Gesellenstück

Als Gesellenstück wird das im praktischen Teil einer Gesellenprüfung herzustellende Werkstück bezeichnet.

Schrankmöbel, Gesellenstück (2005)
(c) Bundesarchiv, Bild 183-11263-0005 / CC-BY-SA 3.0
Gesellenstück (1951)

Bei Prüfungen im Geltungsbereich der Handwerksordnung muss der Teilnehmer als angehender Geselle (Handwerksgehilfe) bei der Anfertigung des Werkstücks die besonderen Fähigkeiten unter Beweis stellen, die in der Ausbildung erworben sein sollten. Er soll dadurch zeigen, dass beispielsweise Maschinen sach- und fachgerecht eingesetzt und logisches und praktisches Denken angewendet werden.

Das Gesellenstück (auch mehrere) muss innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne gefertigt werden. Der Prüfungsausschuss der zuständigen Innung bewertet nach der Fertigstellung Herstellungsprozess und -ergebnis, benotet diese und erstellt, gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Teilen der praktischen Prüfung, die Praxisnote der Gesellenprüfung.

Gesellenstücke gibt oder gab es unter anderem noch in den folgenden Ausbildungsberufen:

Siehe auch: Meisterwerk, Meisterstück

Weblinks

Wikisource: Das Gesellenstück – Quellen und Volltexte
Wiktionary: Gesellenstück – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Auf dieser Seite verwendete Medien

Bundesarchiv Bild 183-11263-0005, Salbke, Möbelfabrik, Endkontrolle.jpg
(c) Bundesarchiv, Bild 183-11263-0005 / CC-BY-SA 3.0
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Salbke, Möbelfabrik, Endkontrolle Illus Rösener 11.7.1951 Ist das Gesellenstück gelungen? In der Lehrwerkstatt des RAW (Reichsbahnausbesserungswerk) Salbke in Magdeburg lernen die Tischlerlehrlinge auch die Herstellung von Möbeln. UBz: Ein Bücherschrank wird auf Abnahmereife geprüft.
FvB Schrank 2005.jpg
Autor/Urheber: Heinrich Smit und Johannes Jürgensen,, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Schrankmöbel, Gesellenstück