Guido Schmidt

Guido Schmidt mit Galeazzo Ciano und Kurt Schuschnigg (v. l. n. r.)

Guido Schmidt (* 15. Jänner 1901 in Bludenz; † 5. Dezember 1957 in Wien) war ein österreichischer Diplomat und Politiker.

Leben

Nach dem Abitur auf dem Gymnasium Stella Matutina in Feldkirch (dort lernte er den späteren Bundeskanzler Kurt Schuschnigg kennen) schrieb er sich für Rechts- und Staatswissenschaften auf der Universität Wien ein. Weitere Studienaufenthalte waren die Universitäten in Berlin und Bologna. 1924 promovierte er in Wien zum Doktor der Rechte. 1925 trat er in den Diplomatischen Dienst ein und wurde 1927 von Bundeskanzler Ignaz Seipel in die Kanzlei des Bundespräsidenten Wilhelm Miklas geholt. Ein Jahr später wurde er zum Kabinettsvizedirektor ernannt. Am 14. September 1931 heiratete er Maria Chiari, sie hatten drei Kinder, darunter Guido Schmidt-Chiari.

Nach dem Zustandekommen des Juliabkommens, an dem Schmidt maßgeblich beteiligt war, wurde er am 11. Juli 1936, unter Bundeskanzler Kurt Schuschnigg, Staatssekretär des Äußeren. Neben Edmund Glaise von Horstenau war Schmidt der zweite Vertrauensmann der Nationalsozialisten in der österreichischen Regierung. Am 12. Februar 1938 stieg er im Zusammenhang mit dem Berchtesgadener Abkommen zum Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten auf, wurde während des Anschlusses von Arthur Seyß-Inquart am 11. März 1938 aber wieder abgesetzt. Hermann Göring ernannte seinen persönlichen Freund Schmidt dafür am 1. Juli 1938 zum Direktor der Hermann-Göring-Werke in Linz.

Acht Monate nach Kriegsende, im Dezember 1945, wurde Schmidt verhaftet und wegen Hochverrates angeklagt. Am 12. Juni 1947 endete der Prozess vor dem Volksgericht Wien mit einem Freispruch. Da laut Gerichtsentscheid der Verdacht des Hochverrates nicht genügend entkräftet wurde, bekam Schmidt keine Entschädigung zugesprochen. Durch 1950 vom British Element in Baden-Baden veröffentlichte Dokumente erhärtete sich jedoch der Verdacht, dass Schmidt Anfang 1938 auf die Absetzung des Chefs des österreichischen Generalstabes Alfred Jansa hingearbeitet hatte, was maßgeblich eine militärische Verteidigung Österreichs gegen den Anschluss verhindert hatte. Zu einem erneuten Prozess kam es dadurch jedoch nicht.[1]

Mitte der 1950er Jahre wurde er Generaldirektor der Österreichisch-Amerikanischen Gummiwerke Semperit AG. Am 5. Dezember 1957 starb Guido Schmidt in Wien. Schmidt war seit 1920 Mitglied der katholischen Studentenverbindung KaV Norica Wien, aus der er nach 1945 ausschied.

Familie

Guido Schmidt heiratete am 14. September 1931 Maria Annuziata Freiin von Chiari. Sie hatten drei Kinder: Guido Schmidt-Chiari, Monica Pott und Constantin Schmidt-Chiari.

Literatur

  • Der Hochverratsprozess gegen Dr. Guido Schmidt vor dem Wiener Volksgericht - Die gerichtlichen Protokolle mit den Zeugenaussagen, unveröffentlichten Dokumenten, sämtlichen Geheimbriefen und Geheimakten. Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei, Wien 1947
  • Oesterreichs Papen, Der Spiegel 25/1947 (zum Schmidt-Prozess)
  • Jürgen NautzSchmidt, Guido. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 23, Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-11204-3, S. 190 (Digitalisat).

Weblinks

Commons: Guido Schmidt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Feldmarschalleutnant Jansa: Aus meinem Leben, Kapitel: Leiter d. Sektion III im BM f.Landesverteidigung und Chef d. Generalstabes für die bewaffnete Macht 1.VI.1935 – 16.II.1938 (online, diemorgengab.at)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.