1932 übernahm er zudem die kommissarische Leitung des Reichsarbeitsministeriums.

Ehrungen

  • Ehrendoktorwürde (Dr. h. c.) der Landwirtschaftlichen Hochschulen Hohenheim und Berlin

Literatur

  • Philippe Myohl, Lukas Gisin: Leben und Wirken von Prof. Dr. Hermann Warmbold. Aarau, 2007.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hohenheims Direktoren, Rektoren und Präsidenten (Memento vom 25. März 2017 im Internet Archive)
  2. a b Jens Ulrich Heine: Vorstand & Schicksal. VCH Verlagsgesellschaft, Weinheim 1990 S. 148–150
  3. Gabriele Katz: Stuttgarts starke Frauen. Theiss, Darmstadt 2015, S. 104–105.
  4. Gerhard Schulz, Von Brüning zu Hitler, De Gruyter Verlag, Berlin, New York 1992, S. 613–624.
  5. Bundesarchiv: Kabinett Brüning 2. Wirtschaftsbeirat

Auf dieser Seite verwendete Medien

Bundesarchiv Bild 183-R1230-505, Reichkabinett von Papen.jpg
(c) Bundesarchiv, Bild 183-R1230-505 / CC-BY-SA 3.0
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
ADN-ZB, Deutschland, Neues Reichskabinett:

1. Juni 1932: Reichskanzler Franz von Papen bildet ein von Schleicher unter Mitwirkung von Schacht vorbereitetes Kabinett. Die Regierung ist ohne jede parlamentarische Mehrheit.
UBz: Das neue Kabinett.
Stehend vlnr: Dr. Franz Gürtner (Justiz), Dr. Warmbold (Wirtschaft), General von Schleicher (Reichswehr).

Sitzend vlnr: Braun (Ernährung und Landwirtschaft sowie Ostkommissar), Wilhelm Freiherr von Gayl (Inneres), Reichskanzler von Papen, Konstantin Freiherr von Neurath (Äußeres).
Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen