Gustav Radbruch

Gustav Radbruch (Aufnahme aus dem Reichstags-Handbuch 1920, I. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1920)

Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Politiker und Rechtswissenschaftler.

Radbruch war in der Zeit der Weimarer Republik Reichsminister der Justiz. Er gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts. Daneben genoss er auch als Strafrechtler, Kriminalpolitiker, Rechtshistoriker, Biograph und Essayist international großes Ansehen. Seine Hauptwerke wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt. Für Radbruch ist das Recht eine wertbezogene, an der Idee der Gerechtigkeit auszurichtende Realität, die zum Gebiet der Kultur gehört, und damit zwischen Natur und Ideal steht.

Leben

Herkunft und Ausbildung

Katharineum zu Lübeck
Als Referendar in Lübeck (1902)

Gustav Lambert Radbruch war der Sohn von Heinrich Georg Bernhard Radbruch (1841–1922), Kaufmann in Lübeck und seiner Ehefrau Emma Radbruch, geb. Prahl (1842–1916), der Tochter eines Goldschmieds und Konditors in Lübeck.[1] Gustav Radbruch wuchs mit seinen beiden älteren Geschwistern in wohlhabenden Verhältnissen auf.

Als „Nesthäkchen“ verbrachte er eine „etwas unkindliche Kindheit“, wie er es selbst im Rückblick schrieb. Dazu gehörten „eine gewisse Naturferne und ein gewisser Intellektualismus“.[2] Gustav Radbruch besuchte das Progymnasium von Otto Bussenius und das Katharineum zu Lübeck, wo er Ostern 1898 als Primus omnium das Abitur ablegte.[3] Seinem damaligen Mitschüler, dem späteren anarchistischen Dichter Erich Mühsam, ist Radbruch immer wieder begegnet. Persönlich waren sie freundschaftlich verbunden, obwohl Radbruch die politischen Ansichten Mühsams ablehnte. Eher den schönen Künsten zugetan, studierte Radbruch ab 1898 auf Wunsch seines Vaters Rechtswissenschaften. Als ersten Studienort wählte er München, wohin Theater und bildende Kunst ihn lockten und wo er sich von der Bohème angezogen fühlte. Anschließend setzte er sein Studium in Leipzig fort und schließlich in Berlin, wo der Strafrechtsreformer Franz von Liszt lehrte. Nach erfolgreichem Ersten Staatsexamen kehrte Radbruch wieder in seine Heimatstadt Lübeck zurück, um sein Rechtsreferendariat anzutreten. Dieses beendete Gustav Radbruch jedoch nicht und er legte das Zweite Staatsexamen nicht ab.[4] Er widmete sich vielmehr der Wissenschaft. Im Jahre 1902 wurde Radbruch bei seinem Doktorvater Liszt an der Berliner Universität mit einer Dissertation zur Kausalitätslehre magna cum laude zum Dr. iuris promoviert.[5] Die liberale Lehre seines Doktorvaters prägte Radbruchs Denken nachhaltig.

Auf Vermittlung Liszts wechselte Radbruch 1903 an die Universität Heidelberg, um sich bei Karl von Lilienthal ein Jahr später zu habilitieren.[6]

Der junge Professor

Im Jahre 1906 wurde Radbruch Lehrbeauftragter an der Handelshochschule in Mannheim. Die erste, 1907 mit Lina Götz geschlossene Ehe wurde im Jahr 1913 wieder geschieden. An der Universität Heidelberg wurde Radbruch 1910 außerordentlicher Professor für Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie. Er fand Zugang zum Kreis um Max Weber und wurde dort nachhaltig vom Gedankengut des Neukantianismus beeinflusst, den er über Arthur Kronfeld und Otto Meyerhof auch in der Variante von Leonard Nelson kennenlernte. Über sie kam er andererseits mit dem jungen Dichter und Jurastudenten Ernst Blass in Kontakt, für dessen Zeitschrift Argonauten er einige Beiträge lieferte. Zu seinem badischen Freundeskreis gehörten zudem Kronfelds Kollege Karl Jaspers sowie Emil Lask und Hermann Kantorowicz.

Kriegszeiten

1914 nahm er einen Ruf auf eine außerordentliche Professur an die Albertus-Universität Königsberg (Ostpreußen, heute Kaliningrad) an. Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges meldete er sich zum Roten Kreuz und verbrachte viele untätige Wochen auf dem Bahnhof Dirschau. 1915 heiratete er seine zweite Frau Lydia, geborene Schenk (1888–1974).[7] Kurz darauf meldete sich Radbruch als Freiwilliger zum Landwehrregiment 111 in Heidelberg. In seinem Buch Der innere Weg, Aufriß meines Lebens erklärte er:

„Ich suchte die Bewährung, ich suchte versäumte Jugend nachzuholen, ich mußte freiwillig, aber kraft inneren Zwanges, zuerst jede Patrouille machen, weil ich in meiner Jugend zu wenig Äpfel gestohlen hatte – das versäumte Jugendwagnis durch soundso viele Patrouillen nachholen.“

Gustav Radbruch[8]

Als 1920 der nationalistische Politiker Wolfgang Kapp mit Unterstützung der Generäle Walther von Lüttwitz und Erich Ludendorff in Berlin putschte und sich selbst zum Reichskanzler ausrief, versuchten auch in Kiel rechtsgerichtete Truppen, die Stadt unter ihre Gewalt zu bekommen. Dort trafen sie aber auf eine Front von Werftarbeitern, die Widerstand leistete. Radbruch vermittelte zwischen den Parteien, um eine blutige Auseinandersetzung zu verhindern. Die Putschisten vertrauten ihm nicht und nahmen ihn in Haft. Ein Standgericht sollte ihn zum Tode verurteilen. Doch der Kapp-Putsch scheiterte, und Radbruch erlangte nach sechs Tagen wieder die Freiheit. Danach setzte er sich für die aufständischen Soldaten ein und führte sie in ihre Kasernen zurück, um sie vor einer Lynchjustiz zu bewahren.[9]

Sozialdemokrat

Radbruchs parteipolitische Sympathie galt schon früh der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. 1913 nahm er am Begräbnis August Bebels in Zürich teil. Anonym verfasste er dazu den Artikel August Bebels Totenfeier, der in den Heidelberger Neuesten Nachrichten erschien.[10] Da eine Mitgliedschaft damals aber gleichbedeutend mit dem sofortigen Ende seiner Laufbahn gewesen wäre, trat er der SPD erst 1918 bei.

Gegen den erbitterten Widerstand der Lehrenden wurde er 1919 als außerordentlicher Professor an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel berufen, wo er bis 1926 blieb. Nach einem knappen Jahr wurde er auf Antrag seiner Kollegen aber bereits ordentlicher Professor.

Wegen seiner beim Kapp-Putsch bewiesenen arbeiterfreundlichen Haltung wurde Radbruch bei der anstehenden Reichstagswahl 1920 auf Platz 2 der Wahlliste der Sozialdemokraten gesetzt. Radbruch wurde Reichstagsabgeordneter und war der einzige Jurist in der SPD-Fraktion.

Politik und Verantwortung

Reichstagsgebäude vor dem Brand

Radbruch war für die SPD von 1920 bis 1924 Abgeordneter des Reichstags. Ein Antrag, den Radbruch und 54 weitere Mitglieder der SPD-Fraktion am 31. Juli 1920 im Reichstag einbrachten, sah die Straflosigkeit der Abtreibung vor, „wenn sie von der Schwangeren oder einem staatlich anerkannten (approbierten) Arzt innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft vorgenommen“ worden ist. Der von Radbruch maßgeblich initiierte Antrag hatte letztlich keinen Erfolg.[11] Am 2. Juli 1920 hatten 81 Abgeordnete der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) bereits einen Antrag in den Reichstag eingebracht, die Paragrafen 218, 219 und 220 des Strafgesetzbuches aufzuheben.[12] Radbruch blieb deutlich dahinter zurück. Er profilierte sich als Rechtspolitiker und wurde im Kabinett Wirth II (26. Oktober 1921 bis 14. November 1922) zum Reichsjustizminister berufen; vom 13. August bis November 1923 war er Justizminister in den Kabinetten Stresemann I und Stresemann II.

Während seiner Amtszeit wurden einige bedeutende Gesetze ausgearbeitet, so zur Zulassung von Frauen zum Richteramt[13] und nach der Ermordung Rathenaus auch das Republikschutzgesetz. Um die Republik vor ihren übelsten Feinden zu schützen, sah sich Radbruch in der Regierungsverantwortung gezwungen, zur Todesstrafe zu greifen, die er zeit seines Lebens ablehnte. Wegweisend waren außerdem der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs aus dem Jahre 1922 und das Jugendgerichtsgesetz von 1923.[14] Radbruch wollte die Vergeltungsstrafe abschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er war gegen die Todesstrafe und das Zuchthaus und damit für die einheitliche Freiheitsstrafe. Die Resozialisierung wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt. In der Weimarer Republik wurde der Entwurf nur eingeschränkt umgesetzt; er wurde später für die Strafrechtsentwicklung der jungen Bundesrepublik bedeutend.[15] Von 1931 bis 1933 war Radbruch Mitglied des Senats der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft.

Ordinarius und Lehrverbot

University College Oxford

Radbruch lehnte eine dritte Berufung zum Reichsjustizminister ab und widmete sich wieder verstärkt seiner wissenschaftlichen Arbeit. 1926 folgte er einem Ruf nach Heidelberg. Zu seinen Studenten gehörte Anne-Eva Brauneck, die später die erste deutsche Professorin für Strafrecht wurde. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde er am 8. Mai 1933 als erster deutscher Professor aus dem Staatsdienst entlassen. Grundlage dafür war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums.[16] Sein Nachfolger wurde Karl Engisch.[17] Er widmete sich während der NS-Diktatur vor allem der scheinbar unverfänglichen Rechtsgeschichte. So entstand zum Beispiel seine Biographie über Paul Johann Anselm von Feuerbach, die 1934 in Wien erschien und für die juristische Biographik wegweisend wurde (die Arbeit an dem Buch hatte er jedoch nachweislich spätestens im Jahre 1910 begonnen).[18] Eine Lehrtätigkeit im Ausland wurde ihm nicht gestattet. Dennoch durfte er sich von 1935 bis 1936 zu Studien an das University College nach Oxford begeben. Als wissenschaftliche Frucht dieses Englandaufenthalts entstand das Werk Der Geist des englischen Rechts, das erst 1946 erscheinen konnte. Bei einem Skiunfall verunglückte Radbruchs Tochter Renate 1939 tödlich, sein Sohn Anselm fiel Anfang Dezember 1942 in der Schlacht von Stalingrad.

Wiederaufbau und Tod

Radbruchs Familiengrab auf dem Heidelberger Bergfriedhof in der Waldabteilung B

Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm Gustav Radbruch seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. In der SBZ gab es 1948 die Überlegung, Gustav Radbruch für eine Kommission zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes für die DDR anzufragen.[19]

Auch politisch wurde Radbruch wieder aktiv, er hoffte auf einen Sozialismus christlicher Prägung.[20] Bereits 1945 stellte er gemeinsam mit Emil Vierneisel und Hans Stakelbeck ein von ihnen erarbeitetes Parteiprogramm unter dem Namen „Christlich-Soziale Union“ der Heidelberger Öffentlichkeit vor. Es orientierte sich formal stark an dem Gründungsaufruf der Berliner CDU vom 26. Juni 1945, doch inhaltlich bestanden erhebliche Unterschiede. Als grundlegende Wertentscheidung bekannte sich das Heidelberger Programm zum Christentum als Kern und Grundlage der abendländischen Kultur. In ihm wurde die einzige Möglichkeit gesehen, um aus dem Kriegschaos zu einer Ordnung in demokratischer Freiheit zu gelangen. Die von Radbruch mit angeregte „Vereinigte Christliche Volkspartei“ bzw. „Christlich-Soziale Union“ ging später in der Christlich Demokratischen Union Deutschlands auf.[21]

