Grosser Rat (Basel-Stadt)

(c) Roland Schmid, Basler Zeitung, CC BY-SA 3.0 de
Grosser Rat, Basel
Rathaus Basel

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ist das Kantonsparlament von Basel-Stadt in der Schweiz. Er tagt im Rathaus von Basel und ist die gesetzgebende und oberste aufsichtführende Behörde des Kantons. Seine Sitzungen finden in der Regel zweimal pro Monat statt, sind öffentlich und werden auch online per Internetauftritt des Grossen Rates live übertragen. Die Zahl seiner Mitglieder wurde im Januar 2009 auf Grund der neuen Kantonsverfassung[1] von 130 auf 100 reduziert. Die aktuelle Legislaturperiode dauert von Februar 2021 bis Januar 2025. Die letzten Grossratswahlen fanden am 25. Oktober 2020[2] statt.

Aufgaben

Wie die meisten demokratischen Parlamente ist der Grosse Rat als Legislative in erster Linie für die Gesetzgebung zuständig, daneben übt er die Oberaufsicht über die Kantonsverwaltung, die Regierung und die Justiz aus. Er erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Form von Gesetzen (§ 83 Kantonsverfassung). Er legt die Steuern und Abgaben fest, bewilligt Kredite und genehmigt das Budget sowie die Staatsrechnung. Weiter wählt er die Richter der vier kantonalen Gerichte. Schliesslich hat er auch eine wichtige Stadtentwicklungsaufgabe, indem er Bebauungspläne und Zonenänderungen für die Stadt Basel bewilligen muss.

Dringliche Gesetze, die keinen Aufschub erlauben, können mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder per sofort in Kraft gesetzt werden (§ 84 Kantonsverfassung). Als beschlussfähig gilt der Grosse Rat, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist (§ 98 Kantonsverfassung). Sofern die Verfassung oder ein Gesetz nichts anderes bestimmen, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit entschieden (§ 29 Geschäftsordnung des Grossen Rates).

Der Grosse Rat ist insofern ein staatspolitisches Unikum in der Schweiz, als er die Legislative des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Basel ist; er ist damit für kantonale wie auch für kommunale Belange zuständig.

Wie alle anderen Kantonsparlamente der Schweiz ist auch der Basler Grosse Rat ein Milizparlament. Er tagt in der Regel zwei Mal pro Monat in öffentlicher Sitzung im Basler Rathaus. Die meisten der vom Grossen Rat zu behandelnden Vorlagen werden vorgängig von Kommissionen studiert. Der Grosse Rat kennt 13 ständige Kommissionen. Sieben sind Sachkommissionen, zwei sind Oberaufsichtskommissionen (Geschäftsprüfungskommission und Finanzkommission).

Grossratsbeschlüsse unterliegen obligatorisch der Volksabstimmung, wenn es um Verfassungsrevisionen, formulierte Initiativen, Staatsverträge mit verfassungsänderndem Inhalt oder Änderungen des Kantonsgebiets geht. Das Gleiche gilt für unformulierte Initiativen, die vom Grossen Rat abgelehnt oder denen ein Gegenvorschlag gegenübergestellt wurde, und für Vorlagen, die der Grosse Rat aus unformulierten Initiativen erstellt hat (obligatorisches Referendum, § 51 Kantonsverfassung). Zusätzlich besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums für Gesetzesänderungen sowie Ausgabenbeschlüsse über mehr als 1,5 Millionen Franken. Hierzu ist die Zustimmung von 2000 Stimmberechtigten innerhalb von 42 Tagen nach der Publikation des Beschlusses erforderlich (§ 52 Kantonsverfassung). Ausserdem besteht das sogenannte Initiativrecht. 3000 Stimmberechtigte können den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes, von Verfassungsbestimmungen oder anderen Grossratsbeschlüssen verlangen. Diese Initiativen müssen innerhalb von 18 Monaten ab Publikation mit der nötigen Anzahl an Unterschriften eingereicht werden (§ 47 Kantonsverfassung).

