Harald Ettl

Harald Ettl, Brüssel 2008.

Harald Ettl (* 7. Dezember 1947 in Gleisdorf) ist ein österreichischer Politiker (SPÖ). Er war von 1989 bis 1992 Gesundheitsminister und von 1996 bis 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments.

Leben

Von 1969 bis 1971 war Harald Ettl technischer Angestellter der Firma Karl Eybl, einer Teppichfabrik in Ebergassing. Die folgenden beiden Jahre war er Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Textil, Bekleidung, Leder. Von 1973 bis 1984 schloss sich eine Tätigkeit als Zentralsekretär an.

1989–1991 war Ettl Bundesminister für Gesundheit und Öffentlicher Dienst, in den Jahren 1991/1992 Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz. Von 1984 bis 2000 war er zudem Vorsitzender der Gewerkschaft Textil, Bekleidung und Leder. Bis zum heutigen Tag ist er Vizepräsident der Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung. Von 1996 bis 2009 war Harald Ettl Mitglied des Europäischen Parlaments.

Ettl war stellvertretender Obmann der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt von 1978 bis 1989. Im selben Zeitraum war er Vorsitzender des Sektionsausschusses Unfallversicherung im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Von 1987 bis 1999 war Ettl Vorsitzender des EU-Ausschusses im ÖGB, in den Jahren 1995 und 1996 Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU. In den Jahren 1993 bis 2001 war er Obmann des Vereins für Konsumenteninformation, seit 2000 ist er Vize-Vorsitzender der Gewerkschaft Metall-Textil, nunmehr Metall-Textil-Nahrung und seit auch 2004 Vizepräsident der Internationalen Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter-vereinigung (ITBVL).

Arbeitsschwerpunkte im Europäischen Parlament

Ettl ist im Europäischen Parlament Mitglied in den Ausschüssen für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und im Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Er hatte einen Sitz im Untersuchungsausschuss zum Zusammenbruch der „Equitable Life Assurance Society“, war unter anderem ist Mitglied in der Delegation des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Bulgarien sowie der Delegation für die Beziehungen der EU zu den Maschrik-Ländern. Derzeit ist er über die Tätigkeiten in den Parlamentsausschüssen hinaus Mitglied der Delegation für die Beziehungen zu Indien.

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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