Am 14. Juli 1948 trat Radbruch entgegen anfänglichem Zögern wieder der SPD bei.[22] Tags zuvor war er emeritiert worden und hatte seine Abschiedsvorlesung gehalten.

„Vielleicht ist die beste Antwort auf Ihre Frage, daß ich mich wieder der SPD eingegliedert habe, der ich seit 1945 ferngeblieben war, einerseits weil ich zu Unrecht damals eine Politik im SED-Stil fürchtete und von der CDU das Bekenntnis zu einem christlichen Sozialismus erwartete – zwei Voraussetzungen, die sich als völlig irrig erwiesen haben –, andererseits weil ich parteilos stärker auf die Studentenschaft wirken zu können glaubte. In meiner Abschiedsvorlesung, über die ich Ihnen einen Bericht beilege, habe ich erklärt, daß in dieser Zeit der Entscheidungen mit jenem Nihilismus, der gleichzeitig alle Besatzungsmächte und alle Parteien ablehne, Schluß gemacht werden müsse, daß man zeigen müsse, wo man steht, und daß ich nunmehr deshalb in die SPD zurücktrete.“

Gustav Radbruch[23]

1949 starb Gustav Radbruch mit 71 Jahren an den Folgen eines Herzinfarkts. Sein Grab befindet sich auf dem Heidelberger Bergfriedhof in der Waldabteilung.[24] Das blockhafte, aus rotgrauem Quarz gestaltete Grabmal zeigt in der Relieftafel ein attisches Weihrelief, das Pallas Athene darstellt. Ihm zur Seite liegen seine zweite Ehefrau Lydia († 1974), sowie ihre gemeinsamen Kinder Renate († 1939) und Anselm († 1942), an den ein Gedenkkreuz erinnert.[25]

Werk

Der Rechtsdenker

Universitätsbibliothek Heidelberg
Die „Rechtsphilosophie“ von 1932

Schon 1910 erschien Radbruchs Einführung in die Rechtswissenschaft. Bereits dieses Buch wurde in viele Sprachen übersetzt. Sein Hauptwerk erschien zunächst 1914 unter dem Titel Grundzüge der Rechtsphilosophie. Es wurde dann 1932 grundlegend überarbeitet und als Rechtsphilosophie veröffentlicht. Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden.[26] Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen:

„Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise nebeneinander.“

Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie[27]

Diesen Wertrelativismus, der seiner Rechtsphilosophie in zentraler Weise zugrunde liegt, hatte Gustav Radbruch „der Sache, nicht dem Wort nach“ von Max Weber übernommen.[28] Engste Beziehungen bestehen zu Max Webers Postulat der Werturteilsfreiheit. Man vergleiche nur Max Webers Formulierung: „Eine empirische Wissenschaft vermag niemanden zu lehren, was er soll, sondern nur, was er kann und – unter Umständen – was er will“[29] mit Radbruchs nahezu gleichlautender Formulierung, dass eine wissenschaftliche Wertbetrachtung zwar lehren könne, was man könne und was man wolle, aber nicht, was man solle.[30] Radbruchs rechtsphilosophische Parteienlehre, ein Kernstück des Hauptwerks, ist mit diesem seinem Wertrelativismus aufs Engste verflochten. Der mit Radbruch befreundete Politikwissenschaftler Arnold Brecht bezeichnete ihn (Radbruch) daher sogar als „Haupt der Schule des wissenschaftlichen Wertrelativismsus in Deutschland“, da er den Wertrelativismus als erster Denker zu einer systematischen Rechtsphilosophie entwickelt habe. Dies gelte insbesondere für die Zeit nach Max Webers Tod im Jahre 1920.[31]

