Helga Konrad

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Helga Konrad (* 10. Jänner 1948 in Graz) ist eine österreichische Politikerin (SPÖ). Von 1995 bis 1997 war sie Frauenministerin.

Leben

Nach der Matura 1967 studierte sie Romanistik und Anglistik an der Universität Graz und an der Sorbonne in Paris. Nach der Promotion 1975 zur Dr. phil. war sie von 1977 bis 1980 in der Bildungsabteilung der steirischen Arbeiterkammer beschäftigt. Von 1980 bis 1993 war sie Geschäftsführerin der Steirischen Kulturinitiative.

Von 1993 bis 1995 war sie Stadträtin in Graz, von 1995 bis 1997 Bundesvorsitzende der SPÖ Frauen. In den Jahren 1990–93, 1996 und 1997–99 war Konrad Abgeordnete zum Nationalrat. In ihrer Amtszeit als Ministerin startete sie die Kampagne Ganze Männer machen halbe-halbe, die für große Aufregung in Österreich sorgte: Die Idee dahinter war, partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit durch gesetzliche Maßnahmen im Familien- und Eherecht festzulegen.

Nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt 1997 sollte sie auf den eigens geschaffenen Posten einer „Sonderbeauftragten für Kulturfragen“ der Steiermärkischen Landesregierung berufen werden, was für heftige öffentliche Kritik am geplanten Postenschacher sorgte. So äußerte sich auch die Frauenorganisation des ÖGB negativ zu Konrads Bestellung, die schließlich zurückgezogen wurde.[1]

Von 2000 bis 2004 war sie Vorsitzende der EU Stabilitätspakt Task Force gegen Menschenhandel für Südosteuropa und von 2004 bis 2006 hatte sie die Position der Sonderbeauftragten im Kampf gegen Menschenhandel der OSZE inne.[2]

Helga Konrad ist Projektleiterin am Institut für den Donauraum und Mitteleuropa, wo sie die Regionale Implementierungs-Initiative (RII) gegen Menschenhandel leitet.[3]

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Halbe-halbe bei Postenschacher taz, 3. Dezember 1997, abgerufen am 30. März 2021
  2. http://www.graz26.at/
  3. talik: RII Menschenhandel. In: IDM. 20. Juni 2022, abgerufen am 3. Februar 2023 (englisch).
  4. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

Weblinks

Commons: Helga Konrad – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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