Geschichte

Der Saal 1990
Bilder im Saal

Der Begriff Grosser Rat wird in Basel seit 1380 verwendet. Der damalige Grosse Rat war jedoch lediglich ein Gremium, welches nach Belieben vom Kleinen Rat (der eigentlichen Machtzentrale) einberufen wurde. Die meisten der (seinerzeit) 200 Mitglieder des Grossen Rates waren Zunftleute, während der Kleine Rat von Adligen und Patriziern dominiert wurde. Zwischen 1803 und 1833 (als sich die ländlichen Gebiete als Kanton Basel-Landschaft abspalteten) war der Grosse Rat das oberste Organ des Kantons Basel. Nach der Gründung des Halbkantons Basel-Stadt gab es in Basel einen Grossen Rat (Kantonsparlament) und einen Stadtrat (Stadtparlament). Seit 1875 regelt der Grosse Rat sämtliche legislativen Belange sowohl der Stadt Basel als auch des Kantons Basel-Stadt. Dem Kanton gehören neben der Stadt Basel noch zwei weitere Gemeinden an (Riehen und Bettingen), welche über eigene kommunale Organe und Behörden verfügen. Im selben Jahr wurde das Wahlrecht auf alle männlichen Schweizer ausgeweitet, während zuvor nur die wohlhabenden Bürger wahlberechtigt waren. Dies ist die eigentliche Geburtsstunde des heutigen Grossen Rates als demokratisch gewähltes oberstes Organ des Kantons und der Stadt.

1905 wurde das Proporzwahlrecht und 1966 das Frauenstimm- und -wahlrecht eingeführt. Am 17. März 1968 konnten die Baslerinnen und Basler erstmals Frauen in den Grossen Rat wählen – 14 Frauen wurden gewählt, darunter die schweizweit bekannte Kulturschaffende Trudi Gerster.[3]

Die neue Kantonsverfassung vom 13. Juli 2006 legt die Zahl der Mitglieder des Grossen Rates auf 100 fest, was zu einer Reduktion der Mandate bei den Wahlen vom Herbst 2008 führte.

Historische Wahlergebnisse

Die Ergebnisse der Wahlen zum Grossen Rat (Wähleranteile, Sitzverteilung) seit 1902 finden sich im Artikel Ergebnisse der Parlamentswahlen im Kanton Basel-Stadt.

Parteien

Sitzverteilung 2021 im Grossen Rat Basel-Stadt
Insgesamt 100 Sitze

Im Grossen Rat sind folgende Parteien vertreten (Stand Januar 2021):

  • Sozialdemokratische Partei SP: 30 Sitze
  • Grüne und BastA! Grün-Alternatives Bündnis: 18 Sitze
  • Liberal-Demokratische Partei LDP: 15 Sitze
  • Schweizerische Volkspartei SVP: 11 Sitze
  • Grünliberale Partei glp: 8 Sitze
  • Freisinnig-Demokratische Partei FDP: 7 Sitze
  • Christlichdemokratische Volkspartei CVP: 7 Sitze
  • Evangelische Volkspartei EVP: 3 Sitz
  • Volks-Aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat VA: 1 Sitz

Mitglieder

Die Anzahl der Mitglieder beträgt 100 (§ 80 Kantonsverfassung). Die Mitglieder des Grossen Rates werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (§ 73 Kantonsverfassung). Es sind maximal vier Amtsperioden möglich, wobei angebrochene Amtsperioden wie volle gezählt werden (§ 82 Kantonsverfassung). Die Legislaturperiode beginnt jeweils in der ersten Februarhälfte nach den Wahlen (§ 33 Wahlgesetz).

Wahlrecht

Für den Zeitraum ab den Wahlen 2012 traten diverse Änderungen in Kraft. Listenverbindungen unter Parteien sind seit den Wahlen von 2012 nicht mehr zulässig. Auch die Quorums-Regelung wurde geändert. Vormals musste eine Partei mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen in einem der vier (Proporz-)Wahlkreise erhalten, um in der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden. Nun gilt ein nach Wahlkreisen getrenntes 4-Prozent-Quorum; eine Partei ist also in der Sitzzuteilung eines Proporz-Wahlkreises zu berücksichtigen, wenn sie mindestens 4 Prozent der Stimmen erhalten hat.

Die Sitzzuteilung nach dem «doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren», die in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen inzwischen über alle Wahlkreise hinweg erfolgt, wurde vom Basler Grossrat als zu schwer nachvollziehbar abgelehnt. Es blieb bei einer nach Wahlkreisen getrennten Sitzzuteilung, jedoch wird statt des Hagenbach-Bischoff-Verfahrens nun das Sainte-Laguë-Verfahren angewendet, welches keine Bevorzugung grosser Parteien mehr ermöglicht. Basel-Stadt ist seither der erste Schweizer Kanton, der das Sainte-Laguë-Sitzzuteilungsverfahren anwendet.

Dies machte sich im Wahlergebnis von 2012 deutlich bemerkbar. So führten etwa Stimmengewinne der Sozialdemokraten zu keinem nennenswerten Zuwachs bei den Mandaten, da sie als mit Abstand stärkste Partei vom bisherigen Hagenbach-Bischoff-Verfahren bevorzugt wurde.