Außerdem vertrat Radbruch einen Methodentrialismus: Zwischen den erklärenden Wissenschaften und den philosophischen Wertlehren stünden die wertbezogenen Kulturwissenschaften. Diese Dreiteilung erscheine im Recht als Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nehme dabei eine Zwischenstellung ein. Gegenständlich richte sie sich auf das positive Recht, wie es sich in der sozialen Realität darstelle, und methodologisch auf den objektiv gesollten Sinn des Rechts, der sich durch wertbezogene Interpretation erschließe.

Zentral für Radbruch sind seine Lehren vom Rechtsbegriff, von der Rechtsidee und von der Rechtsgeltung. In seinem Lehrbuchklassiker Rechtsphilosophie von 1932 definiert er das Recht als „Inbegriff der generellen Anordnungen für das menschliche Zusammenleben“[32] und zugleich aber auch als „die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen.“[33] Damit prägt Radbruch zufolge die kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen auch das Recht als Kulturprodukt. Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit.

Sein rechtsphilosophischer Relativismus führte ihn unter anderem auch dazu, eine besondere Strafart für sogenannte Überzeugungstäter (Einschließung statt Gefängnis oder Zuchthaus) einzufordern, denen gegenüber der Staat nicht von einer Warte der moralischen Überlegenheit auftreten könne, sondern die er (der Staat) vielmehr als Andersdenkende anzuerkennen habe. Darüber hinaus stand er den tradierten Institutionen des Strafrechts und der Kriminalstrafe auch insgesamt skeptisch gegenüber. Das „unendliche Ziel“ der Kriminalpolitik war für ihn daher „nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'“ im Geiste Franz von Liszts und Enrico Ferris.[34]

Äußerst umstritten ist die Frage, ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist war und sich in seinem Denken, unter dem Eindruck des Nationalsozialismus, eine innere Wende vollzog oder ob er lediglich unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen die von ihm vor 1933 vertretene relativistische Wertlehre fortentwickelte. Auf jeden Fall entwickelte Radbruch nach 1945 seine später sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946, der die Radbruchsche Formel erstmals ausformuliert enthält, gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.[35] Die Differenz zwischen positivem Recht und gerechtem Recht ist in Deutschland durch die Problematik des Befehlsnotstands bei den Mauerschützenprozessen wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. In diesem Zusammenhang wurden Radbruchs Theorien gegen die von Hans Kelsen und teilweise auch von Georg Jellinek vertretene rechtspositivistische Reine Rechtslehre ins Feld geführt.

Der Schöngeist

Neben seinen rechtswissenschaftlichen Arbeiten hat Radbruch einige schöngeistige Essays verfasst, so zum Beispiel in dem Band Gestalten und Gedanken, der 1945 in Leipzig erschien. Das Werk beschäftigt sich unter anderem mit Michelangelos Mediceerkapelle, Shakespeares Maß für Maß sowie mit Goethe. Im selben Jahr wurde auch Theodor Fontane oder Skepsis und Glaube veröffentlicht. Diese Werke zeichnen sich durch meisterhafte Prosa und „aphoristische Formulierungskunst“[36] aus.

Ehrungen und Mitgliedschaften

Gustav-Radbruch-Platz zu Lübeck

Schriften

  • Rechtsphilosophie, Studienausgabe, herausgegeben von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003, ISBN 978-3-8114-5349-4.
  • mit Heinrich Gwinner: Geschichte des Verbrechens. Versuch einer historischen Kriminologie. Eichborn, Frankfurt am Main 1990, ISBN 978-3-8218-4062-8 (= Die Andere Bibliothek).
  • Gesamtausgabe in 20 Bänden. Hrsg. von Arthur Kaufmann, Bd. 1: Rechtsphilosophie I, bearb. von Arthur Kaufmann, Heidelberg 1987.
  • Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht. In: SJZ 1946, S. 105–108.
  • Paul Johann Anselm Feuerbach. Ein Juristenleben. Wien 1934.
  • Stimmen gegen den § 218. In: Der sozialistische Arzt. Jg. 7, 1931, Heft 4 (April), S. 104 (Digitalisat).
  • Der Geist des englischen Rechts. Heidelberg 1946 (Digitalisat).
  • Einführung in die Rechtswissenschaft. Leipzig 1910; 11. Aufl., besorgt von Konrad Zweigert, Stuttgart 1964.

