Herbert Salcher

Herbert Salcher (* 3. November 1929 in Innsbruck; † 9. November 2021[1] in Wörgl) war ein österreichischer Politiker (SPÖ).

Herbert Salcher gehörte von 1960 bis 1969 dem Innsbrucker Gemeinderat an und war von 1969 bis 1981 Parteiobmann der Tiroler SPÖ. Als Landeshauptmann-Stellvertreter in Tirol war er von 1970 bis 1979 zuständig für Gesundheit und Soziales. 1979 berief ihn Bruno Kreisky in sein Kabinett als Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz. Von 1981 bis 1984 war er Bundesminister für Finanzen.

Biografie und berufliche Laufbahn

Herbert Salcher promovierte 1955 zum Doktor Juris. Ab 1950 arbeitete er bei der Tiroler Gebietskrankenkasse und wurde 1962 Direktor-Stellvertreter.

Er engagierte sich ab 1946 politisch in der sozialistischen Jugendbewegung und gehörte von 1960 bis 1969 dem Innsbrucker Gemeinderat an. 1969 wurde er Parteivorsitzender der Tiroler SPÖ und am 20. Oktober 1970 Landeshauptmann-Stellvertreter zuständig für Gesundheit und Soziales.

Am 5. November 1979 trat er als Nachfolger von Ingrid Leodolter als Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz in das Kabinett Kreisky IV ein.

In seine Amtszeit als Gesundheits- und Umweltminister fielen u. a. das Arzneimittelgesetz, das Fleischbeschaugesetz, die Vorbereitungen für die Errichtung der „Akademie für Arbeitsmedizin“ und die Gründung des „Vereins für Gesundheitserziehung und -beratung“. Die Aktion „Ohne Rauch geht’s auch“ ist bis heute in Erinnerung. Weiters sind hervorzuheben die Vorarbeiten zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die Schaffung der Grundlagen für den „Umweltfonds“ und der Ausbau der Umwelterziehung.

Nach dem Bruch zwischen Bundeskanzler Bruno Kreisky und dem damaligen Finanzminister Hannes Androsch wechselte Herbert Salcher am 20. Jänner 1981 in das Finanzministerium.

Vom 24. Mai 1983 bis zum 10. September 1984 gehörte Salcher als Finanzminister auch dem Kabinett von Bundeskanzler Fred Sinowatz an. Die Entscheidung, eine Sachverhaltsdarstellung in der Steuersache seines Amtsvorgängers Hannes Androsch der Staatsanwaltschaft zu übergeben, führte zu seiner Ablösung. Sein Urne wurde im Familiengrab in Hötting beigesetzt.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ex-Minister Salcher 92-jährig gestorben. In: ORF.at. 11. November 2021, abgerufen am 11. November 2021.
  2. Herr BM a. Salcher Dr. Herbert. In: trauerhilfe.at. 9. November 2021, abgerufen am 12. Dezember 2021.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.