Großherzogtum Oldenburg

Großherzogtum Oldenburg
WappenFlagge
Wappen des Großherzogtums OldenburgFlagge Oldenburgs 1774–1871 und 1921–1935
Lage im Deutschen Reich
Lage des Großherzogtums Oldenburg im Deutschen Kaiserreich
LandeshauptstadtOldenburg (Oldenburg)
RegierungsformMonarchie
StaatsoberhauptGroßherzog (Titel geführt ab 1829)
DynastieHaus Oldenburg
Bestehen1815–1918
Fläche6427 km² (1910)
Einwohner314.778 (1871)
Bevölkerungsdichte85 Einwohner/km²
Entstanden ausFürstbistum Lübeck, Herzogtum Oldenburg, Grafschaft Delmenhorst, Herrschaft Jever, Niederstift Münster (tlw.)
Aufgegangen inFreistaat Oldenburg
Stimmen im Bundesrat1 Stimme
Kfz-KennzeichenO I, O II, O III

Das Großherzogtum Oldenburg war ein durch den Wiener Kongress 1815 errichtetes Territorium mit den Landesteilen Herzogtum Oldenburg, Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld.[1] Das Großherzogtum war Mitglied des Deutschen Bundes. Im Deutschen Krieg 1866 stand es an der Seite Preußens und trat dem Norddeutschen Bund bei. Danach war es ein Gliedstaat des Deutschen Kaiserreichs. Am 11. November 1918 dankte der Großherzog ab und es entstand der Freistaat Oldenburg.

Geschichte

Nordwestdeutschland 1911: Hannover und Oldenburg

Restitution des Herzogtums

Nach dem Sturz Napoleons und dem Ende der Oldenburgischen Franzosenzeit kehrte Peter Friedrich Ludwig 1814 aus dem Exil in sein Land zurück. Auf dem Wiener Kongress 1815 folgte die Erhebung zum Großherzogtum, Peter Friedrich Ludwig nahm den Titel aber zeit seines Lebens nicht an. Zusätzlich erhielt Oldenburg als weitere Exklave neben dem Fürstentum Lübeck das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe, so dass das Staatsgebiet nunmehr drei Teile umfasste. 1818 erhielt Oldenburg die Herrschaft Jever vom russischen Zaren Alexander I. zurück. Nach dem Tode Peter Friedrich Ludwigs 1829 übernahm sein Sohn Paul Friedrich August die Regierung und nahm dabei den Titel Großherzog an.

Konstitutionelle Monarchie

Im Zuge der Deutschen Revolution trat am 28. Februar 1849 das Staatsgrundgesetz, die erste oldenburgische Verfassung, in Kraft. Es wurde bereits 1852 wieder revidiert. Nach dem Beitritt zum Deutsch-Österreichischen Postverein wurden am 5. Januar 1852 die ersten Briefmarken des Großherzogtums Oldenburg ausgegeben. Diese hatten allerdings im Fürstentum Birkenfeld keine Gültigkeit, denn dieses wurde postalisch von Preußen verwaltet. 1853 wurde Nikolaus Friedrich Peter Großherzog von Oldenburg. Unter seiner Regierung wurde 1854 die Herrschaft Kniphausen zurück erworben.

1854 trat Oldenburg dem Deutschen Zollverein bei. Zu Beginn des Jahres 1864 wurde in Oldenburg mit dem Verein zur Pflege verwundeter Krieger die zweite nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Geschichte gegründet, die Schirmherrschaft über den Verein übernahm Nikolaus Friedrich Peter.

Einigungskriege und Deutsches Reich

Historische Briefmarke des Groß­herzogtums Oldenburg

Im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 war Oldenburg neutral – die Neutralität wurde jedoch von den preußischen Truppen verletzt (siehe Erstürmung des Schwartauer Schlagbaumes).

Im Deutschen Krieg 1866 kämpften Oldenburgische Truppen auf Seiten Preußens gegen Österreich. Oldenburg trat 1867 dem Norddeutschen Bund bei und gab 1868 sein eigenes Postregal auf.

Das Oldenburgische Infanterie-Regiment Nr. 91 und das Oldenburgische Dragoner-Regiment Nr. 19 nahmen am Deutsch-Französischen Krieg 1870/1871 teil, an dessen Ende die Gründung des Deutschen Reichs stand.

Als Teil des Deutschen Reichs nahm das Großherzogtum Oldenburg 1914–1918 am Ersten Weltkrieg teil. An dessen Ende musste der letzte Großherzog Friedrich August im Zuge der Novemberrevolution 1918 auf den Thron verzichten. Seinen Lebensabend verbrachte er im Schloss Rastede.