Mit einer Änderung der Kantonsverfassung vom 12. Februar 2017 schaffte der Kanton Basel-Stadt das Quorum für die Wahl des Grossen Rates ab. Bei den Wahlen vom Herbst 2020 wurden keine Quoren mehr angewendet.

Sitzordnung

Die Regelung vieler Parlamente, dass die Abgeordneten nach Fraktionen geordnet sitzen, gilt in Basel nicht.

Die Sitze sind, angefangen bei den innersten Reihen, stets von links nach rechts aus Sicht des Präsidiums durchnummeriert und werden zunächst in der Reihenfolge der Wahlkreise besetzt: Grossbasel Ost, Grossbasel West, Kleinbasel, Riehen, Bettingen. Die innersten Plätze (1–27) werden also von Vertretern aus Grossbasel-Ost besetzt, auf den hintersten Plätzen finden sich Abgeordnete aus Riehen (89–99) und der Vertreter aus Bettingen (100). Innerhalb der so entstehenden Wahlkreis-Fraktionen werden die Sitze dann nach Parteienstärke vergeben, die Partei mit den meisten Vertretern als erste. Die Reihenfolge der Vertreter einer Partei ergibt sich aus dem persönlichen Stimmenergebnis bei der Wahl.

Wahlkreise

Die Aufteilung des Kantons in Wahlkreise ist im § 42 des Wahlgesetzes festgeschrieben und wurde mit Beginn der Legislaturperiode 2009 letztmals geändert, da die Mandatszahl des Grossen Rats von 130 auf 100 reduziert wurde. Der Kanton wird in fünf Wahlkreise aufgeteilt: Grossbasel-Ost, Grossbasel-West, Kleinbasel, Riehen und Bettingen. Die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise orientiert sich an deren Einwohnerzahl und wird per Grossratsbeschluss nach einer Volkszählung neu festgelegt. Jeder Wahlkreis hat Anspruch auf mindestens einen Abgeordneten.

Die Wahlkreise sind vom Grundsatz her Proporz-Wahlkreise. Steht einem Wahlkreis jedoch nur ein Sitz zu, wird dessen Vertreter nach dem Majorzprinzip gewählt.

Die aktuelle Verteilung der Sitze auf die Bezirke sieht folgendermassen aus:

BezirkAnzahl VertreterAnzahl bis 2009
Grossbasel-Ost2735
Grossbasel-West3446
Kleinbasel2734
Riehen1114
Bettingen11

Unvereinbarkeiten

Mitarbeiter einer kantonalen Behörde sowie Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt, die massgeblich an der Meinungsbildung im Grossen Rat beteiligt sind, dürfen nicht Mitglied des Grossen Rates sein. Werden sie in dieses Gremium gewählt, müssen sie sich entweder für ihre bisherige Tätigkeit oder ihr Grossratsmandat entscheiden. Das Ausbleiben einer solchen Erklärung gilt als Verzicht auf das Grossratsmandat (§§ 46a und 58a Wahlgesetz).

Keine Vereidigung

Für den Grossen Rat von Basel-Stadt gilt die Besonderheit, dass auf eine Anlobung oder Vereidigung eines Neumitgliedes verzichtet wird, im Gegensatz zu fast allen anderen Kantonsparlamenten. Einzig in Appenzell Innerrhoden wird auf ein solches Gelöbnis ebenfalls verzichtet.

Entschädigung

Die Entschädigung für die Mitglieder des Grossen Rates ist generell im Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates geregelt; im Speziellen werden die Entschädigungssätze in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates festgehalten, welche spätestens zum Ende einer Amtsperiode überprüft und bei Bedarf neu festgesetzt werden. Auf den 1. Februar 2012 hin wurden die letzten Änderungen vorgenommen.

Ein Grossratsmitglied erhält seither pro Amtsjahr einen Grundbetrag von 6000 Franken (vormals 4000) und pro halbtägiger Sitzung im Plenum ein Sitzungsgeld von 200 Franken (vormals 150). Für Sitzungen in Kommissionen werden ebenfalls 200 Franken bezahlt. Mitglieder der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission werden zusätzlich mit 2000 Franken pro Amtsjahr entschädigt. Der Präsident des Grossen Rates erhält zusätzlich eine einmalige Repräsentations- und Aufwandsentschädigung von 12'000 Franken. Ausserdem erhält er ein erhöhtes Sitzungsgeld von 400 Franken (vormals 300), ebenso wie die Präsidenten der Kommissionen und Subkommissionen.