Literatur

Lexikoneinträge

  • Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen: Ein biographisches Lexikon. Beck, München 1995, S. 510 f.
  • Günter SpendelRadbruch, Gustav Lambert. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11202-4, S. 83–86 (Digitalisat).
  • Dagmar Drüll (Hrsg.): Heidelberger Gelehrtenlexikon 1803–1932. Springer, Berlin, Heidelberg, Tokio, 2012, ISBN 978-3-642-70761-2, S. 212.
  • Franz Osterroth: Biographisches Lexikon des Sozialismus. Verstorbene Persönlichkeiten. Bd. 1. Dietz, Hannover 1960, S. 244–245.
  • Martin Schumacher (Hrsg.): M.d.R. Die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik in der Zeit des Nationalsozialismus. Politische Verfolgung, Emigration und Ausbürgerung, 1933–1945. Eine biographische Dokumentation. 3., erheblich erweiterte und überarbeitete Auflage. Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5183-1.

Zum Leben

  • Hans-Peter Schneider: Gustav Radbruch (1878–1949): Rechtsphilosoph zwischen Wissenschaft und Politik. in: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen. Eine andere Tradition. Baden-Baden 1988, ISBN 3-7890-1580-6, S. 295 ff.
  • Günter Spendel: Gustav Radbruch. Lebensbild eines Juristen. Monatsschrift für Deutsches Recht, Hamburg 1967.
  • Arthur Kaufmann: Gustav Radbruch. Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat. Piper, München 1987, ISBN 3-492-15247-3.
  • Robert Alexy: Gustav Radbruch (1878–1949). In: Christiana Albertina. Bd. 58, 2004, S. 47–51.
  • Stefan Grote: Gustav Radbruch und Gustav Friedrich Hartlaub. Eine Gelehrtenfreundschaft in finsterer Zeit. In: Neue Juristische Wochenschrift. Nr. 11/2016, S. 755–759.
  • Stefan Grote: Ein Rechtsphilosoph im literarischen Zerrspiegel. Das Bild Gustav Radbruchs in einem Zeit- und Justizroman der Weimarer Republik, In: Neue Juristische Wochenschrift. Nr. 11/2021, S. 747–751.

Zum Werk

  • Philipp Glahé: The Heidelberg Circle of Jurists and Its Struggle against Allied Jurisdiction. Amnesty-Lobbyism and Impunity-Demands for National Socialist War Criminals (1949–1955). In: Journal of the History of International Law. Band 21, S. 1–44, Brill/Nijhoff, Leiden 2019, ISSN 1571-8050.
  • Martin Schulte: Der Rechtsstaatsgedanke bei Gustav Radbruch. In: Juristische Schulung (JuS), Band 28, Nr. 3, 1988, S. 177–181.
  • Jing Zhao: Die Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs unter dem Einfluss von Emil Lask. Eine Studie zur neukantianischen Begründung des Rechts. Nomos, Baden-Baden 2020.
  • Phillipp Horst Schlüter: Gustav Radbruchs Rechtsphilosophie und Hans Kelsens Reine Rechtslehre. Ein Vergleich. Dissertation, Universität Tübingen 2009 (Online-Fassung).
  • Erik Wolf: Große Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte. 4. Auflage. Mohr Siebeck, 1963, ISBN 3-16-627812-5, S. 712–765.
  • Heinrich Scholler: Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht (= Schriften zur Rechtstheorie. Bd. 210). Berlin 2002.
  • Joachim Perels: Sozialistische Rechtspolitik im Angesicht der Konterrevolution: Reichsjustizminister Gustav Radbruch. In: Kritische Justiz. 2005, S. 407 ff.
  • Martin Borowski, Stanley L. Paulson (Hrsg.): Die Natur des Rechts bei Gustav Radbruch. Mohr Siebeck, Tübingen 2015, ISBN 978-3-16-153451-5.
  • Steffen Forschner: Die Radbruchsche Formel in den höchstrichterlichen „Mauerschützenurteilen“. Dissertation, Universität Tübingen, 2003 (Online-Version, PDF, 333 kB).
  • Martin Klein: Demokratisches Denken bei Gustav Radbruch. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-8305-1394-0.