Verwaltung

Oldenburg 1866–1937
Exklaven Lübeck und Birkenfeld

Im Herzogtum Oldenburg bestand 1824–1858 die folgende Verwaltungsgliederung:[2]

1853 wurde das Jadegebiet aus dem Amt Jever herausgelöst und an Preußen abgetreten. Im Jadegebiet entstand in der Folgezeit die Stadt Wilhelmshaven. Im Jahre 1858[3] wurde im Großherzogtum eine umfangreiche Verwaltungsreform durchgeführt. Varel wurde amtsfreie Stadt I. Klasse. Das Amt Zwischenahn ging im Amt Westerstede auf, das Amt Ganderkesee im Amt Delmenhorst, das Amt Bockhorn im Amt Varel und das Amt Rastede im Amt Oldenburg. Die Ämter Minsen, Tettens und Kniphausen kamen zum Amt Jever. Die Ämter Burhave und Abbehausen wurden zum Amt Stollhamm zusammengeschlossen. Das Amt Ovelgönne trat an die Stelle des Amtes Rodenkirchen. Die Einteilung in Kreise und Herrschaften wurde nicht fortgeführt. 1868 wurde das Amt Rastede auf die Ämter Varel und Oldenburg aufgeteilt. 1871 wurde das Amt Steinfeld in das Amt Damme eingegliedert. Bei einer erneuten Gebietsreform wurde 1879 die Anzahl der Ämter weiter reduziert. Das Amt Löningen wurde in das Amt Cloppenburg eingegliedert sowie das Amt Damme ins Amt Vechta. Aus dem Amt Stollhamm wurde das Amt Butjadingen und das Amt Berne kam zum Amt Elsfleth. Die Ämter Landwürden und Ovelgönne zum Amt Brake.

Im Jahre 1902 wurde aus drei Gemeinden des Amtes Jever das neue Amt Rüstringen gebildet. Die Stadt Delmenhorst schied 1903 aus dem Amt Delmenhorst aus und wurde amtsfreie Stadt I. Klasse. Der Landesteil Oldenburg des Großherzogtums besaß somit zuletzt die folgende Gebietseinteilung:[4]

Städte I. Klasse (Amtsfreie Städte)

Ämter

  • Brake
  • Butjadingen
  • Cloppenburg
  • Delmenhorst
  • Elsfleth
  • Friesoythe
  • Jever
  • Oldenburg
  • Rüstringen
  • Varel
  • Vechta
  • Westerstede
  • Wildeshausen

Im Fürstentum Birkenfeld bestanden die drei Ämter

1868 wurden die Ämter im Fürstentum Birkenfeld aufgehoben.

Im Fürstentum Lübeck bestanden

Seit 1843 gab es nur noch die Ämter Eutin und Schwartau. 1866 kam das bis dahin holsteinische Amt Ahrensbök zum Fürstentum Lübeck. Die Ämter im Fürstentum Lübeck wurden 1868 aufgehoben.

Für die Gerichtsorganisation siehe Gerichte im Großherzogtum Oldenburg.

Verwaltungsgliederung mit Einwohnerzahlen 1871[5]

LandesteilEinwohner 1871
Fürstentum Birkenfeld36.128
AmtEinwohner 1871
Birkenfeld9.730
Nohfelden8.899
Oberstein17.499
LandesteilEinwohner 1871
Fürstentum Lübeck34.353
StadtEinwohner 1871
Eutin3.700
AmtEinwohner 1871
Ahrensbök7.887
Eutin10.425
Schwartau12.341
LandesteilEinwohner 1871
Herzogtum Oldenburg244.297
Städte I. KlasseEinwohner 1871
Jever4.721
Oldenburg (Oldenbg.)14.928
Varel4.858
AmtEinwohner 1871
Berne7.859
Brake Unterweser7.765
Cloppenburg10.420
Damme14.062
Delmenhorst18.449
Elsfleth8.064
Friesoythe9.636
Jever22.584
Landwürden1.492
Löningen11.164
Oldenburg27.082
Ovelgönne8.696
Stollhamm12.494
Varel16.984
Vechta17.229
Westerstede17.709
Wildeshausen8.100

Wappen

Das Wappen ist ein quergeteilter Schild, oben gespalten, unten durch eine aufsteigende Spitze gespalten. Im ersten Feld sind zwei rote Querbalken in Gold (Oldenburg), im zweiten in Blau ein schwebendes goldenes Kreuz (Delmenhorst), im dritten im blauen Feld ein schwebendes mit der Bischofsmütze bedecktes goldenes Kreuz (Fürstentum Lübeck), im vierten ein rot und weiß geschachtes Feld (Birkenfeld), in der Spitze im blauen Feld ein goldener gekrönter Löwe (Jever).