Neu geregelt wurde im Jahre 2012 auch der Verlust des Sitzungsgeldes. Vormals war dies der Fall, wenn der Abgeordnete zu Sitzungsbeginn oder einem später angeordneten Namenszuruf nicht anwesend war. Seit Juni 2012 muss sich ein Abgeordneter ab Beginn der Sitzung, spätestens 15 Minuten nach Beginn der Sitzung, angemeldet haben; er gilt dann als präsent und hat Anspruch auf das Sitzungsgeld. Er verliert den Anspruch ebenfalls, wenn er bei Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht anwesend ist.

Seit 2005 werden auch die Fraktionen mit Beiträgen entschädigt. Seit 2009 steht jeder Fraktion ein Grundbetrag pro Jahr von 10'000 Franken zu plus ein Zusatzbetrag pro Mitglied und Jahr von 500 Franken.

Aktuelle Mitglieder

Stand: 1. Oktober 2023[4]

NameJahrgangFraktion (Partei)WahlkreisWahljahrFunktion
Melanie Aeberhard1991SPGrossbasel Ost2021Mitglied
René Brigger1957SPGrossbasel Ost1988–2001
2013
Mitglied
Tim Cuénod1985SPGrossbasel Ost2016Mitglied
Thomas Gander1976SPGrossbasel Ost2013Fraktionspräsident SP
Barbara Heer1982SPGrossbasel Ost2018Mitglied
Lisa Mathys1978SPGrossbasel Ost2018Mitglied
Melanie Nussbaumer1986SPGrossbasel Ost2021Mitglied
Semseddin Yilmaz1966SPGrossbasel Ost2018Mitglied
Catherine Alioth1960LDPGrossbasel Ost2017Mitglied Ratsbüro
Raoul I. Furlano1963LDPGrossbasel Ost2014Fraktionspräsident LDP
Michael Hug1987LDPGrossbasel Ost2020Mitglied
Lydia Isler-Christ1964LDPGrossbasel Ost2020Mitglied
Annina von Falkenstein1996LDPGrossbasel Ost2021Mitglied
Gianna Hablützel-Bürki1969SVPGrossbasel Ost2017Mitglied
Pascal Messerli1989SVPGrossbasel Ost2017Fraktionspräsident SVP
Patrick Fischer1974SVPGrossbasel Ost2023Mitglied
Patrizia Bernasconi1966GABGrossbasel Ost2003–2016
2021
Mitglied
Jérome Thiriet1982GABGrossbasel Ost2019Mitglied
Oliver Thommen1984GABGrossbasel Ost2020Mitglied
Jo Vergeat1994GABGrossbasel Ost2019Mitglied Ratsbüro
Erich Bucher1951FDPGrossbasel Ost2013Fraktionspräsident FDP
David Jenny1960FDPGrossbasel Ost2013Mitglied Ratsbüro
Christoph Hochuli1978Die Mitte/EVPGrossbasel Ost2021Mitglied
Franz-Xaver Leonhardt1969Die Mitte/EVPGrossbasel Ost2021Mitglied
Bruno Lötscher-Steiger1954Die Mitte/EVPGrossbasel Ost2022Mitglied
Claudia Baumgartner1968GLPGrossbasel Ost2021Mitglied
Tobias Christ1981GLPGrossbasel Ost2021Mitglied
Nicole Amacher1972SPGrossbasel West2018Mitglied
Alexandra Dill1982SPGrossbasel West2017Mitglied
Seyit Erdogan1974SPGrossbasel West2013Mitglied
Amina Trevisan1973SPGrossbasel West2022Mitglied
Leoni Bolz1990SPGrossbasel West2023Mitglied
Claudio Reto Miozzari1977SPGrossbasel West2017Statthalter
Jean-Luc Perret1976SPGrossbasel West2019Mitglied
Pascal Pfister1976SPGrossbasel West2013Mitglied
Daniel Sägesser1987SPGrossbasel West2020Mitglied
Christian von Wartburg1967SPGrossbasel West2012Mitglied
Stefan Wittlin1984SPGrossbasel West2019Mitglied
Oliver Bolliger1971GABGrossbasel West2017Mitglied
Raphael Fuhrer1986GABGrossbasel West2016Mitglied
Raffaela Hanauer1993GABGrossbasel West2020Mitglied
Laurin Hoppler2001GABGrossbasel West2021Mitglied
Anina Ineichen1986GABGrossbasel West2021Mitglied
Fina Girard2001GABGrossbasel West2023Mitglied
Lea Wirz1988GABGrossbasel West2021Mitglied
Beat K. Schaller1955SVPGrossbasel West2017Mitglied
Roger Stalder1968SVPGrossbasel West2019Mitglied
Daniela Stumpf1962SVPGrossbasel West2014Mitglied
Joël Thüring1983SVPGrossbasel West2005–2006