Weblinks

Wikisource: Gustav Radbruch – Quellen und Volltexte
Commons: Gustav Radbruch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Lebensdaten nach ADB/NDB ergänzt.
  2. Gustav Radbruch: Der innere Weg. Aufriß meines Lebens, in: Biographische Schriften, Gesamtausgabe, Band 16, Heidelberg 1988, S. 173.
  3. Hermann Genzken: Die Abiturienten des Katharineums zu Lübeck (Gymnasium und Realgymnasium) von Ostern 1807 bis 1907. Borchers, Lübeck 1907 (Digitalisat), Nr. 1065. Mitabiturienten waren Hermann Link, Gustav Brecht, Friedrich Brutzer und Fritz Behn.
  4. Michael Walter, Gustav Radbruch und die Kriminologie, in: Juristenzeitung 64 (2009), S. 429–438, S. 429; Caspar Behme, Gustav Radbruch 1878-1949 - ein politischer Professor, in: StudZR 1 (2006), S. 147–169, S. 147.
  5. Abhandlungen des kriminalistischen Seminars an der Universität Berlin. Hrsg. von Franz von Liszt, NF, 1. Bd. 3. Heft: Gustav Radbruch: Die Lehre von der adäquaten Verursachung. Berlin 1902. Nachdruck in: Strafrecht I. Gesamtausgabe, Band 7, Heidelberg 1995, S. 7 ff.
  6. Gustav Radbruch: Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung für das Strafrechtssystem. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der rechtswissenschaftlichen Systematik. (1903), Verlag J. Guttentag, 1904. Nachdrucke WBG, Darmstadt 1967, sowie in: Strafrecht I. Gesamtausgabe, Band 7, Heidelberg 1995, S. 74 ff.
  7. Siehe Seite über Lydia Radbruch im Kieler Gelehrtenverzeichnis.
  8. Gustav Radbruch: Der innere Weg. Aufriß meines Lebens, in: Biographische Schriften, Gesamtausgabe, Band 16, Heidelberg 1988, S. 231.
  9. Gustav Radbruch: Kapp–Putsch in Kiel, in: Biographische Schriften, Gesamtausgabe, Band 16, Heidelberg 1988, S. 298 ff.
  10. August Bebels Totenfeier, in: Heidelberger Neueste Nachrichten, 21. August 1913. Nachdruck in: Nachtrag und Gesamtregister, Gesamtausgabe, Band 20, Heidelberg 2003, S. 45 ff.
  11. Vgl. Grotjahn-Radbruch: Die Abtreibung der Leibesfrucht. 1921.
  12. Verhandlungen des Reichstags, 1. Wahlperiode 1920, Band 363, Anlagen zu den stenographischen Berichten. 1 bis 452, S. 81–82.
  13. Friedrich-Ebert-Stiftung Gustav Radbruch als Justizminister (2004, PDF, 84 S.; 901 kB).
  14. Vgl. Gustav Radbruchs Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches (1922), Tübingen 1952.
  15. Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen. Ein biographisches Lexikon, 1995, S. 510.
  16. Birgit Vézina: Die Gleichschaltung der Universität Heidelberg im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung. 1982, S. 51.
  17. Hochschulnachricht. In: Freie Stimmen. Deutsche Kärntner Landes-Zeitung / Freie Stimmen. Süddeutsch-alpenländisches Tagblatt. Deutsche Kärntner Landeszeitung, 3. Dezember 1933, S. 3 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/fst
  18. Miszellen. In: Österreichische Zeitschrift für Strafrecht, Jahrgang 1910, S. 288 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/ozs „Bitte. Der Unterzeichnete arbeitet an einer Biographie des Kriminalisten Anselm v. Feuerbach (1775 bis 1833). Er bittet alle, die sich im Besitze von Schriftstücken von, an oder über Feuerbach befinden, um Mitteilung darüber. Dr. Gustav Radbruch a. o. Professor der Rechte a. d. Universität Heidelberg.“