Die Landesfarben sind blau-rot, die Flagge ist blau mit einem roten Kreuz.

Regierende Herzöge und Großherzöge (Gottorp)

NameHerrschaftBemerkungen
Peter I. (Peter Friedrich Ludwig) (restituiert)1813–1829seit 1785 bereits Prinzregent, seit 1823 selbst Herzog, seit 1815 de jure Großherzog
August I. (Paul Friedrich August)1829–1853Annahme des Großherzogstitels
Peter II. (Nikolaus Friedrich Peter) 1853–1900
Friedrich August1900–1918Abdankung als Monarch, jedoch weiterhin Oberhaupt des Hauses Oldenburg

Staatsminister des Großherzogtums Oldenburg

Die Leitung der Regierung erfolgt durch das Staatsministerium. Die drei Minister wurden durch den Großherzog ernannt und entlassen. Regierungschef ist der Präsident des Gesamtministeriums. Das Staatsministerium leitet die Verwaltung im Herzogtum Oldenburg unmittelbar und in den beiden Fürstentümern über lokale Verwaltungen.

NameAmtszeit
Karl Ludwig Friedrich Josef von Brandenstein (1760–1847)12.10.1814 – 30.06.1842
Günther Heinrich Freiherr von Berg (1765–1843)01.07.1842 – 09.09.1843
Wilhelm Ernst Freiherr von Beaulieu-Marconnay (1786–1859)09.09.1843 – 01.08.1848
Johann Heinrich Jakob Schloifer (1790–1867)01.08.1848 – 13.08.1849
Christian Diedrich von Buttel (1801–1878)13.08.1849 – 01.05.1851
Peter Friedrich Ludwig Freiherr von Rössing (1805–1874)01.05.1851 – 23.06.1874
Karl von Berg (1810–1894)23.06.1874 – 01.10.1876
Friedrich Andreas Ruhstrat (1818–1896)01.10.1876 – 14.03.1890
Günther Jansen (1831–1914)14.03.1890 – 19.08.1900
Wilhelm Friedrich Willich (1846–1917)19.08.1900 – 17.08.1908
Friedrich Julius Heinrich Ruhstrat (1854–1916)17.08.1908 – 03.01.1916
Franz Friedrich Paul Ruhstrat (1859–1935)03.01.1916 – 06.11.1918

Parteien

Das Großherzogtum war eine Hochburg des Liberalismus. Die Bildung politischer Parteien im 19. Jahrhundert wurde geprägt durch die Teilung des Landes in zwei kulturell und konfessionell sehr unterschiedliche Gebiete, den protestantischen Norden mit starkem Liberalismus und den katholischen Süden mit einer starken Zentrumspartei. Der Oldenburgische Landtag war kein starkes Parlament und wurde bis zur Wahlrechtsreform 1909/1911 nur indirekt gewählt, so dass die Parteienkonkurrenz sich stärker auf die Reichstagswahlen fokussierte.

Der protestantische Norden – das Stammland und die Exklaven Birkenfeld und Lübeck – wählte weit überwiegend liberal, entweder linksliberal (Freisinnige, Fortschrittspartei) oder nationalliberal, wobei sich die Nationalliberale Partei teilweise eng mit dem Bund der Landwirte (BdL) alliierte, der im benachbarten Preußen eigentlich die Hausmacht der Deutschkonservativen Partei war. Die Konservativen spielten jedoch im Großherzogtum praktisch keine Rolle, da auch Mittelstand, Landwirte und Grundeigentümer liberal eingestellt waren, Adel und Offizierskorps politisch nur begrenzt wirkten. Bei Reichstagswahlen gewannen in der Regel die Kandidaten des linksliberalen Freisinns die beiden nördlichen Wahlkreise des Landes. Die Industrialisierung und Urbanisierung des Landes waren eher schwach, weshalb Arbeiterparteien einen schwierigen Start hatten. Die sozialen Verhältnisse in Oldenburg waren weniger konfliktreich als anderswo. In den Industrieorten am Jadebusen und an der Wesermündung wurde die Sozialdemokratie jedoch Schritt für Schritt erfolgreicher, bis sie bei den Reichstagswahlen 1912 rund 33 Prozent der Stimmen im Großherzogtum gewann. Der Süden, also der Raum Vechta und Cloppenburg, der vor 1815 dem Bistum Münster zugerechnet wurde, war weit überwiegend katholisch. In diesem Milieu bildete sich ein organisierter politischer Katholizismus heraus, der ab 1870 zur Dominanz der Zentrumspartei führte. Bei Wahlen verzichteten die anderen Parteien oft darauf, überhaupt Kandidaten aufzustellen. Dennoch war die Wahlbeteiligung stets überdurchschnittlich hoch, weil die katholische Bevölkerung mit dem Wahlgang demonstrativ ihre Überzeugung kundtun wollte. Bei Reichstagswahlen gewann das Zentrum immer den 3. oldenburgischen Wahlkreis, der allerdings auch das protestantische, industriell und damit sozialdemokratische Delmenhorst umfasste.[6]

