Grenzüberschreitender Wanderweg

Grenzüberschreitender Wanderweg am Gipfel des Glatzer Schneebergs (Tschechien/Polen), seit Beitritt zum Schengener Abkommen obsolet

Ein grenzüberschreitender Wanderweg ist ein besonderer Grenzübergang, welcher insbesondere dem Tourismus im kleinen Grenzverkehr dient. Eine Ausweis- oder Zollkontrolle findet an grenzüberschreitenden Wanderwegen in aller Regel nicht statt. Der Grenzübertritt ist deshalb nur Bürgern der aneinandergrenzenden Staaten bzw. solchen Ausländern gestattet, die in keinem der beiden Staaten einer Visumspflicht unterliegen.

Grenzüberschreitende Wanderwege bestanden zum Beispiel in Deutschland bis Dezember 2007 an der Grenze zur Tschechischen Republik bis zu deren Beitritt zum Schengener Abkommen. Seither darf die Grenze – wie jede Schengen-Binnengrenze – gemäß Artikel 22 Schengener Grenzkodex an jeder Stelle überschritten werden.[1]

Literatur

  • Ludger Pries: Transnationalisierung. Theorie und Empirie grenzüberschreitender Vergesellschaftung, 1. Auflage, VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17512-6, S. 58 ff.
  • Klaus Peter Arnold: Tourismus in Osttirol. Epubli GmbH, Berlin, ISBN 978-3-7375-2075-1, S. 202 ff.

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (Kodifizierter Text). 10. Juli 2024 (europa.eu [abgerufen am 27. Januar 2025]).

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Informationstafel am Grenzüberschreitenden Wanderweg am Glatzer Schneeberg