  19. Heike Amos: Die Entstehung der Verfassung in der Sowjetischen Besatzungszone/DDR 1946–1949. Darstellung und Dokumentation, Münster 2006, S. 158.
  20. Martin D. Klein: Demokratisches Denken bei Gustav Radbruch, 2007, S. 42 mit weiteren Nachweisen.
  21. Friederike Reutter: Heidelberg 1945–1949. Zur politischen Geschichte einer Stadt in der Nachkriegszeit, 1994, S. 205.
  22. Armin Schlechter: Gustav Radbruch 1878–1949, Zeitzeuge des 20. Jahrhunderts zwischen Rechtswissenschaft und Politik, Ubstadt-Weiher 2002, ISBN 3-89735-199-4, S. 9, 16.
  23. Gustav Radbruch, Brief vom 24. August 1948 an Hugo Marx, in: Briefe II. (1919–1949), Gesamtausgabe, Band 18, Heidelberg 1995, S. 285 f.
  24. Bergfriedhof Heidelberg, Waldabteilung B, 1. Reihe, 526.
  25. L. Ruuskanen: Der Heidelberger Bergfriedhof im Wandel der Zeit, Verlag Regionalkultur, 2008, S. 225 f.
  26. Wichtige Vertreter einer scharfen Trennung von Sein und Sollen in der Tradition Immanuel Kants waren damals die Philosophen Hermann Cohen (1842–1918), Paul Natorp (1854–1924) und der Rechtsphilosoph und Zivilrechtler Rudolf Stammler (1856–1938). Die von den Neukantianern bestrittene Ableitung eines Sollens aus einem Sein läuft im Ergebnis auf den sogenannten naturalistischen Fehlschluss hinaus.
  27. Gustav Radbruch: Rechtsphilosophie. Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, Heidelberg 2003, S. 13.
  28. Gustav Radbruch, Entwurf eines Nachworts zur "Rechtsphilosophie", in: Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie. Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, 2. Aufl., Heidelberg u. a. 2003, S. 207.
  29. Max Weber: Die »Objektivität« sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis in: Max Weber: Gesammelte Werke, S. 4420 (vgl. Weber-WL, S. 151).
  30. Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, in: Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie. Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, 2. Aufl., Heidelberg u. a. 2003, S. 15f.
  31. Arnold Brecht, Politische Theorie, Tübingen 1961, S. 283.
  32. Gustav Radbruch: Rechtsphilosophie. Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, Heidelberg 2003, S. 38.
  33. Gustav Radbruch: Rechtsphilosophie. Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, Heidelberg 2003, S. 34.
  34. Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, in: Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie. Studienausgabe, hrsg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, 2. Aufl., Heidelberg u. a. 2003, S. 157.
  35. Vgl. Ralf Dreier und Stanley L. Paulson: Einführung in die Rechtsphilosophie Radbruchs. In: Gustav Radbruch: Rechtsphilosophie. Studienausgabe, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003, S. 247 ff.
  36. Günter Spendel: Radbruch, Gustav. In: Walther Killy (Hrsg.): Literaturlexikon. Band 9, München 1991, S. 273 f.
  37. Arthur Kaufmann: Gustav Radbruch, München 1987, S. 163.

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Radbruch Rechtsphilosophie
Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen