Heinrich Übleis

Heinrich Josef Übleis (* 3. Februar 1933 in Edt bei Lambach, Oberösterreich; † 14. Dezember 2013 in Wien) war ein österreichischer Verwaltungsjurist, Manager und Politiker (SPÖ).

Leben

Übleis, ein Arbeitersohn,[1] besuchte das Realgymnasium in Wels und maturierte 1952. Im November 1953 begann er als Mitarbeiter beim Postamt in Scharnstein und wurde zum Postamtsleiter ausgebildet. Nachdem er sich 1955 nach Wien versetzen ließ, absolvierte er nebenberuflich ein Jusstudium. Nach der Promotion 1959 wechselte er in die Post- und Telegraphenverwaltungdirektion Wien (Postrechts- und Betriebsabteilung) und war ab 1965 in der Budgetabteilung der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung tätig.[2]

Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung ernannte ihn 1987 der damalige Verkehrsminister Rudolf Streicher zum Generaldirektor der Österreichischen Bundesbahnen. Diesen Posten hatte er bis zur Pensionierung 1993 inne. Danach engagierte er sich bei privaten Seniorenwohn- und Pflegeheimprojekten.[1]

Heinrich Übleis ist bestattet auf dem Neustifter Friedhof in Wien (Gruppe 17, Reihe 4, Nummer 1).

Politik

1970 wurde er Sekretär des damaligen Verkehrsministers Erwin Frühbauer und von 1979 bis 1985 Generaldirektor der Post- und Telegraphenverwaltung. 1985 bis 1987 leitete er das Bundesministerium für Bauten und Technik. In dieser Funktion setzte er erste „Sparautobahn“-Abschnitte durch.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b ORF-Online: Heinrich Übleis ist tot; abgerufen am 23. Dez. 2013
  2. Munzinger: Heinrich Übleis ; abgerufen am 23. Dez. 2013

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.