2013
Mitglied Ratsbüro
Lukas Faesch1956LDPGrossbasel West2021Mitglied
Philip Karger1960LDPGrossbasel West2022Mitglied
Nicole Kuster1978LDPGrossbasel West2023Mitglied
Christian C. Moesch1973FDPGrossbasel West2016–2021
2023
Mitglied
Gabriel Nigon1956LDPGrossbasel West2023Mitglied
Luca Urgese1986FDPGrossbasel West2014Mitglied
Brigitte Gysin1972Die Mitte/EVPGrossbasel West2021Mitglied
Andrea Elisabeth Knellwolf1966Die Mitte/EVPGrossbasel West2014Mitglied
Andrea Strahm1955Die Mitte/EVPGrossbasel West2021Fraktionspräsidentin Die Mitte/EVP
Brigitte Kühne1978GLPGrossbasel West2021Mitglied
Niggi Daniel Rechsteiner1965GLPGrossbasel West2021Mitglied
David Wüest-Rudin1970GLPGrossbasel West2009–2013
2015
Fraktionspräsident GLP
Ivo Balmer1984SPKleinbasel2021Mitglied
Beda Baumgartner1991SPKleinbasel2018Mitglied
Salome Bessenich1989SPKleinbasel2021Mitglied
Jessica Brandenburger1992SPKleinbasel2019Mitglied
Edibe Gölgeli1978SPKleinbasel2015Mitglied
Christine Keller1959SPKleinbasel1984–1997
2001–2013
2023
Mitglied
Mahir Kabakci1995SPKleinbasel2021Mitglied
Georg Mattmüller1968SPKleinbasel2014Mitglied
Michela Seggiani1974SPKleinbasel2019Mitglied
Anouk Feurer2000GABKleinbasel2022Mitglied
Harald Friedl1972GABKleinbasel2016Mitglied
Nicola Goepfert1991GABKleinbasel2022Mitglied
Heidi Mück1964GABKleinbasel2004–2016
2021
Mitglied
Fleur Weibel1983GABKleinbasel2021Mitglied
Tonja Zürcher1983GABKleinbasel2016Fraktionspräsidentin GAB
Lorenz Amiet1976SVPKleinbasel2019Mitglied
Stefan Suter1964SVPKleinbasel2021Mitglied
André Auderset1959LDPKleinbasel2010Mitglied
Alex Ebi1964LDPKleinbasel2020Mitglied
Adrian Iselin1980LDPKleinbasel2023Mitglied
Beat Braun-Gallacchi1971FDPKleinbasel2015Mitglied
Daniel Seiler1969FDPKleinbasel2023Mitglied
Bülent Pekerman1977GLPKleinbasel2009–2013
2021
Präsident
Johannes Sieber1975GLPKleinbasel2021Mitglied
Pasqualine Gallacchi1968Die Mitte/EVPKleinbasel2011–2017
2020
Mitglied
Balz Herter1984Die Mitte/EVPKleinbasel2009–2011
2017
Mitglied Ratsbüro
Eric Weber1963VA (fraktionslos)Kleinbasel1984–1992
2013–2016
2021
Mitglied
Daniel Hettich1960LDPRiehen2017Mitglied
Nicole Strahm-Lavanchy1961LDPRiehen2021Mitglied
Jenny Schweizer1964SVPRiehen2021Mitglied
Felix Wehrli1960SVPRiehen2017Mitglied
Sasha Mazzotti1968SPRiehen2017Mitglied
Franziska Roth1964SPRiehen2013Mitglied
Andreas Zappalà1963FDPRiehen2011Mitglied
Daniel Albietz1971Die Mitte/EVPRiehen2021Mitglied
Thomas Widmer-Huber1965Die Mitte/EVPRiehen2019Mitglied
Béla Bartha1961GABRiehen2022Mitglied
Sandra Bothe-Wenk1968GLPRiehen2020Mitglied
Olivier Battaglia1965LDPBettingen2017Mitglied

Siehe auch

Literatur

  • Thomas Dähler: Praxis-Kommentar zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt. Basel 2020, ISBN 978-3-9525215-0-2 (online).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kantonsverfassung Basel-Stadt auf der Website des Kantons Basel-Stadt.
  2. Informationen über die Grossratswahlen 2020 auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt.
  3. «Gewiss ein schöner Anfang»: Vor 50 Jahren traten erstmals Frauen zu den Grossratswahlen an – 14 wurden gewählt. Website des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, abgerufen am 4. November 2020.
  4. Mitglieder A–Z. Website des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, abgerufen am 3. Oktober 2022.

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