Währung

Die Währung in Oldenburg nach 1815 und bis 1857 war der Reichstaler à 72 Groten à 5 Schwaren, 1857–1873 der Taler à 30 Groschen à 12 Pfennige (auch weiterhin Schwaren genannt).[7]

1873 bekam das Deutsche Reich und damit auch Oldenburg die Mark als Einheitswährung. Ein bisheriger Taler war 3 Mark wert.

Weblinks

Commons: Grand Duchy of Oldenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

  • Jörg Michael Henneberg, Horst-Günter Lucke (Hrsg.): Geschichte des Oldenburger Landes. Herzogtum, Großherzogtum, Freistaat. Hrsg. im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft. Aschendorff, Münster 2014. ISBN 978-3-402-12942-5.
  • Karl Gottfried Böse: Das Großherzogtum Oldenburg. Topographisch-statistische Beschreibung desselben. 1863. (Neudruck: Wenner, Osnabrück 1979, ISBN 3-87898-147-3).
  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7. Auflage. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1 (vollständig überarbeitete Auflage). Online auf www.koeblergerhard.de/wikiling.
  • Albrecht Eckhardt, Heinrich Schmidt (Hrsg.): Geschichte des Landes Oldenburg. Ein Handbuch. Hrsg. im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft. Holzberg, Oldenburg 1987. ISBN 3-87358-285-6.

Einzelnachweise

  1. Albrecht Eckhardt: Das Großherzogtum Oldenburg im Vormärz. In: Albrecht Eckhardt/Heinrich Schmidt (Hrsg.): Geschichte des Landes Oldenburg. ein Handbuch (= Oldenburgische Monographien). 3. verbesserte und erweiterte Auflage. Isensee, Oldenburg 1988, ISBN 3-87358-285-6, S. 309–327 (Im Beitrag: Friedrich-Wilhelm Schaer/Albrecht Eckhardt, Herzogtum und Großherzogtum Oldenburg im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus (1773-1847); dort auf S. 312): „Damit hatte der oldenburgische Gesamtstaat endlich einen gemeinsamen Namen erhalten, ohne daß dadurch schon der Einheitsstaat geschaffen worden wäre. Die besonderen Benennungen der drei Landesteile und ihre eigene Verwaltung blieben davon unberührt. Zusammengefaßt waren sie lediglich in der Person des Fürsten, also in einer Personalunion, und man muß bezweifeln, daß das Verhältnis zwischen dem Fürstentum Lübeck und dem Herzogtum Oldenburg anders als im Falle des Fürstentums Birkenfeld eine „Realunion“ dargestellt hat“
  2. Oldenburgischer Staats-Kalender 1824, S. 166 ff.http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10021531~SZ%3D288~doppelseitig%3D~LT%3DOldenburgischer%20Staats-Kalender%201824%2C%20S.%20166%20ff.~PUR%3D
  3. Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Oldenburg. 1859. 2. Theil, S. 3 ff. Abgerufen am 12. Oktober 2021.
  4. Uli Schubert: Deutsches Gemeindeverzeichnis 1910. Abgerufen am 22. Mai 2009.
  5. Volkszählung 1871.
  6. Günther Franz: Die politischen Wahlen in Niedersachsen 1867-1949. In: Reihe A II des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik. Band 21. Walter Dorn Verlag, Bremen-Horn 1951, S. 22.
  7. Oldenburg (1820-1914), abgerufen am 19. Februar 2014.

Auf dieser Seite verwendete Medien

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↑ Civil flag or Landesfarben of the Habsburg monarchy (1700-1806)
↑ Merchant ensign of the Habsburg monarchy (from 1730 to 1750)
↑ Flag of the Austrian Empire (1804-1867)
↑ Civil flag used in Cisleithania part of Austria-Hungary (1867-1918)
House colours of the House of Habsburg
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Deutscher Zollverein in den Grenzen des Deutschen Bundes 1834 (rot) mit für den Zollverein relevanten Außengrenzenänderungen (Schleswig, Luxemburg, Elsaß-Lothringen) in hellrot. In blau die Beitrittsstaaten 1834, grün weitere Beitritte bis 1866, gelb Beitritte nach 1866. Größere Staaten des Zollvereins sind beschriftet.
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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coats of arms of the principality of Lübeck (1829) 1: county of Oldenburg; 2: county of Delmenhorst; heart: principality of Lübeck
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